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Wir setzen ein Zeichen für eine offene und inklusive Gesellschaft!

Preise, Stipendien, Förderungen

Die Kunstakademie Münster vergibt jedes Jahr eine Reihe von Stipendien. Außerdem nominiert sie Studierende für weitere angesehene Preise und Stipendien.
Das International Office der Kunstakademie vergibt zudem Stipendien zur Förderung von Studienaufenthalten oder Praktika im Ausland.
 

Der Bundeswettbewerb wird alle zwei Jahre ausgelobt und sieht sich als Sprungbrett beim erfolgreichen Übergang in die Berufspraxis. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert den Wettbewerb, das Deutsche Studentenwerk organisiert ihn. Die Bundeskunsthalle in Bonn zeigt die Ausstellung der Preisträger*innen.

 

Der BUNDESPREIS FÜR KUNSTSTUDIERENDE ist mit einem Preisgeld von 30.000 Euro dotiert. Zusätzlich unterstützt ein Produktionsstipendium von insgesamt 18.000 Euro die Künstler*innen dabei, Werke spezifisch für die Ausstellung zu realisieren.

Das Stipendium wird alle zwei Jahre vergeben. Die nächste Nominierungsphase beginnt im Sommer 2024. 

Weitere Informationen 

www.studentenwerke.de

www.kunst-wettbewerb.de

Infoblatt als PDF zum Download

 

 

Ansprechpartnerin

Annette Lauke

Stabsstelle Presse, Kommunikation, Medien / Interne Kommunikation, Redaktion Vorlesungsverzeichnis

T. +49 (0)251 83 61101
lauke[at]kunstakademie-muenster.de
Sprechzeiten: Mo – Do, 8:30 – 12:30 Uhr
Leonardo-Campus 2
Raum 103

Nominierung

Die interne Auswahl erfolgt Anfang jeden Jahres. Eine Fachjury, gewählt durch den Senat der Hochschule, wählt zwei Studierende für die jeweiligen Förderzeiträume aus. Studierende, die sich bewerben möchten, müssen eine Relevanz ihres künstlerischen Projekts hinsichtlich der Stadt Paris und der frz. Kunstszene nachweisen.

Inhalt des Stipendiums

Im Rahmen des nationalen Stipendienprogramms „Deutschlandstipendium“ und mit Unterstützung der „Freunde der Kunstakademie Münster e. V.“ ermöglicht die Kunstakademie Münster einen 6-monatigen Aufenthalt in der Cité International des Arts Paris.

Das Stipendium umfasst die Übernahme der Atelierkosten sowie einen persönlichen Zuschuss in Höhe von zur Zeit monatlich 800,00 Euro (650,00 Euro Förderung durch die Freunde der Kunstakademie Münster plus 150,00 Euro aus Mitteln des Deutschlandsstipendiums) zum Bestreiten des Lebensunterhalts in der französischen Hauptstadt.

Das Atelier in der Cité International des Arts Paris wird jährlich (vorbehaltlich der Verfügbarkeit) für den Zeitraum 01.04.-30.09. sowie 01.10.-31.03. vergeben.

Weitere Informationen:

 

Ansprechpartnerin

Dr. Birgit Maria Lachenmaier

Studierendenservice (Vertretung für Esther Nienhaus)

T. +49 (0)251 83 61207
lachenma[at]kunstakademie-muenster.de
Sprechzeiten: Mo – Mi, 10:00 – 12:00 Uhr
Leonardo-Campus 2
Raum 206

Sie haben die Möglichkeit einen Antrag auf Förderung zu stellen, wenn:

Sie in einem gleichstellungsrelevanten Sinne unter erschwerten Bedingungen an der Kunstakademie

  • studieren
  • sich wissenschaftlich oder künstlerisch weiterqualifizieren
  • arbeiten

Voraussetzung ist eine nachgewiesene Bedürftigkeit, für die grundsätzlich die jeweils aktuelle Armutsgrenze zugrunde gelegt wird.

Antrag auf finanzielle Unterstützung

Darüber hinaus können gefördert werden:

  • Projekte zur wissenschaftlichen und/ oder künstlerischen Weiterqualifikation und Lehrveranstaltungen zum Thema Gleichstellung und /oder Geschlechtergerechtigkeit
  • Sonstige Maßnahmen zur Gleichstellung aller Geschlechter und zur Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit insgesamt

Antrag auf Förderung

Anträge auf Förderung sind fristgerecht, vollständig und unter Verwendung des Antragsformulars für finanzielle Unterstützung oder Antragsformulars für Förderung und allen geforderten Unterlagen zum 28.02. und 30.08. eines jeden Jahres bei der Gleichstellungsstelle Wiebke Lammert w.lammert[at]kunstakademie-muenster.de zu stellen.

Ansprechpartnerin

Wiebke Lammert

Stellv. Gleichstellungsbeauftragte

T. +49 (0)251 83 61204
w.lammert[at]kunstakademie-muenster.de
Leonardo-Campus 2
Raum 204

Studierende haben die Möglichkeit einen Antrag auf finanzielle Unterstützung zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Studium bzw. Beruf mit familiären Verpflichtungen und Pflege zu stellen.

Voraussetzung ist eine nachgewiesene Bedürftigkeit, für die grundsätzlich die jeweils aktuellen Armutsgrenzen in Deutschland zugrunde gelegt wird.

Eine finanzielle Unterstützung kann nur für tatsächlich entstehende Betreuungskosten (z.B. für Kita-Betreuung, Tagesmutter, Pflegekraft) bzw. sonstige Aufwendungen gewährt werden.

Die Bedürftigkeit sowie die voraussichtlich entstehenden Kosten sind durch geeignete Belege zu dokumentieren.  

Die beantragende Person muss also in Vorleistung gehen und bekäme dann, nach Einreichung der Zahlungsbelege, die Kosten erstattet.

Über die Anträge auf finanzielle Unterstützung entscheidet das Rektorat im Einvernehmen mit der Gleichstellungsbeauftragten zweimal im Jahr.

Die Anträge sind dafür vollständig und fristgerecht zum 28.02. bzw. 31.08. eines jeden Jahres per Email bei der Gleichstellungsstelle (w.lammert[at]kunstakademie-muenster.de) einzureichen.

Ansprechpartnerinnen

Wiebke Lammert

Stellv. Gleichstellungsbeauftragte

T. +49 (0)251 83 61204
w.lammert[at]kunstakademie-muenster.de
Leonardo-Campus 2
Raum 204

Die Kunstakademie kann 5 Bewerber*innen vorschlagen.

Zeitraum: Aufenthalt im Monat September auf der Insel Gotland in einem Atelier in der Hauptstadt Visby

Höhe: Reisekostenpauschale von 1.000 € sowie Verpflegungsgeld

Voraussetzung: Englische Sprachkenntnisse

Das Stipendium wird über den LWL vergeben: https://www.lwl-kultur.de/de/kulturpartnerschaften/gotland-stipendium/

Ansprechpertnerin

Dr. Birgit Maria Lachenmaier

Studierendenservice (Vertretung für Esther Nienhaus)

T. +49 (0)251 83 61207
lachenma[at]kunstakademie-muenster.de
Sprechzeiten: Mo – Mi, 10:00 – 12:00 Uhr
Leonardo-Campus 2
Raum 206

Das Karl Schmidt-Rottluff Stipendium ist ein postgraduales Stipendium für hervorragende künstlerische Leistungen. Im Rhythmus von zwei Jahren werden bis zu fünf Stipendien an bildende Künstler*innen vergeben, die ausschließlich oder überwiegend freiberuflich tätig sind. 

 

Stipendienleistungen

  • Monatliches Stipendium in Höhe von 1.200 EUR über eine Laufzeit von zwei Jahren
  • Gemeinsame Gruppenausstellung der beiden letzten Jahrgänge in der Düsseldorfer Kunsthalle
  • Produktion eines Katalogs am Ende der Förderzeit
  • Aufnahme in die Studienstiftung, Möglichkeit zur Teilnahme an den Bildungsveranstaltungen

 

Für das Karl Schmidt-Rottluff Stipendium muss man vorgeschlagen werden. Eine Selbstbewerbung ist nicht möglich.
Das Stipendium wird alle zwei Jahre vergeben.  Die nächste interne Nominierungsphase beginnt im Sommer 2025.

 

Weitere Informationen:

Ansprechpartnerin

Annette Lauke

Stabsstelle Presse, Kommunikation, Medien / Interne Kommunikation, Redaktion Vorlesungsverzeichnis

T. +49 (0)251 83 61101
lauke[at]kunstakademie-muenster.de
Sprechzeiten: Mo – Do, 8:30 – 12:30 Uhr
Leonardo-Campus 2
Raum 103

Nominierung

Die interne Auswahl erfolgt Anfang jeden Jahres. Eine Fachjury, gewählt durch den Senat der Hochschule, wählt zwei Studierende für die jeweiligen Förderzeiträume aus. Vorausssetzung ist, dass Studierende zum/zur Meisterschüler*in ernannt worden sind.

Förderzeitraum

Die beiden Ateliers werden für ein Jahr (01. April - 31. März des Folgejahres) an Studierende vergeben.

Die Miet- und Nebenkosten werden von der Kunstakademie Münster übernommen.

Weitere Informationen:

Ateliergemeinschaft Schulstraße e. V. in Münster

Ansprechpartnerin

Dr. Birgit Maria Lachenmaier

Studierendenservice (Vertretung für Esther Nienhaus)

T. +49 (0)251 83 61207
lachenma[at]kunstakademie-muenster.de
Sprechzeiten: Mo – Mi, 10:00 – 12:00 Uhr
Leonardo-Campus 2
Raum 206

Ziel und Zweck des Stipendiums

Aus Mitteln der Qualitätsverbesserungskommission können zwei (Reise-)Stipendien in Höhe von maximal je 2.500 € pro Jahr vergeben werden. Die Entscheidung wird von einer Professor*innen-Kommission anhand der Anträge getroffen. Die Grundidee des Stipendiums ist es, den Studierenden eine andere Form der anschaulichen Auseinandersetzung mit Orten, Kulturen und künstlerischen Szenen zu ermöglichen.

Voraussetzungen

  • Pro Klasse ein Vorschlag
  • Immatrikulation während des Reiseprojekts als Studierende*r oder Meisterschüler*in

Bewerbungsunterlagen

  1. Darstellung des Reiseprojekts und des damit geplanten künstlerischen Vorhabens (das örtliche Ziel, das künstlerische Ziel / den Zweck sowie den Zeitraum, Finanzierungsplan)
  2. Künstlerisches Portfolio: Die künstlerischen Arbeiten müssen als Abbildungen/Fotos in einer PDF-Datei (max. 20 MB) zusammengefasst werden. Filme/Videos etc. müssen in Form von Links zu einer gängigen Videoplattform (Vimeo etc.) in die PDF-Datei eingefügt werden. Bitte senden Sie das PDF-Dokument per E-Mail an Dr. Birgit Maria Lachenmaier lachenma[at]kunstakademie-muenster.de
  3. Lebenslauf und künstlerischer Werdegang
  4. Bewerbungsformular (das Bewerbungsformular wird hier veröffentlicht)

Höhe des Stipendiums

  • maximal 2.500 € Reisekostenpauschale (keine Erhöhung möglich bei Förderungen von Teams oder Gruppen)
  • Förderzeitraum 01.01. bis 30.06. des Folgejahres

Wie kann ich mich bewerben?

Die Nominierung findet jährlich zu Beginn des Wintersemesters statt. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben. 
Pro Klasse kann ein Vorschlag eingereicht werden. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Ihre Klassenleiter*in.

Bewerbungfrist: wird hier bekannt gegeben (Die Nominierung ist Voraussetzung für die Bewerbung!)

