Korruptionsprävention
Die Kunstakademie Münster setzt sich zum Ziel, ihre Beschäftigten für die Korruptionsprävention zu sensibilisieren um u.a. bereits im Vorfeld Ansätze für korruptionsgefährdetes Handeln erkennbar zu machen. Die Beschäftigten der Hochschule sind verpflichtet, jeden Anschein zu vermeiden, für persönliche Vorteile zugänglich zu sein, die im Zusammenhang mit ihren dienstlichen Aufgaben stehen. Korruption bezeichnet hierbei konkret den Missbrauch einer Vertrauensstellung in dienstlicher Funktion, um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den dem Grunde nach kein rechtlicher Anspruch besteht. Weiterführende Informationen und Regelungen hat das Rektorat in einer gesonderten Richtlinie festgehalten.
- Richtlinien des Rektorats zur Korruptionsprävention an der Kunstakademie Münster vom 01.12.2020
- Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz – KorruptionsbG)
Ansprechpartner an der Kunstakademie Münster:
Tino Stöveken
Leonardo-Campus 2
48149 Münster
stoevekt[at]kunstakademie-muenster.de
Tel.: +49 251 8361205