Informationen für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte
Ordentlich eingeschriebene Studierende haben die Möglichkeit, als studentische Hilfskraft (SHK) oder wissenschaftliche Hilfskraft mit Bachelorabschluss (WHB) an der Kunstakademie Münster beschäftigt zu werden. Wird Ihnen eine entsprechende Stelle angeboten, sind für die Vertragsunterzeichnung folgende Einstellungsunterlagen beim Personaldezernat einzureichen:
- Checkliste
- Personalbogen
- Fragebogen WissZeitVG
- Niederschrift Verpflichtungsgesetz_Datenschutz
- Merkblatt nichtbeamtete Personen
- Merkblatt für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte
- LBV Persönliche Angaben zur Neueinstellung/Wiedereinstellung
- LBV Statuserklärung zur Prüfung der Sozialversicherung
Für alle geringfügig entlohnten studentischen/ wissenschaftlichen Hilfskräfte besteht nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) die Pflicht zur Dokumentation ihrer Arbeitszeit. Nachfolgend können Sie den hierfür vorgesehenen Erfassungsbogen herunterladen. Weitere Übersichten (durchschnittliche monatliche Arbeitszeit sowie Urlaubsanspruch) stehen zu Ihrer Information zur Verfügung:
Ihre Ansprechpartnerin
Olga Listau
Personal / SHK-Verträge / Fort- und Weiterbildung
T. +49 (0)251 83 61314
F. +49 (0)251 83 61428
listau[at]kunstakademie-muenster.de
Leonardo-Campus 2
Raum 314