Ansprechpartnerin

Dr. Birgit Maria Lachenmaier

Studierendenservice (Vertretung für Esther Nienhaus)

T. +49 (0)251 83 61207
lachenma[at]kunstakademie-muenster.de
Sprechzeiten: Mo – Mi, 10:00 – 12:00 Uhr
Leonardo-Campus 2
Raum 206

Nominierung/Auswahl

Die interne Auswahl erfolgt Anfang jeden Jahres. Eine Fachjury aus künstlerischen Professorinnen und Professoren, gewählt durch den Senat der Kunstakademie Münster, kann zwei Studierende für das Stipendium nominieren. Nach der Nominierung erfolgt die Bewerbung direkt an der Salzburger Sommerakademie.

Was ist die Internationale Sommerakademie für Bildende Kunst Salzburg?

Die Internationale Sommerakademie für Bildende Kunst Salzburg, 1953 von Oskar Kokoschka als "Schule des Sehens" auf der Festung Hohensalzburg gegründet, ist die älteste ihrer Art in Europa.
Jährlich besuchen derzeit ca. 300 TeilnehmerInnen aus über 40 Staaten ca. 20 Kurse an den zwei fixen Kursorten Festung Hohensalzurg und Kiefer Steinbruch in Fürstenbrunn, sowie an temporären Standorten. Renommierte KünstlerInnen aus der ganzen Welt geben Kurse in Malerei, Zeichnung, Druckgrafik, (Stein)Bildhauerei, Installation, Mixed Media, Architektur, Schmuckgestaltung, Fotografie, Video, Performance und Kuratorischer Praxis. Die organisatorische Struktur der Sommerakademie ermöglicht es ihr, kurzfristig auf aktuelle Entwicklungen des Kunstbetriebs zu reagieren und jüngste Tendenzen mitzuprägen.

Das Stipendium umfasst einen Betrag von max. 1.600,00€ pro Person mit dem Kurse, Übernachtungen, Reisekosten etc. bezahlt werden müssen.

Weitere Informationen:

https://www.summeracademy.at/

Ansprechpartnerin

Dr. Birgit Maria Lachenmaier

Studierendenservice (Vertretung für Esther Nienhaus)

T. +49 (0)251 83 61207
lachenma[at]kunstakademie-muenster.de
Sprechzeiten: Mo – Mi, 10:00 – 12:00 Uhr
Leonardo-Campus 2
Raum 206

Start³ Förderung junger Gegenwartskunst der Volksbank im Münsterland eG umfasst fünf Stipendien und wird alle zwei Jahre neu vergeben. Absolvent*innen der Kunstakademie Münster, deren Abschluss nicht mehr als 36 Monate zurückliegt, können sich auf ein Produktionsstipendium, ein Katalogstipendium und drei Startstipendien bewerben. Die Umsetzung des zyklischen Programms erfolgt in Zusammenarbeit mit einer Kuratorin und einer Vermittlerin und wird von öffentlichen Veranstaltungen begleitet. Die Künstler:innen werden in der entscheidenden Phase der Weiterentwicklung ihrer Praxis erstmals unabhängig vom Ausbildungsgeschehen durch das regionale Engagement der Volksbank im Münsterland eG unterstützt.

Das Förderprogramm 2024-2025:

  1. Ein Produktionsstipendium mit Präsentation für die Konzeption und Produktion eines neuen Werks/ Projekts/ o.Ä. Die Höhe des Stipendiums beträgt 8.500 Euro. Davon stehen 7.000 Euro für die Produktion und 1.500 Euro als Zuschuss für eine mögliche Präsentation in Münster oder im Münsterland zur Verfügung.
  2. Ein Katalogstipendium für die Konzeption und Produktion oder Künstler:innenbuchs, verbunden mit einer Buchpräsentation in Münster in Höhe von 9.000 €.
  3. Drei Startstipendien, verbunden mit einer moderierten Publikumsveranstaltung (Werkpräsentation, Performance, Künstler:innengespräch, Arbeitsvorhaben o.Ä.) in Münster im Wert von 6.000 €.)

Bewerbung: Der nächste Zyklus wird voraussichtlich im Frühjahr 2026 ausgeschrieben.

Alle Informationen zu den bisherigen Preisträger*innen und Förderzyklen: https://start3.de/ 

Ansprechpartnerin

Sandra Musholt

Stabsstelle Presse, Kommunikation, Medien / Angebote für Studieneingangsphase / Alumni

T. +49 (0)251 83 61102
musholt[at]kunstakademie-muenster.de
Sprechzeiten: Mo – Fr 9:00 – 14:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Leonardo-Campus 2
Raum 103

Das Cusanuswerk vergibt staatliche Fördermittel an deutsche und europäische Studierende katholischer Konfession in allen Fachbereichen und Hochschultypen. Das Cusanuswerk fördert junge Frauen und Männer,

  • die ihr Studium mit hohem intellektuellem Einsatz und schöpferischer Phantasie betreiben,
  • die um ihre Begabung wissen und diese annehmen, ausbilden und wirksam machen wollen,
  • die nachdenklich und beharrlich sind, Fragen stellen und sich mit schnellen Antworten nicht zufrieden geben,
  • die bereit sind, persönlich Stellung zu beziehen und gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen,
  • die ihren Glaubensweg ernst nehmen, mit der Kirche leben und sie gestalten wollen.

Neben einem monatlichen Stipendium und der finanziellen Unterstützung von Auslandsaufenthalten besteht die Förderung in einem umfangreichen Bildungsprogramm und einer individuellen studienbegleitenden Beratung. Die Höhe des monatlichen Stipendiums orientiert sich an den Regelungen des BAföG und errechnet sich familieneinkommensabhängig.

 

Eine Förderung von Aufbau-, Ergänzungs- oder Zweitstudien nach einem abgeschlossenen Diplom-, Magister-, Master-, Staatsexamen- oder Promotionsstudium ist nicht möglich.

Die Auswahl erfolgt jährlich im Sommersemester.

 

Weitere Informationen:

Ansprechpartnerin

Annette Lauke

Stabsstelle Presse, Kommunikation, Medien / Interne Kommunikation, Redaktion Vorlesungsverzeichnis

T. +49 (0)251 83 61101
lauke[at]kunstakademie-muenster.de
Sprechzeiten: Mo – Do, 8:30 – 12:30 Uhr
Leonardo-Campus 2
Raum 103

Die Studienstiftung des deutschen Volkes ist das älteste und größte Begabtenförderungswerk in der Bundesrepublik Deutschland. Gemäß ihrer Satzung fördert sie „die Hochschulbildung junger Menschen, deren hohe wissenschaftliche oder künstlerische Begabung und deren Persönlichkeit besondere Leistungen im Dienste der Allgemeinheit erwarten lassen". Die Auswahl und Förderung der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgen unabhängig von politischen, weltanschaulichen und religiösen Vorgaben. (Quelle: Homepage der Studienstiftung des deutschen Volkes)

 

Die Auswahl erfolgt jährlich im Sommersemester. 

 

Weitere Informationen:

Ansprechpartnerin

Annette Lauke

Stabsstelle Presse, Kommunikation, Medien / Interne Kommunikation, Redaktion Vorlesungsverzeichnis

T. +49 (0)251 83 61101
lauke[at]kunstakademie-muenster.de
Sprechzeiten: Mo – Do, 8:30 – 12:30 Uhr
Leonardo-Campus 2
Raum 103

Die Kunstakademie Münster fördert ein gesondertes wissenschaftliches Interesse bereits während des Studiums. Neben den einzelnen Forschungskolloquien der hauptamtlichen wissenschaftlichen Professor*innen, die auch zur Vorbereitung einer Bachelor- oder Masterarbeit besucht werden können, stehen Studierenden verschiedene Formate zur Verfügung, um die eigene wissenschaftliche Ambition frühzeitig, möglichst eigenständig zu erproben.

Wissenschaftliches Projektstipendium

Das Stipendium dient der wissenschaftlichen Qualifikation und Weiterbildung. Es ist mit dem Ziel verknüpft, wissenschaftlichen Nachwuchs unter den Kunststudierenden zu fördern und bereits während des Studiums die Möglichkeit zu bieten, sich über ihre Studienleistungen hinaus für das eigenständige wissenschaftliche Arbeiten zu qualifizieren. Gefördert werden vertiefende wissenschaftliche Projekte mit einem vom Studierenden selbst gewählten thematischen Fokus. Diese können beispielhaft auf die aktive Teilnahme an einem Studierendenkongress oder auf die Erstellung einer fachwissenschaftlichen Publikation zielen. Auch der Besuch von Summer Schools oder Archivkursen als wissenschaftliche Weiterbildungsmaßnahme oder zielgerichtete Studienaufenthalte in Bibliotheken, Museen, Schulen, Kunstschulen o.a. können bei entsprechender thematischer Ausrichtung Bestandteil eines solchen Projektes sein.

Individuelles Schreibprojekt

Das individuelle Schreibprojekt kann im Studiengang Freie Kunst geschrieben werden. Es bietet die Chance, die eigene künstlerische Arbeit bzw. ihre Prozesse wissenschaftlich (z.B. kunsthistorisch, -theoretisch, -pädagogisch usw.) zu kontextualisieren und zu reflektieren. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, ein eigenes kunstbezogenes theoretisches bzw. -wissenschaftliches Thema zu bearbeiten.

Weitere Information finden Sie in der Infomappe.

Open Frame – (Post-)disziplinäre Denkplattform für Kunststudierende

Die Veranstaltung bietet Studierenden aller Qualifikationsebenen jedes Semester die Möglichkeit, abseits thematisch festgelegter Veranstaltungen ein selbst gewähltes Thema in Begleitung der Dozierenden weitgehend eigenständig wissenschaftlich auszuarbeiten und zu diskutieren.

Weitere Informationen finden Sie im aktuellen Vorlesungsverzeichnis und auf Veranstaltungsreihen und Projekte: „Kolloquium Open Frame“

Prof. Dr. Nina Gerlach und Stefan Hölscher

Informationen zu Voraussetzungen und Bestandteilen einer Promotion an der Kunstakademie entnehmen Sie bitte der Promotionsordnung.

Neben den Forschungskolloquien der hauptamtlichen wissenschaftlichen Professor*innen, die regelmäßig Gelegenheit bieten, die eigene Forschung zu präsentieren und zu diskutieren, eröffnen weitere Formate und Finanzierungsoptionen die Möglichkeit, sich zielgerichtet in der Wissenschaft zu vernetzen sowie sich grundlegend über den Verlauf einer Promotion und das Berufsziel „Wissenschaft“ zu informieren.

Informationenveranstaltung zur Promotion und zum Berufsziel „Wissenschaft“

Die Veranstaltung bietet aus der Perspektive von Frau Prof. Dr. Gerlach einen Überblick über zentrale Fragen, die mit einem Promotionsvorhaben einhergehen, z.B.: Was sind gute und schlechte Gründe zu promovieren? Welche Vorrausetzungen müssen erfüllt sein? Was ist ein Exposé und aus welchen Bestandteilen besteht es? Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Was bedeutet es, mit dem Berufsziel „Wissenschaft“ zu promovieren?

(4-stündiger Block im Rahmen des Forschungskolloquiums von Prof. Dr. Nina Gerlach. Die Ankündigung der Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem aktuellen Vorlesungsverzeichnis.)

Finanzielle Förderung

Vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel und Bedarfe unterstützt die Kunstakademie Münster ihre Promovierenden mit Bezuschussungen von internationalen und nationalen Forschungs-, Kooperations- und Kongressreisen sowie Tagungsorganisationen. Sie bietet ihnen darüber hinaus bei Bedarf und entsprechender Eignung die Möglichkeit zur Lehrtätigkeit.

Bitte besprechen Sie diese und weitere finanzielle Fördermöglichkeiten mit Ihren Betreuer*innen.

Förderung aus Mitteln des Landesprogramms „Chancen ergreifen, Forschung und Familie fördern- Programm für chancengerechte Hochschulen in Nordrhein- Westfalen“

Sie haben die Möglichkeit einen Antrag auf Förderung zu stellen, wenn Sie im Promotionsstudiengang der Kunstakademie Münster eingeschrieben sind. Insbesondere kann die Förderung dann gewährt werden, wenn sie bei der Vereinbarkeit von familiärer Betreuungs- und Pflegeverantwortung einerseits und Studium wirksam unterstützen kann.

