Die Kunstakademie Münster legt großen Wert auf die Prävention von Korruption und die Sensibilisierung ihrer Beschäftigten. Ziel ist es, bereits im Vorfeld Anzeichen für potenziell korruptes Verhalten zu erkennen und zu verhindern. Alle Beschäftigten der Hochschule sind dazu verpflichtet, jeglichen Anschein zu vermeiden, für persönliche oder sachfremde Vorteile zugänglich zu sein, die im Zusammenhang mit ihren dienstlichen Aufgaben stehen. Korruption umfasst den Missbrauch einer Vertrauensstellung in dienstlicher Funktion, um persönliche oder sachfremde materielle oder immaterielle Vorteile zu erlangen, auf die kein rechtlicher Anspruch besteht.
Rechtliche Grundlagen und aktuelle Regelungen:
Neben der internen Richtlinie der Kunstakademie Münster sind die gesetzlichen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen von zentraler Bedeutung:
Richtlinien des Rektorats zur Korruptionsprävention an der Kunstakademie Münster vom 01.12.2020 Diese Richtlinie konkretisiert das interne Vorgehen zur Verhinderung und Meldung korruptionsgefährdeter Handlungen. Sie regelt unter anderem die Meldepflichten und Verhaltensvorgaben für Beschäftigte.
Einführung in das Themenfeld an der Kunstakademie Münster (Stand 05/2026)
Informationsbrochüre des Ministeriums des Innern NRW
Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz – KorruptionsbG) Dieses Gesetz verpflichtet öffentliche Einrichtungen und ihre Beschäftigten zu Transparenz und integren Verhaltensweisen. Es beinhaltet spezielle Bestimmungen zu Korruptionsbekämpfung, insbesondere im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge.
Aktuelle rechtliche Neuerungen:
Nach den jüngsten Aktualisierungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen wurden erweiterte Bestimmungen zur Meldung von Korruptionsverdachtsfällen und zur Dokumentation im Rahmen öffentlicher Vergabeverfahren eingeführt. Diese Regelungen zielen darauf ab, die Transparenz weiter zu erhöhen und Korruption bereits im Entstehungsstadium zu verhindern. Es besteht eine verstärkte Pflicht zur Einhaltung von Compliance-Richtlinien und zur regelmäßigen Schulung der Beschäftigten im Bereich Korruptionsprävention.
Verantwortung und Meldepflicht:
Die Kunstakademie Münster fordert alle Mitarbeitenden ausdrücklich auf, jede Form von Korruptionsverdacht oder unethischem Verhalten umgehend zu melden. Die Vertraulichkeit der Meldungen wird gewährleistet. Eine offene Kultur der Prävention und Sensibilisierung ist entscheidend für das Vertrauen in die öffentliche Verwaltung und die akademische Gemeinschaft.
Weiterführende Informationen finden sich in der gesonderten Richtlinie des Rektorats sowie in den landesrechtlichen Vorgaben.
Sie sind neu an der Kunstakademie Münster? Hier finden Sie ertse Informationen verständlich zusammengefasst:
Handreichung zum Onboarding neuer Mitarbeiter*innen (Korruptionsprävention)
fSie haben ein diesbezügliches Anliegen oder möchten sicherstellen, dass ihre Tätigkeit an der Hochschule mit den Vorgaben zur Korruptionsprävention im Einklang stehen? Melden Sie sich jederzeit bei uns:
Ansprechpartner an der Kunstakademie Münster:
Tino Stöveken
Dezernat Akademische Angelegenheiten
Leonardo-Campus 2
48149 Münster
stoevekt[at]kunstakademie-muenster.de
Tel.: +49 251 8361205
Verantwortlich an der Kunstakademie Münster:
Hochschulleitung, Rektorin Prof. Dr. Nina Gerlach
Leonardo-Campus 2
48149 Münster
rektorat[at]kunstakademie-muenster.de
Tel.: +49 251 8361330
