Verwaltung

Dezernat 1 - Liegenschaften / Arbeitsschutz

Der Arbeitsschutz ist im Einzelfall genauso individuell wie Sie. Informieren Sie sich dahingehend bitte direkt vor erstmaliger Nutzung einer Einrichtung der Hochschule über mögliche Gefahren und Risiken. Hierzu stehen Ihnen in den Werkstätten und Klassen Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen zur Verfügung. Die Werkstattleiter/innen und Sicherheitsfachkräfte stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Weiterführende gesetzliche Grundlagen und Informationsbroschüren zum täglichen Einsatz an der Hochschule, haben wir in der Rubrik Materialien für Sie zur Verfügung gestellt.

 

Ausschuss für Arbeitsschutz (ASA)

Dem gesetzlich verpfichtenden Ausschuss für Arbeitsschutz (ASA) obliegt nach § 11 Arbeitssicherheitsgesetz die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Er ist für die Mitglieder der Hochschule per E-Mail für Anregungen, Anfragen und Kritik erreichbar und tagt turnusmäßig an der Hochschule.

Mitglieder des Ausschuss für Arbeitsschutz sind:

  • Kanzler
  • Arbeitsmedizinischer Dienst
  • Zentrale Brauftragte für den Brandschutz
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Sicherheitsbeauftragte
  • Personalräte
  • beratend: Dezernenten 1 (Liegenschaften) und 3 (Personal)