Voraussetzung ist eine nachgewiesene Bedürftigkeit, für die grundsätzlich die jeweils aktuelle Armutsgrenze zugrunde gelegt wird.

Weitere Informationen und Antragsformular finden Sie unter dem Reiter „Förderung aus dem Landesprogramm für chancengerechte Hochschulen in Nordrein-Westfalen“ unter „Die Kunstakademie vergibt folgende Stipendien“.

Die Stadt Duisburg und die Interessengemeinschaft der Duisburger Künstler schreiben für das Jahr 2025 ein Aufenthaltsstipendium für ein Atelier im Stadtteil Rheinhausen aus, auf das sich Künstler*innen bewerben können.

Die Ausschreibung erfolgt für die Genres Bildende Kunst, Fotografie, Illustration, Performance oder Videokunst.

Bewerber*innen müssen

  • ihre Ausbildung vor mindestens einem Jahr abgeschlossen haben
  • dürfen nicht älter als 40 Jahre sein
  • im Rahmen ihrer Bewerbung überzeugend darstellen, dass sie ihre künstlerische Arbeit mit Bezug zu Duisburg beginnen oder fortsetzen wollen.

Der Umfang des Stipendiums umfasst die kostenlose Vergabe eines Ateliers inclusive der Betriebskosten. Außerdem wird die Unterbringung in einer Wohnung getragen, dass beinhaltet die Miete, incl. der Nebenkosten (Betriebskosten, Heizkosten und Wasser). Die Wohnung ist teilmöbliert.

Bewerbungsfrist: 31.08.2024

Nähere Informationen gibt es hier: Aufenthaltsstipendium | Kulturbüro der Stadt Duisburg

Antragsberechtigt sind:

  • professionelle Kunstschaffende aus Nordrhein-Westfalen zu Beginn ihrer künstlerischen Karriere
  • unabhängige Kunsträume und Initiativen

Formen der Förderung:

1. Künstler*innen und Kollektive

  • Vergabe von Recherche- und Arbeitsstipendien im Inland für die Dauer von bis zu sechs Monaten in Höhe von maximal 2.000 Euro monatlich
  • Vergabe von Auslandsstipendien für die Dauer von bis zu neun Monaten in Höhe von maximal 2.000 Euro monatlich, zzgl. Reisekosten
  • finanzielle Unterstützung bei Ausstellungen, Produktionen und Publikationen

2. Kunsträume, Offspaces und Initiativen

  • finanzielle Unterstützung von Ausstellungen und programmbezogenen Vorhaben in kleinen Ausstellungshäusern, Off-Spaces sowie im öffentlichen Raum im In- oder Ausland
  • finanzielle Unterstützung von Publikationen

Alle Infos https://www.kunststiftungnrw.de/visuelle-kunst/foerderung/auftakt/

Seit 2023 bietet das Beethovenfest Bonn ein Fellowship-Programm an. Gesucht wird eine Künstler*innen-Persönlichkeit (im Ausnahmefall auch ein Kollektiv), die etwas Neues wagen will. Sei es, weil sie mit ihrer künstlerischen Vision noch am Beginn ihrer Karriere steht, sei es, um eigene ausgetretene Pfade zu verlassen und (musikalisches) Neuland zu betreten. Unser Programm richtet sich zwar dezidiert nicht an Studierende, aber an Absolvent*innen und solche Künstler*innen, die gerade am Übergang zwischen Studium und Berufsleben stehen und erste Schritte tun oder getan haben.

Bewerbungsfrist: 30.4.2024, 24.00 Uhr

Mehr Informationen finden sich auch hier: https://www.beethovenfest.de/de/fellowship2025

Auch dieses Jahr wird der gut dotierte Kunstpreis verliehen, um talentierte Künstlerinnen zu fördern und ihre herausragenden Leistungen zu würdigen. Als derzeit einziger Kunstpreis in Deutschland, der sich ausschließlich der Auszeichnung von Frauen widmet, verfolgt der CeU-Award das Ziel, die künstlerischen Leistungen von Frauen sichtbar zu machen und ihre Bedeutung in verschiedenen Bereichen wie Wirtschaft, Politik und Gesellschaft zu fördern.

Die Ausschreibung richtet sich somit an talentierte Künstlerinnen bis zum Alter von 40 Jahren, die sich entweder selbst bewerben oder vorgeschlagen werden können.

Aussagekräftige Bewerbungen oder Vorschläge können bis zum 10. Mai 2024 per Mail an kunst[at]ceu-hamburg.eu eingereicht werden.

Die Jury ist mit Mon Muellerschoen (Art Consultant), Petra Winter (Madame), Dominik G. Reiner (Area Vice President Mandarin Oriental), Julia Jenisch (Vorsitzende Förderkreis Deichtorhallen), Janna-Lena Baierle (HISCOX), Nicoline Wöhrle (WALA Stiftung & Dr. Hauschka), Sophie Neuendorf (Artnet), Prof. Dr. Dirk Boll (Christies), Ira Stehmann (Ira Stehmann Fine Art), Dr. Ingrid Lohaus (Galerie LOHAUS SOMINSKY), Prof. Dr. Jetta Frost (Vizepräsidentin Exzellenz Universität Hamburg), Dr. Michael Zoller (Curt Wills-Stiftung) und Kristina Tröger (CeU Präsidentin) besetzt.

Den Festvortrag anlässlich der Preisverleihung am 14. Oktober im Münchner Hotel Mandarin Oriental hält Prof. Dr. Dirk Boll, Deputy Chairman 20th & 21st Century Art, Christie`s.

 

 

Filmemacher*innen NRW aufgehorcht: 

Das Kurzfilmfestival CONNECT zeigt Deinen Film!

CONNECT ist ein Tageskurzfilmfestival in einem neuem Hybridmodell mit vorheriger Community Messe, das den Fokus auf das Netzwerken zwischen jungen Filmschaffenden, Ansprechpartner*innen aus der Branche und Filminteressierten setzt. 

Wir möchten die Projekte der Nachwuchstalente unter 35 Jahren fördern, die hier in NRW leben.

Einreichungen sind über https://filmfreeway.com/connectfestival bis zum 20. April 2024 willkommen (Produktionsjahr ab 2022, max. 30 Min. Länge)! 

Das Festivalkomitee (3-köpfige Expertenjury) vergibt ein Preisgeld von 500,00€ an den Gewinner*in, 300,00€ an den zweiten Platz und an den dritten Platz 200,00€.

Das Event findet am 05. Mai 2024 in Unna statt.

Die Messe beginnt um 15:00 Uhr in der Lindenbrauerei und der Einlass im Kinorama startet um 18:00 Uhr. 

Weitere Infos findet ihr auf unserer Webseite https://connectfestival.de/.

Die GWK vergibt auch 2024 einen GWK-Förderpreis Kunst an einen jungen Künstler oder eine junge Künstlerin aus Westfalen-Lippe, der oder die überdurchschnittliche Leistungen erbracht hat und Herausragendes auch für die Zukunft erwarten lässt.

Der Preis ist mit 4.000 Euro und einer Ausstellung im Kunstmuseum Bochum dotiert. Außerdem gibt die GWK einen Preisträgerkatalog im Verlag Kettler heraus.

Bewerber*innen müssen in Westfalen-Lippe geboren sein oder dort seit mindestens zwei Jahren leben oder an einer Hochschule in der Region studieren bzw. einen Hochschulabschluss gemacht haben. Sie dürfen bei Bewerbungsschluss nicht älter als 35 Jahre sein.

 

Bewerbungsschluss ist Samstag, der 13.04.2024 (Poststempel).

Alle Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter: https://gwk-online.de/kunst/foerderung-kunst/

Ausstellung im Lippischen Landesmuseum Detmold vom 20.09. bis 11.10.2024

2024 jährt sich das Bestehen des Vereins Kunstmarkt Detmold e.V. zum 50. Mal. Nach vielen Ausstellungen in der Detmolder Stadthalle wird es in diesem Jahr einen neuen Ort für die Veranstaltung geben: die Sonderausstellungshalle des Lippischen Landesmuseums mit Außenbereichen sowie die Wasserfläche zwischen Schloss und Museum. Fotos hierzu können auf unserer Webseite eingesehen werden.

Der Ausschreibung ist kein bestimmtes Thema vorangestellt. Wir wünschen uns Einreichungen aus den Bereichen Malerei, Skulptur und Fotografie, Film und Animation, Druckgrafik, Installation und schwimmende Elemente.

Unsere Ausschreibung richtet sich vorrangig an Studenten und junge Absolventen der Kunsthochschulen; es gibt jedoch keine grundsätzliche Altersbeschränkung. Die Anzahl der eingereichten Arbeiten wird freigestellt. Die Werke müssen zum Zeitpunkt der Ausstellung verfügbar sein.

Die Ausstellung wird vom 20.09.2024 bis zum 11.10.2024 im Lippischen Landesmuseum Detmold und den dazugehörigen Außenflächen stattfinden.
Bewerbungen sollen mit aussagekräftigen Darstellungen der Arbeiten (Fotos, Konzeptbeschreibungen, Abbildungen, Videos, etc.) sowie einer künstlerischen Vita und einem Lebenslauf digital oder per Post bis zum 05. April 2024 eingereicht werden.

Die vollständigen Angaben zum Bewerbungsverfahren können Sie unserer Internetseite entnehmen: www.kunstmarkt-detmold.de

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Kunstmarkt Detmold e.V.
info[at]kunstmarkt-detmold.de
 

Aufnahme in die Junge Akademie 2025 der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften und der Künste

Das Junge Kolleg steht künstlerischen Talenten sowie herausragenden Promovierten aus Nordrhein-Westfalen offen. Es ist ein Ort für freies Forschen und interdisziplinären Dialog. Mit der Mitgliedschaft ist ein Stipendium für die eigene Forschung oder Kunst in Höhe von 10.000 Euro pro Jahr verbunden. Die Aufnahme erfolgt für vier Jahre.


Es wurde ein thematischer Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit im Jungen Kolleg initiiert.

Dabei wird ein breiter Nachhaltigkeitsbegriff zugrunde gelegt, der ökologische, ökonomische und soziale Aspekte von Nachhaltigkeit berücksichtigt.

Bewerbungsvoraussetzungen u.a.

  • am 31.12.2024 nicht älter als 36 Jahre. Die Regelaltersgrenze lässt Raum für die Berücksichtigung von Eltern- oder Pflegezeiten.
  • Abschluss künstlerisches Studiums an einer Kunsthochschule oder wissenschaftlichen Hochschule. Sie können auf besondere Ehrungen oder Abschlüsse wie „Meisterschüler" oder Ähnliches verweisen. Nach Abschluss Ihres Studiums konnten Sie bereits mit eigenen künstlerischen Leistungen auf sich aufmerksam machen.
  • Sie arbeiten als freie Kunstschaffende in Nordrhein-Westfalen. Eine Aufnahme in das Junge Kolleg setzt ferner voraus, dass Sie noch keine Hochschullehrerstelle (W2/W3-Professur) innehaben.
  • Neben Exzellenz sind Neugierde und die Bereitschaft unerlässlich, mit den übrigen Stipendiatinnen und Stipendiaten in einen tragfähigen Dialog zu treten, Impulse für gemeinsame Projekte einzubringen und aktiv an der thematischen Arbeit im Bereich Nachhaltigkeit mitzuwirken.


Alle Informationen: Das Junge Kolleg: Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste (awk.nrw)

Ausschreibung
 

Bewerbungsfrist 21.04.2024

Als führendes Auktionshaus für Modern und Contemporary Art im deutschsprachigen Raum engagiert sich Ketterer Kunst für junge zeitgenössische Kunst. Wir bieten Absolventen von Meisterklassen mit dem 2023 ins Leben gerufenen Ketterer Kunst Masterclass-Preis eine internationale Marketingplattform.
Der Ketterer Kunst Masterclass-Preis ist mit einem Preisgeld von 10.000 Euro dotiert.
Zusätzlich erhält die Preisträgerin oder der Preisträger eine exklusive Einzelausstellung ihrer oder seiner künstlerischen Arbeiten in den Räumlichkeiten der Ketterer Kunst Galerie in Berlin. Die Eröffnung ist für Mitte Dezember 2024 geplant.

