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STUDIENBEITRÄGE


An der Kunstakademie Münster wird von allen Studierenden ein einheitlicher Studienbeitrag in Höhe von 400 €  erhoben. Die ersten beiden Semester im Orientierungsbereich sind beitragsfrei.

Näheres regelt die Satzung über die Erhebung von Studienbeiträgen.

Die Zahlung des Studienbeitrages entbindet nicht von der Zahlung des Sozialbeitrages.

Beide Beiträge sind neben den darüber hinaus üblichen Formalitäten zwingende 
Voraussetzung für Einschreibung bzw. Rückmeldung

Befreiungen von der Beitragspflicht

Antrag auf Befreiung

Widerspruch

 

STUDIENBEITRAGSDARLEHEN

Unter bestimmten Voraussetzungen kann zur Zahlung des Studienbeitrages ein Darlehen der NRW Bank beantragt werden. Anspruchsberechtigt sind alle studienbeitragspflichtigen Studierenden, die in § 8 Abs. 1 + Abs. 2 BAföG aufgeführt sind. Der Darlehensanspruch besteht unabhängig von der aktuellen finanziellen Situation der Studierenden, ihrer Eltern oder sonstiger Unterhaltspflichtiger.

Das Formular zur Beantragung des Studienbeitragsdarlehens ist über die NRW Bank erhältlich. Der Antrag ist ausgefüllt, zusammen mit dem Antrag auf Einschreibung/Rückmeldung und den dazu notwendigen Unterlagen, während der Einschreibungs- bzw. Rückmeldefrist im Studienbüro der Kunstakademie Münster einzureichen.

Spätester Termin für die Einreichung eines Darlehensantrages: 

Für das folgende Wintersemester: 15. Juni 
Für das folgende Sommersemester: 15. Januar

Bitte beachten Sie, dass der Sozialbeitrag in jedem Fall - unabhängig vom Studienbeitrag - zu entrichten ist.

Die Anspruchsberechtigung wird im Studienbüro geprüft. Liegt die Anspruchsberechtigung vor, teilt die Hochschule dies der NRW Bank mit. Die NRW Bank zahlt dann die gewährten Studienbeitragsdarlehen unmittelbar an die Hochschule aus. Die Einschreibung/Rückmeldung erfolgt bereits aufgrund der positiven Prüfung der Anspruchsberechtigung.

Liegt kein Darlehensanspruch vor, ist der Studienbeitrag durch die/den studienbeitragspflichtige(n) Studierenden zu entrichten. Erst dann kann eine Einschreibung/Rückmeldung erfolgen.

Besondere familiäre Belastung

 

BAFÖG + STUDIENBEITRAGSDARLEHEN 

Auch BAföG-Empfänger sind studienbeitragspflichtig. Sie sollten sich auf jeden Fall über die Möglichkeit der Beantragung eines Studienbeitragsdarlehens der NRW Bank informieren. Haben Sie BaföG-Leistungen erhalten, so wird auf Antrag bei der NRW.BANK Ihr Studienbeitragsdarlehen gestundet, bis definitiv feststeht, wie hoch Ihre Restschuld aus dem BAföG-Darlehen ist, anschließend wird auf Basis der gesetzlichen Kappungsgrenze ermittelt, ob bzw. welchen Anteil Ihres Studienbeitragsdarlehens Sie zurückzahlen müssen.

BAföG + Studienbeitragsdarlehen

   

Weitere Informations- und Beratungsmöglichkeiten:

Þ       www.studieren.nrw.de

Þ       Call NRW, das Bürger- und Servicecenter der Landesregierung:

          Telefonischer Infoservice: 0180 3 100 110 (12 Cent/min) Mo-Fr 8.00 – 18.00 Uhr

          Infos per E-Mail: studienbeitraege@callnrw.de

Þ       NRW-Bank www.bildungsfinanzierung-nrw.de

Þ       NRW-Bank Hotline: 01805 10 38 30 (12 Cent/min)