Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Belange der Frauen, die Mitglieder oder Angehörige der Kunsthochschule sind, wahrzunehmen. Sie wirkt auf die Einbeziehung frauenrelevanter Aspekte bei der Erfüllung der Aufgaben der Kunsthochschule hin. Sie kann hierzu an den Sitzungen des Senats, des Rektorats, soweit Fachbereiche bestehen der Fachbereichsräte, der Berufungskommissionen und anderer Gremien mit Antrags- und Rederecht teilnehmen ...(§ 22 (1) Gesetz über die Kunsthochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen – KunstHG –)

Das Nähere zur Wahl, Bestellung und Amtszeit sowie zur Gleichstellungskommission regelt die Kunsthochschule in ihrer Grundordnung. (§ 22 (1) u. (2) KunstHG, 13. März 2008).

Grundordnung der Kunstakademie Münster (10. Juli 2008)

§ 10 Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Vertreterin werden vom Senat mit der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gewählt und vom Rektorat für eine Amtszeit von vier Jahren bestellt. Wiederwahl ist zulässig. Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Vertreterin bilden die Gleichstellungskommission. Zu den Beratungen der Gleichstellungskommission können weitere Mitglieder der Kunstakademie hinzugezogen werden. Aufgaben, Rechte und Wählbarkeit der Gleichstellungsbeauftragten, ihrer Vertreterin und der Gleichstellungskommission ergeben sich aus dem KunstHG und dem Landesgleichstellungsgesetz.

Gleichstellungsbeauftragte

Prof. Dr. Lili Fischer

Performance / künstlerische Feldforschung
 
T. +49 251 8361 129
Sprechstunde: dienstags 16.00 – 17.00 Uhr
Leonardo Campus 2
Klasse Raum 129

Stellv. Gleichstellungsbeauftragte

Lisa Wiedey

Vorzimmer Rektor / Kanzler
 
T. +49 (0)251 8361 330 F. +49 (0)251 8361 430
Leonardo Campus 2
Raum 330

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