 

AUSWAHLVERFAHREN UND ZEITLICHER ABLAUF


Nach Bewerbungsschluss am 15. April 2024 wird eine unabhängige Fachjury bis zum 15. Mai eine erste Auswahl an künstlerischen Arbeiten treffen, die ab August 2024 in einer Online-Präsentation der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
In einer zweiten Jurysitzung werden aus dieser Auswahl Künstlerinnen und Künstler für den Ketterer Kunst Masterclass Preis ausgewählt, für die wir im September 2024 eine Ausstellung in München realisieren, die als Wanderausstellung im Anschluss im Oktober 2024, in unserer Kölner Galerie zu sehen sein wird. Bei der Eröffnung des Events in München wird die Gewinnerin bzw. der Gewinner des Wettbewerbs bekannt gegeben.
Die Einzelausstellung des Preisträgers/der Preisträgerin wird im Dezember 2024, in unserer Repräsentanz in Berlin, eröffnet.
Die Online-Präsentation auf der Ketterer Kunst Website und die Gruppenpräsenzausstellung werden als Verkaufsausstellung zu üblichen Galeriekonditionen konzipiert.

 

TEILNAHMEBERECHTIGTE


Zur Teilnahme am Ketterer Kunst Masterclass-Preis sind ausschließlich Absolventen und Absolventinnen der Meisterklassen deutscher Kunsthochschulen mit Abschluss im WS 2023/24 sowie des Früjahr/SS 2024 eingeladen.
Dabei werden künstlerische Positionen aus Malerei, Fotografie, Skulptur, Video sowie Installationen berücksichtigt.
Teilnahmevoraussetzung ist die Abgabe der vollständigen digitalen Bewerbungsunterlagen bis 15. April 2024 an die unten genannte E-Mail-Adresse


BEWERBUNG


Senden Sie uns Ihre vollständige Bewerbung in einer E-Mail bis spätestens 15. April 2024 an:
masterclass[at]kettererkunst.de

Es wird nur eine E-Mail pro Bewerber akzeptiert.
In der E-Mail schicken Sie eine fortlaufende PDF-Datei (maximal 15 MB) mit folgendem Inhalt:
1. Ihren allgemeinen Lebenslauf mit Angaben zum bisherigen künstlerischen Werdegang (siehe Musterbeispiel)
2. Einen Nachweis über Ihre Teilnahme an einer Abschlussklasse des Jahres 2023
3. Ein Artist Statement mit höchstens 1.000 Zeichen (siehe Musterbeispiel)
4. Ein Portraitfoto von Ihnen (hohe Auflösung)
5. Abbildungen von bis drei Ihrer künstlerischen Arbeiten (in hoher Auflösung) mit Angaben zu Titel, Technik, Größe und Entstehungsjahr (siehe Musterbeispiel). Video und Sounddateien sind als Weblinks im PDF zu integrieren (keine Downloadlinks).
6. Ihre vollständige Adresse inklusive Telefonnummer

Postalische Bewerbungen respektive Einsendungen von Mappen und Originalarbeiten werden nicht angenommen und werden nicht retourniert.
Die an die Ausschreibung angehängten Teilnahmebedingungen sind postalisch, per Einschreiben ebenfalls bis zum 15. April 2024 (Poststempel) einzusenden an:
Ketterer Kunst GmbH & Co. KG – Masterclass -Joseph-Wild-Str. 18 – 81829 München

Ein Rechtsanspruch seitens der Bewerber/Innen für die Teilnahme am Wettbewerb sowie an den Ausstellungen besteht nicht. Die Auswahl der Teilnehmer/Innen obliegt allein der unabhängigen Fachjury.
Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust von Bilddaten und sichert auch nicht deren Speicherung zu. Eine Rücksendung der eingereichten Daten erfolgt nicht. Der Einsender ist für die Speicherung der Bilddaten selbst verantwortlich.

VERANSTALTER UND ANSPRECHPARTNER


Ketterer Kunst GmbH und Co. KG
Joseph-Wild-Str. 18
81829 München
E-Mail: masterclass[at]kettererkunst.de
kettererkunst.de/masterclass
Ihr Ansprechpartner und Initiator des Ketterer Kunst Masterclass Preises ist:
Stefan Maier - 0170-7324971
 

WIR FREUEN UNS AUF IHRE BEWERBUNG UND WÜNSCHEN IHNEN VIEL ERFOLG!
Datenschutzbestimmungen Teilnahmebedingungen

KETTERER KUNST

Ketterer Kunst (kettererkunst.de und onlineonly.kettererkunst.de) mit Sitz in München und
Dependancen in Hamburg und Berlin und Köln sowie einem weltweiten Netz an Repräsentanten
u.a. in den USA und Brasilien wurde 1954 gegründet. Der Fokus des Auktionshauses liegt auf Kunst
des 19. bis 21. Jahrhunderts sowie Wertvollen Büchern. In seinem Marktsegment ist der Versteigerer
die Nummer 1 im deutschsprachigen Raum. Ketterer Kunst ist Spezialist für deutsche Kunst, aber
auch für zahlreiche internationale Künstler, die in Europa sowie USA und Asien stark nachgefragt
werden und bei Ketterer Kunst Rekordpreise erzielen. Laut Jahresbilanz 2023 der artprice database
belegt Ketterer Kunst weltweit Platz 9 der umsatzstärksten Kunstauktionshäuser.
kettererkunst.de
Folgen Sie uns auch auf instagram.com/kettererkunst.de
und auf youtube.de

 

KUBOSHOW KUNSTMESSE 2. – 3. November

Die KUBOSHOW KUNSTMESSE präsentiert seit 27 Jahren in den Flottmann-Hallen in Herne junge Kunst von Studierenden und Absolvent*innen der deutschen Kunstakademien, sowie von jungen freischaffenden Künstler*innen.
Ziel der Messe ist es, jungen Künstler*innen eine faire und nachhaltige Verkaufsmöglichkeit mit hoher öffentlicher Wahrnehmung zu stellen.
Die Teilnahme ist kostenlos.
100 Künstler*innen nehmen teil.
Das Bewerbungsverfahren funktioniert nur online, ist simpel und geht schnell.

Teilnahmeberechtigt ist:

  • Malerei
  • Skulptur
  • Fotografie
  • Grafik
  • Neue Medien (kein Video)
  • Computerunterstütze Kunst

Bewerbungsinfos über die Homepage anfordern: www.kuboshow.de

Bewerbungsfrist: 16. September 2024

Die Kunstausstellung NATUR – MENSCH in Sankt Andreasberg präsentiert im Spätsommer 2024 vom 15. September – 26. Oktober zum 30. Mal Kunstwerke von ca. 100 Künstler*innen.

Sie bietet eine einzigartige Gelegenheit, das komplexe Verhältnis zwischen Mensch und Natur auf künstlerische Weise zu erforschen und zu reflektieren.

Alle Sparten der Bildenden Kunst sind zugelassen, und die Teilnehmenden haben die Chance, mit ihren Werken für den Andreas-Kunstpreis, der mit 2.000€ dotiert ist, nominiert zu werden.

Die Bewerbungsfrist endet am 10. Mai 2024.

Alle Informationen sowie die Ausschreibungsunterlagen finden Sie auch unter: https://www.nationalpark-harz.de/de/kunstkultur/kunst-natur-mensch/

Die Gemeinde und Samtgemeinde Meinersen haben sich zum Ziel gesetzt, junge zeitgenössische Kunst zu fördern und gleichzeitig dem kulturellen Angebotsspektrum der Region aktuelle Impulse zu geben.
Um dieses Ziel zu fördern, schreiben sie ein Stipendium mit Aufenthalt im Künstlerhaus Meinersen aus.

Leistungen: Das Stipendium umfaßt den miet- und nebenkostenfreien Aufenthalt im Künstlerhaus Meinersen (Wohn- und Atelierraum) sowie eine monatliche Unterstützung in Höhe von 800,- €.

>>> Zur Ausschreibung

 

Das Kunsthaus Mitte in Oberhausen ist ein zentraler Standort der Kunst- und Kulturszene Oberhausens. Die transdisziplinäre Ausrichtung des Hauses eröffnet Künstler*innen und praxisorientierten Wissenschaftler*innen aller Sparten Freiräume zur (Weiter-) Entwicklung eigener Arbeiten und Forschungsvorhaben. Zugleich ist das Haus ein wichtiger Begegnungs- und Interaktionsraum für alle Bürger*innen der Stadt. Das Residenzprogramm fördert daher explizit die Verschränkung von künstlerischer Praxis, Bildung und Wissenschaft sowie aktive Interventionen mit den Institutionen, Vereinen und Bewohner*innen Oberhausens. Dieser thematische Schwerpunkt des Programms ergibt sich aus dem eigenen Selbstverständnis, eine künstlerische und kulturelle Plattform für die Stadtgesellschaft zu sein.

 

Bewerbungsvoraussetzungen 

Bewerben können sich professionell arbeitende Künstler*innen und/oder Künstler*innengruppen und Wissenschaftler*innen aus den Bereichen Darstellende Künste, Bildende Künste, Musik, Film, Literatur, praxisorientierte Wissenschaft, Forschung und Bildung mit Wohnsitz in NRW. Das Residenzprogramm wurde ins Leben gerufen, um Arbeiten an der Schnittstelle zwischen Kunst und Gesellschaft zu fördern. Das Kunsthaus Mitte in Oberhausen ist daher besonders interessiert an stadtspezifischen Vorhaben mit längerfristiger Wirkung. 

Es gibt keine Altersbeschränkung. Für die Dauer des Residenzprogramms im Kunsthaus Mitte besteht eine Residenzpflicht. Studierende sind ausgeschlossen.

 

Residenzformate und Dauer

Es sind zwei unterschiedliche Residenzformate ausgeschrieben:

+ Einmonatige Residenzen, die für Projekte ausgelegt sind, deren Ausrichtung noch nicht ausformuliert ist. In diesem Rahmen können beispielsweise Recherchen, Arbeitsskizzen oder experimentelle Ansätze verfolgt werden. 

+ Zweimonatige Residenzen sind zur Realisierung von umfangreicheren Projekten vorgesehen. Die zielgerichtete Umsetzung endet idealerweise mit einer öffentlichen Ausstellung, Präsentation, Performance oder anderen künstlerischen Aktionen.

Die Programme unterscheiden sich neben der Dauer auch im Umfang der finanziellen Förderung. 

 

Die einmonatige Künstler*innenresidenz umfasst die folgenden Leistungen:

  • ein möbliertes Wohn-/Arbeitsstudio
  • ein Stipendium in Höhe von 1.000€
  • Reisekostenpauschale von 200€

 

Die zweimonatige Künstler*innenresidenz umfasst die folgenden Leistungen:

  • ein möbliertes Wohn-/Arbeitsstudio
  • ein Stipendium in Höhe von 2.500€
  • ein Materialkostenerstattung bis zu 500€ 
  • Reisekostenpauschale von 200€

 

Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung die präferierte Dauer der Residenz (ein oder zwei Monate) und mindestens einen Zeitraum als Präferenz an. 

Das Kunsthaus Mitte unterstützt alle Resident*innen in ihren Arbeitsprozessen und fördert den künstlerischen Austausch mit anderen Nutzern des Hauses, städtischen Institutionen und den Bürger*innen der Stadt.

 

Programmzeitraum

Juni 2022 – März 2023

 

Bewerbungsfrist

Es handelt sich um ein offenes Bewerbungsverfahren. Bewerbungen sind ab sofort möglich. 

Sollten alle Stipendien vergeben sein, informieren wir umgehend an dieser Stelle darüber. 

