Die studentischen Vertreter*innen im Senat der Kunstakademie Münster werden für einen Zeitraum von 2 Jahren von den im Wählerverzeichnis der Hochschule geführten Studierenden gewählt. Sie vertreten stimmberechtigt die Studierendenschaft und nehmen gemeinsam mit den Vertreter*innen der weiteren Hochschulgruppen u.a. die Aufgaben des höchsten Hochschulgremiums nach § 20 des Kunsthochschulgesetzes NRW war.
Zur Durchführung der Wahlen für die kommende Amtszeit wurde am 16.05.2023 folgender Wahlausschuss durch den Senat der Hochschule bestellt:
- Prof. Andreas Köpnick
- Thomas Haubner
- Veysal Fidan
- Merle Biesel
- Tino Stöveken (Wahlleitung)
Achtung:
Bis einschließlich 05.06.2023 sind keine Wahlvorschläge eingegangen, so dass der Wahlausschuss am 06.06.2023 eine Nachfrist von 3 Werktagen (§ 10 Wahlordnung) angesetzt hat. Das Einreichen von Wahlvorschlägen ist daher aufgrund des Feiertags noch bis einschließlich Freitag 09.06.2023 möglich. Bitte nutzen Sie ausschließlich u.g. Formblatt.
Unterlagen zur Gremienwahl:
Tino Stöveken
Dezernent: Akademische und studentische Angelegenheiten
T. +49 (0)251 83 61205
stoeveken[at]kunstakademie-muenster.de
Leonardo-Campus 2
Raum 205