Informationen für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte
Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten an der Kunstakademie Münster zu arbeiten. Wer als studentische Hilfskraft (SHK) oder wissenschaftliche Hilfskraft (WHK) beschäftigt werden möchte und eine entsprechende Stelle angeboten bekommt, hat zwecks Vertragserstellung einige Unterlagen beim Dezernat 3 einzureichen.
Unterlagen für die Einstellung von SHK, WHK und WHK mit Bachelorabschluss:
- Checkliste
- Personalbogen
- Niederschrift Gelöbnis
- Merkblatt über die Verpflichtung nichtbeamteter Personen
- Merkblatt für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte
- Fragebogen WissZeitVG
- LBV Persönliche Angaben zur Neueinstellung/Wiedereinstellung
- LBV Statuserklärung zur Prüfung der Sozialversicherung
Nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) ist es erforderlich, dass SHK und alle WHK ihre geleisteten Stunden aufzeichnen und die Stundenzettel einreichen. Nachfolgend können Sie den hierfür vorgesehenen Erfassungsbogen herunterladen. Des Weiteren steht Ihnen eine Übersicht hinsichtlich der durchschnittlichen monatlichen Arbeitszeit sowie eine Übersicht des den Hilfskräften zustehenden Urlaubsanspruchs zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartnerin
Olga Listau
Personal / SHK-Verträge / Fort- und Weiterbildung
T. +49 (0)251 83 61314
F. +49 (0)251 83 61428
listau[at]kunstakademie-muenster.de
Leonardo-Campus 2
Raum 314