 

Bewerbungsverfahren

Folgende Unterlagen werden für das Auswahlverfahren benötigt: 

+ Exposé über das geplante Vorhaben (max. zwei DIN-A4-Seiten) 

+ Portfolio bisheriger Arbeiten oder Projekte

+ Künstlerischer/Wissenschaftlicher Lebenslauf 

+ Angaben zum präferierten Zeitraum und Dauer der Residenz

 

Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren, das von einer externen Jury begleitet wird. 

Die aktuellen Mitglieder der Jury sind: 

Dr. Franz Anton Cramer

Nina Dunckmann M.A. (LUDWIGGALERIE Schloss Oberhausen)

Nach Sichtung der Unterlagen wird eine engere Auswahl der Bewerber*innen zu einem Gespräch im Kunsthaus Mitte eingeladen. Vorherige Besichtigungen des Hauses sind nach Absprache möglich.

 

Bitte richten Sie die Unterlagen als PDF-Datei (max. 10 MB) an: 

 residenz[at]kunsthausmitte.de

Vorherige Rückfragen beantworten wir gerne per E-Mail. 

Wir freuen uns auf Ihre Einreichungen!

Künstlerwohnung in Genua

Vom 8. bis 21.7.2024: Unterbringung in einem von Grün umgebenen Haus in Baixi in Genua, Mahlzeiten, die mit den Gästen der Einrichtung geteilt werden, Arbeitsraum und Ausrüstung für die Durchführung des Projekts, ein Budget von bis zu 200 Euro für den Kauf der notwendigen Materialien, organisatorische und technische Unterstützung.

Download Open Call (en)

Bewerbungsunterlagen unter

open call 2024 - Artisti nel Bosco

Bewerbungen bis zum 30.04.2024

Der Kunstpreis:

Thema : Licht versus Schatten

Der Kunstpreis der Werner Brand Kunststiftung, wird durch eine Fachjury ermittelt, er ist dotiert mit 1500 € für den 1. Platz, 1000 € für den 2. Preis und 500 € für den 3. Platz

Das Bewerbungsformular zum Kunstpreis ist online.

Das eMail-Postfach ist bis zum 15.4.2024 24:00Uhr freigeschaltet.

PDF Formular "Kunstpreis 2024" zum Download

KUNSTPREIS-AUSSCHREIBUNG
BEWERBUNGSFRIST: 1. FEBRUAR 2024 – 31. MÄRZ 2024

A. Ablauf

Phase 1:  Die Teilnahme am KUNSTPREIS DEUTSCHLAND erfolgt durch die Einreichung von Fotos per Upload von maximal fünf Kunstwerken (Disziplinen: Malerei, Bildhauerei/Objekt, Fotografie/Digital-Art) über ein Online-Formular auf www.kunstpreis-deutschland.de.

Phase 2: Aus den digital eingereichten Arbeiten werden von einer fünfköpfigen Experten-Jury (Foto-Jury) an einem Großbildschirm gesichtet – und jene Werke nominiert, die sich für die finale Jury-Sitzung qualifizieren. Die finale Jury-Sitzung, auf der die drei Preisträgerinnen bzw. Preisträger ermittelt werden, erfolgt etwa einen Monat nach der Nominierungssitzung.  

Phase 3: Die nachstehenden Kunstpreise werden in einem feierlichen Rahmen verliehen:

  • Gold-Award „KUNSTPREIS DEUTSCHLAND 2024/25 für Malerei“
  • Gold-Award „KUNSTPREIS DEUTSCHLAND 2024/25 für Bildhauerei / Objekt“
  • Gold-Award „KUNSTPREIS DEUTSCHLAND 2024/25 für Fotografie / Digital-Art“

B. Eckdaten

Termine:

  • Bewerbung: Upload (1 bis 5 Werke) auf www.kunstpreis-deutschland.de:  bis 31. März 2024
  • Die Jury nominiert digital eingereichte Werke für die finale Jury-Sitzung:  bis 31. Okt.  2024
  • Bekanntgabe der durch die Experten-Jury nominierten Werke per E-Mail:  bis 30. Nov. 2024
  • Eine unabhängige Experten-Jury bestimmt die Preisträger:innen:  bis 31. Januar 2025
  • Verleihung vom KUNSTPREIS DEUTSCHLAND 2024-25:  April 2025 (Datum steht noch nicht fest)

Buch zum Kunstpreis: Herausgabe einer Print-Dokumentation und eines E-Buchs zum KUNSTPREIS DEUTSCHLAND 2024/25, in dem die nominierten Werke (Fotos und Text), die prämierten Werke – und die Namen der Kunstschaffenden präsentiert werden.

Zudem werden sämtliche sich bewerbenden Künstlerinnen und Künstler (auch die von der Jury nicht Nominierten) auf www.kunstpreis-deutschland.de mit Vor- und Nachnamen sowie Wohnort genannt.

Teilnahmebedingungen für den KUNSTPREIS DEUTSCHLAND 2024/2025

1.  Akademische Ausbildung und/oder eine adäquate Ausstellungs-Vita.
2.  Es gibt keine Herkunftsbeschränkungen. Künstler:innen aus dem In- und Ausland sind willkommen.
3.  Disziplinen: u.a. Malerei, Bildhauerei / Objekt, Fotografie / Digital-Art
4.  Themen der einzureichenden Werke (1, 2, 3, 4 oder 5) sind frei bestimmbar (Slogan: Art powers future)
5.  Die Werke müssen per Foto-Upload auf www.kunstpreis-deutschland.de platziert werden.
6.  Bewerbungen mit max. fünf Werken (mindestens ein Werk), jeweils nicht älter als 10 Jahre.
7.  Kurzbeschreibung (max.1/5 DIN-A-4-Seite pro Werk) der mit Titeln zu versehenden Werke.
8.  Biografie: Kompakte Vita (max. 1/1 DIN-A-4-Seite)
9.  Bearbeitungsgebühr / Aufwandspauschale:
9.1 Einreichung eines (des ggf. ersten) Werks: 50,00 € inkl. Ust. (Künstler:innen bis 30 Jahre: 0,00 €)
9.2 Einreichung eines ggf. zweiten Werks: 40,00 € inkl. Ust. (Künstler:innen bis 30 Jahre: 0,00 €)
9.3 Einreichung eines ggf. dritten Werks: 30,00 € inkl. Ust.
9.4 Einreichung eines ggf. vierten Werks: 20,00 € inkl. Ust.
9.5 Einreichung eines ggf. fünften Werks: 10,00 € inkl. Ust.
10. Drei Kunstpreise: Gold-Awards in den Disziplinen Malerei, Skulptur/Objekt, Fotografie/Digital-Art.

C.Ausschreibungsbedingungen

C.1  Zulassung

Zur Bewerbung berechtigt sind alle Kunstschaffenden mit einer akademischen Ausbildung (alternativ mit einer adäquaten, überregionalen Ausstellungs-Vita) aus Deutschland und dem Ausland.

Zugelassen sind ein bis fünf (1 – 5) Originalwerke der Kunstdisziplinen Malerei, Skulptur/Objekt, Fotografie/Digital-Art, die nicht älter als 10 Jahre sind und vom Bewerber erschaffen wurden.

Es gibt keine Einschränkungen, was die künstlerische Ausdrucksform betrifft. Nicht eingereicht werden dürfen …

… gefälschte Werke.

… stark restaurierte oder beschädigte Werke.

… unlimitierte und nicht nummerierte Multiples.

… nicht selbst gefertigte Arbeiten (Ausnahme: ausgewiesene Gemeinschaftsarbeiten).

… Werke, an denen der Aussteller nicht das (Mit-) Urheberrecht bzw. Nutzungsrecht besitzt.

… Zurschaustellungen, die in Wort und/oder Bild geltendem deutschen Recht widersprechen.

C.2  Bewerbung (Foto-Jury)

Die Bewerbung erfolgt durch Einreichen der Werke in digitaler Form über die Website des Ausrichters (www.kunstpreis-deutschland.de) durch Ausfüllen der Eingabefelder und durch Upload des/der Werkfotos als JPG. Die Bilddatei sollte max. 3 MB umfassen und nicht kleiner als 300 KB sein. Die Bilddateien müssen klar zuzuordnen sein. Deshalb ist zu beachten, dass der Dateiname der eingereichten Fotos (jpg) wie folgt lautet: Nachname,  Vorname, Kunstdisziplin, Werkbezeichnung.jpg. Es können bis zu fünf (5) Werke als Fotos in digitaler Form hochgeladen werden, pro Werk nicht mehr als ein Foto.

Angaben zum Werk bzw. zu den Werken und zur Person des Kunstschaffenden sind in der auszufüllenden Bewerbung für die Foto-Jury vollständig zu machen.

Anmeldeschluss für die Einreichung der Werke zur „Foto-Jury“ ist der 31. März 2024

C.3  Bearbeitungsgebühren (Nachwuchskünstler:innen: 0,00 € für zwei eingereichte Werke)

Je Künstler:in wird eine Teilnahme- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € für das erste und 40,00 € für das zweite Werk erhoben (Ausnahme: Nachwuchskünstler:innen bis zum 30. Lebensjahr).

>>> Nachwuchskünstler:innen bis zum Alter von 30 Jahren zahlen für das erste und zweite Werk (von maximal 5 Werken) keine Bearbeitungsgebühr (1. Werk: 0,00 €, 2. Werk: 0,00 €).

Es ist ein ausdrückliches Anliegen dieses Kunstpreises Nachwuchskünstler:innen finanziell zu entlasten, adäquate Ausstellungschancen zu bieten – und ihren künstlerischen Werdegang zu fördern.  

Wer als Künstler:in ab dem 31. Lebensjahr mehr als ein Werk (Gebühr für das 1. Werk: 50,00 €) einreichen möchte, zahlt für ein eventuell zweites Werk 40,00 €, für ein ev. drittes Werk 30,00 €, für ein ev. viertes Werk 20,00 € und für ein ev. fünftes Werk 10,00 € Bearbeitungsgebühr inkl. Umsatzsteuer.

Für die zu entrichtende Bearbeitungsgebühr wird eine Rechnung per Post sowie per Mail ausgestellt. Die Bearbeitungsgebühr sollte innerhalb von 10 Tagen nach dem Rechnungserhalt auf dem Konto des Kunstpreisausrichters eingegangen sein. Bei nicht zeitgerecht eingehenden Zahlungen können Bewerbungen ggf. nicht bearbeitet und somit nicht berücksichtigt werden.

C.4  Die sich bewerbenden Kunstschaffenden werden nach der Kunstpreisverleihung unter der Rubrik „BETEILIGTE KÜNSTLER / EXPONATE“ auf der Website www.kunstpreis-deutschland.de in alphabetischer Reihenfolge genannt.

D. Jury-Entscheide und Preise

D.1  Erste Jury-Sitzung: Aus den per Upload bis zum 31. März 2024 per Foto eingereichten Werken werden von der unabhängigen Experten-Jury bis zum 31. Oktober 2024 die Werke für die finale Jury-Entscheidung nominiert. Kunstschaffende, deren Exponat/e von der Jury nominiert wurden erhalten vom Kunstpreis-Ausrichter bis zum 30. November 2024 jeweils eine Benachrichtigung per E-Mail.

D.2  Zweite, finale Jury-Sitzung

Aus den nominierten Werken bestimmt die vom Kunstpreis-Ausrichter ernannte Jury drei Gewinner-Werke in den Disziplinen Malerei, Skulptur/Objekt, Fotografie/Digital-Art). Diese sind jeweils mit Gold-Awards dotiert, die bei der Kunstpreis-Verleihungszeremonie überreicht werden. Die mit dem KUNSTPREIS DEUTSCHLAND ausgezeichneten Werke werden zu diesem Anlass im Original zu sehen sein.     

Gegen die Entscheidung der Jury steht den Kunstschaffenden kein Einspruchsrecht zu. Die Jury wird die Nichtauszeichnung von Werken nicht begründen. Jury-Mitglieder sind zum Stillschweigen verpflichtet. Kriterium für die Jurierung ist ausschließlich die künstlerische Leistung am einzelnen Werk. Hierzu werden vom Kunstpreis-Ausrichter die digital zur Verfügung gestellten Werke soweit wie möglich anonymisiert. 

