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STUDIENBEITRÄGE
An der Kunstakademie Münster wird von allen Studierenden ein
einheitlicher Studienbeitrag in Höhe von 400 € erhoben. Die
ersten beiden Semester im Orientierungsbereich sind beitragsfrei.
Näheres
regelt die Satzung
über die Erhebung von Studienbeiträgen.
Die
Zahlung des Studienbeitrages entbindet nicht von der Zahlung des
Sozialbeitrages.
Beide
Beiträge sind neben den darüber hinaus üblichen Formalitäten zwingende
Voraussetzung für Einschreibung
bzw. Rückmeldung
Befreiungen
von der Beitragspflicht
STUDIENBEITRAGSDARLEHEN
Unter bestimmten Voraussetzungen kann zur Zahlung des Studienbeitrages ein Darlehen der NRW Bank beantragt werden. Anspruchsberechtigt sind alle studienbeitragspflichtigen Studierenden, die in § 8 Abs. 1 + Abs. 2 BAföG aufgeführt sind. Der Darlehensanspruch besteht unabhängig von der aktuellen finanziellen Situation der Studierenden, ihrer Eltern oder sonstiger Unterhaltspflichtiger.
Das Formular zur Beantragung des Studienbeitragsdarlehens ist über die NRW Bank erhältlich. Der Antrag ist ausgefüllt, zusammen mit dem Antrag auf Einschreibung/Rückmeldung und den dazu notwendigen Unterlagen, während der Einschreibungs- bzw. Rückmeldefrist im Studienbüro der Kunstakademie Münster einzureichen.
Spätester Termin für die Einreichung eines Darlehensantrages:
Für das folgende
Wintersemester: 15. Juni
Für das folgende Sommersemester: 15. Januar
Bitte beachten Sie, dass der Sozialbeitrag in jedem Fall - unabhängig vom Studienbeitrag - zu entrichten ist.
Die Anspruchsberechtigung wird im Studienbüro geprüft. Liegt die Anspruchsberechtigung vor, teilt die Hochschule dies der NRW Bank mit. Die NRW Bank zahlt dann die gewährten Studienbeitragsdarlehen unmittelbar an die Hochschule aus. Die Einschreibung/Rückmeldung erfolgt bereits aufgrund der positiven Prüfung der Anspruchsberechtigung.
Liegt kein Darlehensanspruch vor, ist der Studienbeitrag durch die/den studienbeitragspflichtige(n) Studierenden zu entrichten. Erst dann kann eine Einschreibung/Rückmeldung erfolgen.
BAFÖG + STUDIENBEITRAGSDARLEHEN
Auch BAföG-Empfänger sind studienbeitragspflichtig. Sie sollten sich auf jeden Fall über die Möglichkeit der Beantragung eines Studienbeitragsdarlehens der NRW Bank informieren. Haben Sie BaföG-Leistungen erhalten, so wird auf Antrag bei der NRW.BANK Ihr Studienbeitragsdarlehen gestundet, bis definitiv feststeht, wie hoch Ihre Restschuld aus dem BAföG-Darlehen ist, anschließend wird auf Basis der gesetzlichen Kappungsgrenze ermittelt, ob bzw. welchen Anteil Ihres Studienbeitragsdarlehens Sie zurückzahlen müssen.
BAföG
+ Studienbeitragsdarlehen
Weitere
Informations- und Beratungsmöglichkeiten:
Þ
Call
NRW, das Bürger- und Servicecenter der Landesregierung:
Telefonischer
Infoservice: 0180 3 100 110 (12 Cent/min) Mo-Fr 8.00 – 18.00 Uhr
Infos per E-Mail: studienbeitraege@callnrw.de
Þ
NRW-Bank www.bildungsfinanzierung-nrw.de
Þ
NRW-Bank Hotline: 01805 10 38 30 (12 Cent/min)