Springe zum Inhalt

Wir setzen ein Zeichen für eine offene und inklusive Gesellschaft!

Die Einhaltung der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Verordnungen bezüglich der Arbeitssicherheit dient hauptsächlich der Unfallvermeidung und dem Gesundheitsschutz der Studierenden. Ein Hauptbestandteil des Arbeitschutzes ist die Unterweisung der Studierenden in den sicheren Umgang mit den entsprechenden Maschinen, Geräten, Werkzeugen und Gefahrstoffen. Diese Unterweisung muß einmal jährlich wiederholt und dokumentiert werden.

Die Studierenden haben nur mit einer nachweislich durchgeführten und aktuellen Unterweisung die Berechtigung in den Werkstätten zu arbeiten.
Unterweisungen sind generell in allen Werkstattkursen enthalten, darüber hinaus bieten die Werkstätten weitere Möglichkeiten zum Erwerb einer aktuellen Unterweisung.

Eine persönliche Schutzausrüstung (Handschuhe, Schutzbrille, usw.) wird, soweit nicht vorhanden, grundsätzlich von den Werkstätten zur Verfügung gestellt. Es stehen einige Leih-Sicherheitsschuhe zur Verfügung. Es wird die Beschaffung eigener Sicherheitsschuhe empfohlen, hierbei kann eine einmalige Unterstützung durch die Kunstakademie erfolgen.

Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen in den einzelnen Werkstätten wird der Arbeitsschutz individuell geregelt:


Bildhauerische Techniken Holz

  • Unterweisung: Montags, 11:00 Uhr nach vorheriger Anmeldung oder vor Beginn eines Projekts
  • Sicherheitsschuhe: sind verpflichtend.


Bildhauerische Techniken Keramik und Formenbau

  • Unterweisung: Montags, 11:00 Uhr nach vorheriger Anmeldung unter: stieger[at]kunstakademie-muenster.de
  • Sicherheitsschuhe: sind verpflichtend, können aber auch ausgeliehen werden.


Bildhauerische Techniken Kunststoff, Formenbau und 3D-Druck

  • Unterweisung: Montags, 10:00 Uhr nach vorheriger Anmeldung unter: sandmann[at]kunstakademie-muenster.de
  • Sicherheitsschuhe: Für die digitalen Arbeitsplätze ist festes Schuhwerk vorgeschrieben, für alle anderen Bereiche und handwerklichen Tätigkeiten sind Sicherheitsschuhe verpflichtend.


Bildhauerische Techniken Metall

  • Unterweisung: jeweils zu Beginn eines Kurses oder nach Absprache
  • Sicherheitsschuhe: sind verpflichtend.
  • Passende Kleidung: sind verpflichtend.
  • Weitere Schutzausrüstung: Schutzbrillen, Schweißhelme, Handschuhe, Gehörschutz etc. werden gestellt.


Fotografie

  • Unterweisung: jeweils zu Beginn eines Kurses sowie vor individuellen Projektvorhaben, jährliche Wiederholung
    Für alle Arbeitsvorhaben in der Fotowerkstatt müssen daher Termine vorab per E-Mail vereinbart werden.
    Anmeldungen bitte an: krischke[at]kunstakademie-muenster.de
  • Sicherheitsschuhe: sind nicht verpflichtend, werden aber empfohlen. Es müssen feste, geschlossene Schuhe getragen werden.


Maltechnik

  • Unterweisung: jährliche Wiederholung
    Zu Beginn des Sommersemesters werden die Malereiklassen im Klassenverband eingeladen sich dieser zu unterziehen. Alle weiteren Studierenden müssen Einzeltermine vereinbaren.


Radierung/Druckgrafik

  • Unterweisung: jeweils zu Beginn eines Kurses, jährliche Wiederholung oder projektbezogen nach Absprache
  • Sicherheitsschuhe: sind verpflichtend, können aber auch ausgeliehen werden.


Sieb- und Digitaldruck

  • Unterweisung: Montags, 10:00 Uhr nach vorheriger Anmeldung unter: haubner@kunstakademie-muenster.de
  • Sicherheitsschuhe: Für die digitalen Arbeitsplätze ist festes Schuhwerk vorgeschrieben, für alle anderen Bereiche und handwerklichen Tätigkeiten sind Sicherheitsschuhe verpflichtend.