D.3  Anlieferung und Kennzeichnung der prämierten Werke (Preisträger-Werke)

Die Preisträger-Werke sind 10 Tage vor der Kunstpreisverleihung per Paketdienst, Spedition oder persönlich anzuliefern, auf eigene Kosten und auf eigene Gefahr. Der Veranstaltungsort wird zu einem späteren Zeitpunkt rechtzeitig bekanntgegeben.

Am jeweiligen Preisträger-Werk und der Verpackung ist ein auszufüllendes Einlieferungsformular (mit Name und Werkangaben) anzuheften. Ein Formular (mit weiteren Angaben) ist im Zuge der Lieferung innerhalb der Verpackung in einem Umschlag mitzusenden. Bis zum 28. Februar 2025 werden Blankoformulare per E-Mail an die drei Kunstpreisträger:innen verschickt,. 

Eine auf den künstlerischen Werdegang bezogene Biographie/Vita (max. 1/1 DIN  A4 Seite) ist ebenfalls als Print beizulegen, zudem eine Beschreibung des Preisträger-Werks (max. 1/5 DIN A4 Seite) sowie die Benennung der gewählten Kunstdisziplin (z.B. Malerei) und Technik (z.B. Öl auf Leinwand).

E. Preisverleihung

E.1  Die Verleihung des Kunstpreises findet in einem festlichen Rahmen statt. Es wird fotografiert und gefilmt. Kunstschaffende und Gäste erklären sich damit einverstanden, dass Fotos und Videos ggf. veröffentlicht werden. Die Presse wird überregional informiert.

E.2  Abholung der Werke

Die bei der Kunstpreisverleihung präsentierten Preisträger-Werke können (wenn sie nicht verkauft werden sollten) nach der Veranstaltung auf eigene Kosten und Gefahr abgeholt/mitgenommen werden. Eine Haftung des Kunstpreis-Ausrichters wird hierfür ausgeschlossen.  

F. Ergänzende Bestimmungen

F.1  Wurde ein Werk von der Jury für den Kunstpreis nominiert, kann es vom Bewerber nicht mehr zurückgezogen werden. Bei einem eventuellen Verkauf eines nominierten bzw. prämierten Werks (z.B. über www.kunstpreis-deutschland.de, Website-Menübereich „GALLERY GERMANY“) durch den Kunstpreis-Ausrichter erhält dieser eine Vergütung in Höhe von 25 % des Verkaufspreises.

F.2  Zustand angelieferter Preisträger-Werke:

Gemälde, Fotografien, Digital-Art-Werke müssen mit einem stabilen Rahmen und Ösen versehen werden. Mehrteilige Arbeiten (Diptychon bzw. Triptychon) sind als hängetechnische Einheit abzugeben. Zur Preisverleihung sind je Werk eine Staffelei mitzubringen.

Für Skulpturen/Plastiken oder Objekte, die nicht auf den Boden gestellt werden sollen, sind die benötigten Skulpturen-Sockel oder Podeste durch den/die Künstler:in mit anzuliefern. Für Gläser und Beschädigungen an Arbeiten durch Glassplitter wird jegliche Haftung abgelehnt.

F.3  Verkauf von Werken: Jede/r Kunstschaffende erklärt sich damit einverstanden, dass sein nominiertes bzw. prämiertes Werk an Interessenten zu einem anzugebenden Preis verkauft werden kann.  Der Verkaufspreis des Werks ist inkl. 25 % Verkaufshonorar anzugeben. Nach Einreichung der Werke sind die Kunstschaffenden nicht berechtigt, den Verkaufspreis zu ändern.

F.4  Der Kunstpreis-Ausrichter ist berechtigt, die Bewerberwerke, nominierten Werke und prämierten Werke in einer Online- und Print-Dokumentation sowie für Presse- und PR-Arbeit unentgeltlich zu reproduzieren (Foto/s, Video/s).

F.5 Zum KUNSTPREIS DEUTSCHLAND 2024/25 wird ein Buch und E-Buch herausgegeben. Die nominierten Kunstschaffenden werden jeweils auf einer halben (1/2) Seite mit ihren Arbeiten (Fotos) vorgestellt. Jede Art des Kopierens, Reproduzierens und der Weiterverarbeitung von digital eingereichten Fotos der Werke zu anderen Zwecken und durch nicht berechtigte Dritte ist untersagt – und somit ausgeschlossen.

F.6  Erfüllungsort für alle Verpflichtungen in Bezug auf diese Kunstpreis-Ausschreibung und den Verkauf von digital bzw. im Original ausgestellten Werken ist der Sitz des Kunstpreis-Ausrichters.

G. Schlussbestimmungen

Durch seine Bewerbung und die Zurverfügungstellung von Werkfotos (per Upload) für den KUNSTPREIS DEUTSCHLAND erklärt sich der/die Bewerber:in mit allen vorstehenden Bestimmungen einverstanden.

Für die Richtigkeit der genannten Termine kann keine Haftung übernommen werden. Die Termine können vom Kunstpreis-Ausrichter aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit) verschoben werden. Wir empfehlen grundsätzlich, die in dieser Kunstpreis-Ausschreibung genannten Termine auf Aktualität zu überprüfen (siehe Website: www.kunstpreis-deutschland.de / Aktuelles & Termine)

31. Januar 2024

KUNSTPREIS DEUTSCHLAND 2024/25                                                                      

Schirmherr: Heinrich Prinz von Hannover
Kontakt: www.kunstpreis-deutschland.de | art[at]kunstpreis-deutschland.de | Tel. (05325) 5190919 
Ausrichter: ART WILHELMSTEIN, z.H. Albin Homeyer, 38644 Goslar, Parkstraße 16

Open Call zum Sommer-Kursangebot, der Sommerakademie Gröden (Südtirol; IT).

Es handelt sich um ein zweiwöchiges Kursprogramm ( vom 22. Juli bis zum 03. August 2024) mit Fokus auf Holz-Skulptur und Zeichnung rund um die menschliche Figur. 

Zudem werden Einblicke in Ateliers lokaler Künstler*innen, Galerien, Vorträge und vieles mehr gewährt. 

Dieses Jahr wird die Sommerakademie von folgenden drei Künster*innen betreut: Hubert Kostner, Aron Demetz, Gregor Prugger und Hermann Josef Runggaldier.

Alle Infos: https://www.summeracademygardena.com/

Zum 13. Mal vergibt der Landschaftsverband Rheinland (LVR) in diesem Jahr den Leo-Breuer-Preis. In Erinnerung an den renommierten Maler und Gestalter Leo Breuer (1893–1975) richtet
sich der mit 5.000 € dotierte Preis an Künstlerinnen und Künstler aller Sparten, deren Arbeiten eine aktuelle Auseinandersetzung mit dem Konkret-Konstruktiven darstellen.
Bewerber*innen können ihre Unterlagen bis zum 08.05.2024 (Datum des Poststempels) im

LVR-LandesMuseum Bonn
Bachstraße 5-9
53115 Bonn


einreichen. Es sind Bewerberinnen und Bewerber aller Nationalitäten zugelassen.

Zur gesamten Ausschreibung [Download]

Der LWL-Kulturfonds fördert Kulturprojekte und Publikationen aus verschiedenen Bereichen, darunter Bildende Kunst, Musik, Literatur, Theater und Film. Wichtigste Förderkriterien sind Qualität, ein Westfalenbezug sowie die Relevanz für die Region. Antragsberechtigt für die bis zu 10.000 Euro (bei Publikationen bis zu 2.500€) sind Verbände, eingetragene Vereine, gemeinnützige Gesellschaften, Initiativen, Privatpersonen oder Einrichtungen in Westfalen-Lippe. Anträge für 2024 können ab sofort gestellt werden, eine Frist gibt es nicht.
 
Weitere Informationen zum Antragsverfahren und zu den Förderrichtlinien gibt es hier.

Die Bewerbungsfrist zum marehalm Nachwuchs-Förderpreis dieses Jahr unter dem Thema: "Raum und Form" ist der 1. April 2024

Zusätzlich zum marehalm Kunstpreis gibt es eine Ausschreibung für den marehalm Nachwuchs-Förderpreis liegt eine Ausschreibung mit Benennung eines jährlichen Themas zugrunde. Für 2024 lautet dieses Thema: Raum und Form.

Preise des marehalm Nachwuchs-Förderpreis

  • 1. Platz 3.000 Euro
  • 2. Platz 2.000 Euro
  • 3. Platz 1.500 Euro
  • 4. Platz 1.000 Euro
  • 5. Platz 500 Euro

Teilnahmbedingungen des marehalm Nachwuchs-Förderpreis

Bei der Bewerbung ist zu beachten, dass eine abgeschlossene Ausbildung mit künstlerischen Aspekten nicht älter als fünf Jahre sein darf.
Der Einsendeschluss der Bewerbungsunterlagen ist der 1. April 2024.

Malerei, Grafik, Plastiken, Textilkunst, Gold- Silberschmiede, Keramik, Fotografie oder andere künstlerische Richtungen sind willkommen. Ausgeschlossen sind Videoproduktionen. Werke, die mittels KI generiert wurden, werden nicht berücksichtigt. Das Mindestteilnahmealter beträgt 18 Jahre.

Bewerbung

Alle schriftlichen Unterlagen müssen in DIN A 4 Format eingereicht werden und auf der Rückseite mit Name und Anschrift versehen sein. Es können bis zu 10 Ansichtsvorlagen eingereicht werden. Wir bitten um 2 aussagefähige Mappen mit Fotos und einem schriftlichen Konzept (Exposé) zu den Werken / dem Werk mit maximal 3.000 Zeichen.

Ebenso bitten wir um Zusendung der Mappen als pdf bis maximal 3 MB.

In den Unterlagen sollte sich eine Kurz-Vita befinden sowie das unterschriebene Formular „Teilnahmebedingungen“.

Maximale Maße der Werke: 

  • Plastik incl. Sockel 180cm x 80cm x 80cm
  • Bilder 120cm x 120cm

Die Bewerbung erfolgt an das
Richard Haizmann Museum
marehalm Kultur-Fond
Rathaus Platz 2
25899 Niebüll

und per e-mail an tuxhorn(at)edition-marehalm.com
Nähere Informationen zu beiden Wettbewerben finden Sie auf der Webseite

Die Stadt Neustadt bei Coburg lädt alle Puppenkünstler*innen herzlich zur Teilnahme am Max-Oscar-Arnold-Kunstpreis für zeitgenössische Puppenkunst ein. Wir würden uns geehrt fühlen, wenn Sie den Kunstpreiswettbewerb 2024 mit Ihren Werken bereichern würden.

Bewerbungsfrist: 16. April 2024


Lassen Sie uns vom 5. bis 12. Mai 2024 das Internationale PuppenFestival Neustadt und Sonneberg und den Max-Oscar-Arnold-Kunstpreis in Neustadt b. Coburg gemeinsam erleben.

Der Preis richtet sich an Kunststudierende im Übergang in die freie künstlerische Praxis und möchte dezidiert Künstler*innen mit einer eigenständigen Haltung zu gesellschaftspolitischen Fragen fördern.

Antragsschluss ist der 2. Mai 2024, das Preisgeld insgesamt beträgt 9.000 Euro.

Die Ausschreibung mit allen Informationen finden Sie hier: www.monom-stiftung.org/ausschreibungen/kunstpreis

Politische Umbrüche und gesellschaftliche Herausforderungen waren schon immer starke Indikatoren für neue Aspekte in allen Bereichen des Lebens. Gesellschaftsumbrüche und daraus entstehende neue Lebenswelten wirken sich prägend auf den Bereich der Bildenden und Angewandten Kunst aus und sind gleichzeitig ein Spiegel der gesellschaftlichen Veränderung. Hiermit kann der künstlerische Ausdruck Antworten auf drängende aktuelle Fragen geben oder aus einer geänderten Perspektive neue Fragen stellen. Kunst setzt Standpunkte, zeigt aber gleichzeitig neue Sichtweisen der Wirklichkeit und Entwicklungsmöglichkeiten.

