Springe zum Inhalt

Wir setzen ein Zeichen für eine offene und inklusive Gesellschaft!

Ordnungen und Bekanntmachungen

Hinweis: Treten neue oder veränderte Ordnungen in Kraft, erfolgt die Aktualisierung dieses Angebots so zeitnah wie möglich. Da menschliche oder technische Probleme aber nie ausgeschlossen werden können, erfolgt die Veröffentlichung der Ordnungen und Bekanntmachungen im Internetangebot der Hochschule immer ohne Gewähr. Die rechtsverbindliche Veröffentlichung erfolgt per Aushang an der Kunstakademie Münster. 

Grundordnung

In der Grundordnung sind alle wesentlichen Elemente zur Organisation der Hochschule sowie zu Lehre und Studium festgeschrieben.

Hausordnung

In der Hausordnung sind sämtliche Fragen zur Nutzung des Gebäudes und der Außenanlagen, zur Schlüssel- und Chipvergabe sowie zum Thema "Sicherheit" geregelt.

Die Kunstakademie Münster besitzt das Promotionsrecht. Eine Promotion (Dr. phil) kann in den hauptamtlich vertretenen wissenschaftlichen Fächern Kunstdidaktik, Kunstgeschichte und Kunstwissenschaft erfolgen. Das Ziel des Promotionsstudiengangs und dieser Promotionsordnung besteht darin, qualitativ hochwertige Promotionen (mit nationaler und internationaler Reputation) an der Kunstakademie Münster zu ermöglichen und zu gewährleisten. Die Promotionsfächer werden durch die hauptamtlich an der Akademie vertretenen wissenschaftlichen Professuren vertreten. Sie stehen in besonderer Weise mit den Kulturen und Aktivitäten der freien Künste im Austausch und umfassen kunsttheoretische, kunsthistorische, ästhetische und kulturell-mediale Inhaltsfelder ebenso wie den Bereich der Kunstpädagogik, der künstlerischen Bildung und der professionsbezogenen Professionalisierung.

Das Profil des Promotionsstudiengangs wird durch die Verknüpfung des jeweiligen Promotionsstudiums mit den wissenschaftlichen und kulturellen Aktivitäten der Kunstakademie in Forschung und Lehre charakterisiert und ermöglicht dadurch ein Promotionsstudium mit besonderem Potential. Die Kunstakademie Münster bietet ausdrücklich eine intensive Betreuung der Promovierenden und ihrer Dissertationen sowie gleichermaßen berufsqualifizierende Weiterbildungsangebote an. Diese intensive Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses zeichnet sich in diesem Rahmen durch eine individuelle und am jeweiligen Forschungsschwerpunkt ansetzende Betreuung mit einem darauf zugeschnittenen Verlauf des Promotionsstudiums aus, ebenso wie durch den Austausch mit den aktuellen
nationalen und internationalen Diskursen von Kunst, Wissenschaft und künstlerischer Bildung.

Anfragen bzgl. einer Promotion richten Sie bitte an die hauptamtlich Lehrenden der kunstbezogenen Wissenschaften.


Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Promotionsordnung der Kunstakademie Münster.

 

 

 

Prüfung von Plagiaten

Die Bachelor- und Masterprüfungsordnung wie auch die Promotionsordnung der Kunstakademie Münster sehen einen Schutz vor Plagiaten vor und regeln, dass eine schriftliche Versicherung der Kandidatin/des Kandidaten erforderlich ist, dass die Prüfungsleistung selbstständig verfasst, ohne fremde Hilfe erbracht wurde und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht wurden; die Versicherung ist auch für Tabellen, Skizzen, Zeichnungen, bildliche Darstellungen usw. abzugeben.

Im Einvernehmen zwischen Rektorat und Prüfungsausschuss ist die Plagiatsüberprüfung obligatorischer Bestandteil der Annahme der Bachelor- und Masterarbeit sowie der Dissertation im Promotionsverfahren wie auch der schriftlichen Habilitationsarbeit.

Die Ordnungen regeln die verbindliche Vorlage elektronischer Ausfertigungen der Abschlussarbeiten. Gleichzeitig wird eine schriftliche Erklärung verlangt, dass die Kandidatin/der Kandidat mit dem Abgleich der Arbeit mit anderen Texten zwecks Auffindung von Übereinstimmungen sowie mit einer zu diesem Zweck vorgenommenen Speicherung der Arbeit in einer Datenbank einverstanden ist.  

 

Weiterführende Informationen:

Aushangpflichtige Gesetze

Die Aushangpflicht betrifft Arbeitnehmer/innenschutzgesetze, die den Mitgliedern der Hochschule bekannt gemacht werden sollen. Neben den für den Bereich Arbeitsschutz relevanten Gesetzen, stellt die Kunstakademie Münster eine Zusammenstellung aller aktuellen aushangpflichtigen Gesetze und Verordnungen in der gemeinsamen Bibliothek für Architektur, Design und Kunst der Kunstakademie Münster und der Fachhochschule Münster, Leonardo Campus 10, zur Verfügung. Für darüber hinausgehende Fragen wenden Sie sich bitte an das jeweilige Fachdezernat der Verwaltung.