Kunst hilft!

Der Weg der künstlerischen Auseinandersetzung und des Perspektivwechsels bietet die Chance auf neue Perspektiven sowie Ein- und Durchblicke für notwendige Veränderungen.

Perspektive - ein Begriff aus der Mathematik und der bildenden Kunst sowie der Philosophie. Der Begriff Perspektive leitet sich von dem lateinischen Wort „perspicere“ (hindurchsehen oder hindurchblicken) ab. Seit vielen tausend Jahren ist die Perspektive ein wichtiges Darstellungselement in der Kunst. Erste Ansätze für perspektivisches Zeichnen finden sich bereits in alten Höhlenmalereien, wie zum Beispiel in den 30.000 Jahre alten frankokantrabischen Abbildungen, die man in der Grotte von Chauvet (Frankreich) bewundern kann.

Andere Aspekte der Perspektive im gesellschaftlichen Umgang sind der Standpunkt und die Sichtweise , die Orientierung in einer zunehmend als unsicher und unübersichtlich empfundenen Welt. Auf welche Veränderungen hat sich die Gesellschaft angesichts der zunehmenden Digitalisierung einerseits und der Gefährdung der Ökosysteme andererseits einzustellen? Schon ein kleiner Schritt zur Seite verändert den Blickwinkel des Betrachters und kann eine völlig neue Sicht auf etwas ermöglichen. Wie schwer es gleichzeitig sein kann, den eigenen Standpunkt zu verlassen und einen Perspektivwechsel vorzunehmen, kennen wir aus Politik und Alltag.

Der kunstverein lädt Künstlerinnen und Künstler ein, sich mit dem Thema PERSPEKTIVEN 2024 EINBLICKE-DURCHBLICKE auseinanderzusetzen und Modelle und Möglichkeiten zu entwickeln um auf ihre Art und mit ihrer Kreativität, Kraft und Fantasie einen konstruktiven Beitrag zur Klärung aktueller Fragen zu leisten.

Die Ausschreibung richtet sich an Künstler/innen der Angewandten Kunst/ArtDesign, Performer/Klang- und Videokunst und Bildende Kunst. Zugelassen sind Arbeiten sämtlicher Kunstgattungen, Techniken und Methoden, die sich inhaltlich und gestalterisch mit dem Thema, der Begrifflichkeit, auseinandersetzen.

Ausstellungszeitraum: 17.-20. Mai 2024 (Pfingsten)

Ausstellungsort: KulturScheune Isernhagenhof, Hauptstr. 68, 30916 Isernhagen im Süden von Hannover Autobahnanschlüsse A7 und A2.

Eröffnung/Vernissage: Freitag, 17.Mai 2024, 19:00 Uhr

Öffnungszeiten: Sonnabend 18. und Sonntag, 19. Mai 2024 von 12:00 – 18:00 Uhr und Montag, 20.Mai 2024, 12:00 -17:00 Uhr

 

Eintritt frei.

Veranstalter: kunstverein burgwedel-isernhagen artclub e.v.

Schulweg 2, 30916 Isernhagen

Ausschreibung >hier

Bewerbungsfrist: per Post (nicht per Mail) bis Freitag 05. April 2024

(Datum des Poststempels)

 

kunstverein burgwedel-isernhagen artclub e.v.

Geschäftsadresse: Schulweg 2 I 30916 Isernhagen

Tel: 05139 46 76 / 0172 434 10 92

email: info@kunstverein–bwi .de I www.kunnstverein-bwi.

Hannoversche Volksbank DE89 2519 0001 4503 50008 00

I VR 120011 I St.Nr. 16 200 35 232

Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft deutscher Kunstvereine (AdKV)

XIII. internationales Pleinair im Atelier Otto Niemeyer-Holstein
vom 4. bis 14. September 2024

Eingeladen sind sechs Künstler, zehn Tage auf der Insel Usedom in geistiger und lokaler Nähe zu Otto Niemeyer-Holstein zu arbeiten. Das Pleinair endet mit einem Atelierfest am Sonnabend, dem 14. September 2024 und einer Arbeitsausstellung der Pleinairteilnehmer in der Neuen Galerie im Atelier Otto Niemeyer-Holstein.

Die Vergabe des Stipendiums erfolgt im Mai 2024. Einsendeschluß 15. April 2024.
(für Teilnehmer: 500,-Euro sowie Unterkunft im Forsthaus Damerow, ausländische Teilnehmer erhalten zusätzlich eine Aufwandsentschädigung von 400,-Euro, Teilnehmer aus Deutschland 300,-€)

Bewerbungen mit Vita und Darstellung Ihrer bisherigen Arbeit an : Freundeskreis Otto Niemeyer-Holstein, Lüttenort e.V. c/o Atelier Otto Niemeyer-Holstein, Lüttenort,
D-17459 Koserow, Tel./Fax (038375) 20213/22005.

Das „XIII. internationale Pleinair im Atelier Otto Niemeyer-Holstein“ steht in der Tradition der mit großem Erfolg, im Abstand von zwei bis drei Jahren stattgefundenen Künstlerpleinaire im Atelier ONH: „Ufer-Anfang und Ende der Welt“ „MEER-Sehen“, „Reiter auf dem Großen Bären – Otto Niemeyer-Holstein in der Schweiz“, „Zeitzeugen - Spuren der Veränderung“, „Malerfreunde“. Beim VIII. „Internationalen Pleinair im Atelier Otto-Niemeyer-Holstein“ wird ein Jubiläum gefeiert: 100 Künstler zu Gast im Atelier Otto Niemeyer-Holstein. Im Jahr 2024 begeht der Freundeskreis Otto Niemeyer-Holstein, Lüttenort e.V. sein 30- jähriges Bestehen.
Insgesamt weilten 94 Künstler aus Argentinien, Norwegen, Russland, Schweden, Litauen, Polen, Schweiz, Großbritannien, Chile, Iran, USA, Ukraine, Estland, Indien und Deutschland seit 1994 im Atelier Niemeyer-Holstein.
Ende April tritt die Jury unter Vorsitz von Sabine Curio zusammen. Aus den Bewerbungen werden sechs Künstler für das XIII. internationale Pleinair im Atelier Otto Niemeyer-Holstein in Lüttenort ausgewählt. Die Auswahl der Künstler wird in der Presse bekanntgegeben.

Künstler, die eingeladen werden, sollten wie Otto Niemeyer-Holstein „Bewunderer der sichtbaren Welt“ (Joachim John) sein, gegenständlich arbeiten, um in der Lage zu sein, sich auf das Lokal: die Insel Usedom und das Künstleranwesen - Lüttenort und Otto Niemeyer-Holstein einzulassen.

Der Abschluß des Pleinair wird mit einem „Atelierfest“ am Sonnabend, dem 14. September 2024 mit einer kleinen Werkschau, der in den 10 Tagen entstandenen Arbeiten in der Neuen Galerie im Atelier Otto Niemeyer-Holstein würdig begangen.

Pleinair 2024 | Atelier Otto Niemeyer-Holstein (atelier-otto-niemeyer-holstein.de

Zum 11. Mal findet der RecyclingDesignpreis als Wettbewerb zur Gestaltung neuer Produkte aus Abfall- und Reststoffen statt. Gesucht werden innovative Upcycling-Ideen, neue Entwicklungen auf den Gebieten der Materialforschung und Kreislaufwirtschaft, des Social Designs oder des Transformationsdesigns – nachhaltig, visionär, fantasievoll, originell. Der RecyclingDesignpreis ist ein internationaler, offener Wettbewerb, für den sich Kreative mit professioneller oder semiprofessioneller Ausbildung bewerben können – ausgelobt von der Recyclingbörse! Herford.

 

Bewerbungsschluss: 31. Mai 2024
Alle Informationen zur Bewerbung: www.recyclingdesignpreis.org

 

Preise

1. Preis: 2.500 Euro
2. Preis: 1.500 Euro
3. Preis: 1.000 Euro

Keine Teilnahmegebühr!

 

Als erster Ausstellungsort präsentiert das Marta Herford eine Auswahl der interessantesten Einsendungen neben den „Ausgezeichneten Ideen“ in einer Ausstellung. Die Erö­ffnung findet im November 2024 statt. Im Anschluss werden die Arbeiten in der Galerie Nord | Kunstverein Tiergarten, Berlin und im Neuen Museum in Nürnberg gezeigt.

 

Die Jury

  • Carina Bischof (Geschäftsführerin Fashion Revolution Germany e.V.)
  • Prof. Tim Brauns (Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe / Detmolder Schule für Gestaltung)
  • Dana Giesecke (Wissenschaftliche Leitung FUTURZWEI. Stiftung Zukunftsfähigkeit, Berlin)
  • Udo Holtkamp (RecyclingBörse! Herford)
  • Kathleen Rahn (Direktorin Marta Herford)
  • Dr. Simone Schimpf (Direktorin Neues Museum – Staatliches Museum für Kunst und Design Nürnberg)
  • Oliver Schübbe (OS2 Designgroup, Herford)
  • Imke Volkers (Wissenschaftliche Co-Leitung Museum der Dinge, Berlin)
  • Veronika Witte (Künstlerische Leiterin Galerie Nord | Kunstverein Tiergarten, Berlin)

Projektaufruf: Kunstprojekte aller Sparten zur Gebietsreform gesucht!
Am 1. Januar 1975 tritt im Münsterland eine Jahrhundertreform in Kraft. Wie in der gesamten Bundesrepublik werden zahlreiche Grenzen von Kommunen und Landkreisen verschoben. Manch kleine Stadt wird von einer größeren eingemeindet, Ortsschilder werden ausgetauscht, Lebensbereiche ändern sich von heute auf morgen. Die Gebietsreform, eigentlich ein Verwaltungsakt, gräbt sich tief in das kulturelle Selbstverständnis der Region ein.

Verwaltungsreform trifft Kunstprojekt
Zum 50. Jahrestag der kommunalen Gebietsreform sucht das Kulturbüro Münsterland künstlerische Projekte verschiedener  Sparten, die sich mit den Auswirkungen der Neugliederung beschäftigen. Welche Folgen hatte die Reform auf Identitäten und das lokale Selbstverständnis im Münsterland? Welche Kuriositäten oder Geschichten ergaben sich aus diesem Ereignis? Welche Prozesse wirken bis heute nach und prägen auch das Morgen?

Projektanforderungen

  • Eingereicht werden können Projekte aller Sparten, die sich künstlerisch mit der Gebietsreform im Münsterland auseinandersetzen. Auch spartenübergreifende Ansätze sind willkommen.
  • Die Projekte können digital oder analog sein.
  • Die Projekte sollten den Bogen in die Gegenwart bzw. die Zukunft schlagen.
  • Die Projektergebnisse werden öffentlich präsentiert.
  • Wünschenswert ist die Einbeziehung der Bevölkerung in die verschiedenen Phasen des Projekts.

Projektbudget 

  • Pro Projekt steht ein Budget zwischen 4000 € und 12 000 € (brutto) zur Verfügung.
  • Eine Akquise von Drittmitteln ist im Laufe des Projekts möglich (max. 50 Prozent des Projektbudgets).

Projektzeitraum
Das Projekt gliedert sich in folgende Phasen:

  • 1. Oktober bis 31. Dezember 2024: Recherche, Vorbereitung
  • 1. Januar bis 30. April 2025: Umsetzungszeitraum
  • 7. bis 11. Mai 2025: gemeinsame Präsentationswoche (verpflichtende Anwesenheit)

Es gibt mit Ausnahme der Präsentationswoche im Mai keine konkreten Zeiträume, in denen die Anwesenheit verpflichtend ist. Eine Präsenz in der Region sollte aber projektabhängig sinnvoll eingeplant werden.

Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich einzelne Künstler*innen sowie Kollektive. Bewerbungen sind in deutscher und englischer Lautsprache möglich. Kommunen, Vereine und Institutionen sind von der Bewerbung ausgeschlossen, können aber Projektpartner sein.

Bewerbung
Wir freuen uns über Bewerbungen bis zum 17. Mai 2024 per Mail an schilderwechsel[at]muensterland.com.

Ausschreibung Skulpturenpark 2024 von TheRhineArt gemeinnützige UG
Katharinenhof Bonn

Ausstellungsdauer: Donnerstag, 09.05.2024 ab 13:00 Uhr bis Sonntag 13.10.2024 ebenfalls ab 13:00 Uhr.       

Öffnungszeiten: jeweils Freitag bis Montag von 11:00 – 19:00 Uhr.

Bildhauer*innen und Künstler*innen können sich zum 10. Mal für die grosse Außen-Skulpturenausstellung im Katharinenhof in Bonn–Bad Godesberg, Venner Strasse 51, bewerben:

Künstler*innen mit abgeschlossem  Kunststudium, ( STUDENTEN AB DEM 6. SEMESTER IM ABSCHLUSSJAHR) oder auch Künstler*innen, die eine kontinuierliche Ausstellungstätigkeit in Ihrer Biografie nachweisen können.

Es gibt keine Alters- oder Länderbegrenzung.

Zur Ausstellung sind mindestens 40 Arbeiten vorgesehen.

Es wird ausgelobt: Der Publikumspreis in Höhe von 1.500.- €. Dieser wird zur Finissage am 13.10.2024 um 14:00 Uhr verliehen.

Über die Bewerbungen entscheidet eine sachkundige Jury. 

Zur Ausstellung werden nur jurierte Werke zugelassen.

Herstellung, Transport und Aufstellung der Kunstwerke erfolgen auf Verantwortung, Risiko und Kosten der Künstler/Innen.

Der Katharinenhof TheRhineArt übernimmt dafür weder als Hof noch als Einzelpersonen Anne und/oder Konrad Beikircher die Haftung.

Eine Personenhaftpflichtversicherung gilt für die Dauer der Ausstellung und wird vom Veranstalter übernommen.

Die Teilnahme an der Ausstellung ist kostenlos. Der Katharinenhof stellt den Platz zur Verfügung und wirbt mit Plakaten, Flyern, Veranstaltungen, Zeitungen, Internet, TV und Radio.

Es wird von den KünstlerInnen (insbesondere, wenn sie in der rheinischen Umgebung ansässig sind) erwartet, dass sie ein- bis zweimal während der Ausstellung die Aufsicht übernehmen (Eintritt etc).

Um das zu gewährleisten, müssen 70.- € bei The Rhine Art deponiert werden, die rückerstattet werden, wenn mindestens einmal die Aufsicht (11 – 19 Uhr) gemacht wurde.

Bei Verkauf einer Arbeit verpflichten sich die KünstlerInnen 30% des Verkaufserlöses an The Rhine Art zu bezahlen. Für eine etwaige Versteuerung sind die KünstlerInnen verantwortlich.

Der Bewerbung sind beizufügen:

Ein formloses Bewerbungsschreiben (Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und ggf. Homepage), künstlerische Vita.

Fotos der potentiellen Ausstellungsstücke (Format 10 x 13 bis maximal DIN A 4), Größenangaben zu den potentiellen Ausstellungsstücken und Materialangaben

Unterlagen sind AUSSCHLIESSLICH MIT DER POST zu schicken bis spätestens 15.04.2024 an:

TheRhineArt gemeinnützige UG
c/o Anne Beikircher
Katharinenhof Venner Strasse 51
53177 Bonn

Info 0049-177-7634600

Aufbau ist vom 29.04. bis 04.05. jeweils 10:00 – 18:00 Uhr.

 

Von Kunst leben - Sommerakademie 2024

In Kooperation mit der Alfred Toepfer Stiftung F. V. S. lädt Kunst-Coaching einmal im Jahr 16 Künstlerinnen und Künstler, die innerhalb der vergangenen fünf bis zehn Jahre die Kunsthochschule abgeschlossen haben, zu einer sechstägigen Sommerakademie ein.

Die Sommerakademie VON KUNST LEBEN vermittelt Künstler*innen Grundkenntnisse über den Kunstmarkt und den Beruf Künstler*in. Das zentrale Thema der Akademie ist die Entwicklung einer persönlichen Strategie zur Vermarktung des eigenen Werkes. Erfolgreiche Künstler*innen überzeugen nicht nur durch ihre Kunst, sondern meist auch durch ein klug durchdachtes Marketing. Aber was genau machen sie, welche Strategien führen zum Erfolg? Und welche Schritte lassen sich für jeden anwenden, der künstlerisch arbeitet? In der Sommerakademie werden diese und viele andere Fragestellungen diskutiert. Zudem hilft ein abschließendes Einzelcoaching bei der Entwicklung individueller Ansätze.

Die nächste Sommerakademie VON KUNST LEBEN findet vom 3. bis 8. Juni 2024 im Seminarzentrum Gut Siggen der Alfred Toepfer Stiftung F.V.S. an der schleswig-holsteinischen Ostseeküste statt.

Alle Informationen als PDF downloaden und bis zum 21. April 2024 bewerben.

Jetzt downloaden

Im Rahmen unserer internationalen Sommerakademie an der Kreisvolkshochschule Norden möchten wir Kunststudierenden die Möglichkeit geben, im kommenden Sommer an den Kursen unserer Sommerakademie teilzunehmen und sich Fachwissen im Bereich der Kunst anzueignen. 

Die Bürgerstiftung Norden ermöglicht insgesamt 3 Studierenden über ein Stipendium die Teilnahme.

Über unsere Homepage erfahren Sie mehr über die Internationale Norder Sommerakademie: https://sommerakademie.kvhs-norden.de/

Bewerbungsfrist: 19. April 2024

Künstliche Intelligenz schöpft aus den Vorräten unseres Wissens. Also aus dem, was schon an Daten, Bildern, Formulierungen und Gedankengängen existiert. Sie ist in der Lage aus diesem riesigen Fundus in kürzester Zeit überraschend komplexe Ergebnisse zu generieren. Mit Hilfe neuer Bildverfahren, 3-D Drucken, Fotos und Videos, geschriebenen oder gesprochenen Texten ist KI in der Lage, die Welt zu durchdringen und zu gestalten. Zunehmend vermag sie auch menschliche Eigenschaften, wie Emotionen, Spontanität, oder gar Willensstärke zu simulieren. 

Zu behaupten gilt: KI verfügt über ein blitzschnell verfügbares, geradezu übermenschliches Wissen, doch fehlt es ihr an freiem Willen, sowie moralischer und ethischer Urteilskraft. KI kennt weder Ängste noch Zweifel, noch besitzt sie die Gabe kritischer Selbstreflexion und Revision des eigenen Denkens und Handelns. Weil es bei ihr (bislang) kein Unbewusstes gibt, kann sie nicht mehrschichtig träumen, oder im menschlichen Sinne kreativ werden – es sei denn, sie wurde programmiert, dies möglichst perfekt zu simulieren.
Welche Herausforderungen und Möglichkeiten sehen Künstlerinnen und Künstler im Umgang mit KI? Was erwarten sie von ihr? Welche neuen, bislang nicht denkbaren ästhetischen Erfahrungen lassen sich mit KI machen? Und welche Erkenntnisse lassen sich daraus für die Kunst und das Leben in einer immer komplexer erscheinenden Wirklichkeit gewinnen?

Diese Ausschreibung richtet sich nicht an KI-Spezialisten, oder Programmierer Staunen machender Computerprogramme, sondern an Künstlerinnen und Künstler, die sich der Rolle der Künstlichen Intelligenz in der Gegenwart bewusst sind, sie interessiert und zugleich kritisch betrachten. Wenn sie KI in ihrer Arbeit thematisieren oder nutzen, kommt es nicht auf technisches Raffinement, sondern auf die künstlerische Durchdringung des Themas, also auf ein überzeugendes, ästhetische Erfahrungen ermöglichendes Werk an. Deshalb versteht sich diese Ausschreibung bewusst als genreübergreifend.

Bewerbungsfrist: 07.06.2024

Ausschreibungsbedingungen und weitere Infos [Download]

Das Studienwerk der Heinrich-Böll-Stiftung gehört zu den 13 Begabtenförderungswerken in Deutschland und vergibt Stipendien an Studierende und Promovierende aus dem In- und Ausland, aus allen Fächern und an allen Hochschulen.

Kontakt:
Studienwerk der Heinrich-Böll-Stiftung
Tel.: 030 - 28 534 - 400
telefonische Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr 10:00 – 13:00 Uhr
E-Mail: studienwerk[at]boell.de

Zwei Bewerbungsverfahren pro Jahr: Die Bewerbungsfristen enden jeweils zum 1. März und zum 1. September des Jahres.

 

In diesem Jahr wird erstmals der Verdener Kunstpreis ausgelobt. Die Stadt Verden fördert mit der Ausschreibung die kulturelle Bildung und unterstreicht die Bedeutung der Kunst in der Region.

Von 1987 bis 2017 hat der jährlich ausgelobte Preis für Bildende Künstler:innen unter der Bezeichnung Verdener Kunstbörse in der Region eine lange und viel beachtete Tradition. Die konzeptionelle Neuausrichtung mit einer Erhöhung der Reichweite, der Öffnung für alle künstlerisch Tätigen und einer Anhebung des Preisgeldes führte zu einer Umbenennung der Auszeichnung, dem Verdener Kunstpreis, der künftig alle 2 Jahre ausgeschrieben wird.

Der Verdener Kunstpreis bietet allen Menschen, die künstlerisch tätig sind, die Möglichkeit sich einem Wettbewerb zu stellen. Der Bewerbungsradius beträgt 100 km um die Stadt Verden. Die Städte Hannover und Hamburg bilden eine Grenze; Bremen und Oldenburg werden integriert. Im Westen begrenzt Wildeshausen und im Osten die Stadt Uelzen den Bewerbungsbereich. Es gibt keine Altersbegrenzung.

Das Ausstellungsthema für 2024 ist mit dem Begriff „Dechiffrieren“ verbunden und bietet eine vielschichtige Betrachtungsweise. Die künstlerisch Tätigen beschäftigen sich mit Codes, die zu entschlüsseln sind, widmen sich Übersetzungen, die zum Nachdenken anregen, der Entschlüsselung Gesellschaftlicher Indices, stets auf der Suche nach Verborgenem sowie der Vereinfachung und Sichtbarmachung von Zusammenhängen.

Die Auswahl des/r Preisträgers/in des mit 5.000 Euro dotierten Kunstpreises erfolgt durch eine unabhängige dreiköpfige Jury. Zusätzlich zum Preisgeld wird eine Ausstellung im historischen Rathaus der Stadt Verden im darauffolgenden Jahr geboten. Der Publikumspreis mit einem Preisgeld von 1.000 Euro erfolgt durch die Stimmabgabe der Besucher:innen während der Ausstellung. Beide Gewinner:innen werden am Ende der Ausstellung feierlich bekannt gegeben.

Der Bewerbungszeitraum beginnt am 01.03.2024 und endet am 31.07.2024. Ab dem 01.03.2024 können die Bewerbungsunterlagen auf dieser Seite oder per Mail unter kunstlabor[at]verden.de abgerufen werden.  

Der Weißenburger Kunstpreis wird nun zum sechsten Mal vergeben. Ausstellung vom 25.05.2024 - 15.06.2024

Ab jetzt bis zum 31. März 2024 haben alle Künstler in jeder Sparte die Möglichkeit sich hier online mit dem Kontaktformular zu bewerben!

Preisgeld:

  • 1. Preis: 2.000,00 €
  • 2. Preis: 1.000,00 €
  • 3. Preis:    500,00 €
  • Publikumspreis: 250,00 €.

Ausstellungseröffnung: Samstag, 25.05.2024 um 11 Uhr

Preisverleiheung: Samstag, 15.06.2024 um 16 Uhr. 

Kontaktformular zur Bewerbung > hier

Weiterführende Externe Links