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Informationen für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte

Ordentlich eingeschriebene Studierende haben die Möglichkeit, als studentische Hilfskraft (SHK) oder wissenschaftliche Hilfskraft mit Bachelorabschluss (WHB) an der Kunstakademie Münster beschäftigt zu werden. Wird Ihnen eine entsprechende Stelle angeboten, sind für die Vertragsunterzeichnung folgende Einstellungsunterlagen beim Personaldezernat einzureichen:

 

 

Für alle geringfügig entlohnten studentischen/ wissenschaftlichen Hilfskräfte besteht nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) die Pflicht zur Dokumentation ihrer Arbeitszeit. Nachfolgend können Sie den hierfür vorgesehenen Erfassungsbogen herunterladen. Weitere Übersichten (durchschnittliche monatliche Arbeitszeit sowie Urlaubsanspruch) stehen zu Ihrer Information zur Verfügung:

 

Ihre Ansprechpartnerin

Olga Listau

Personal / SHK-Verträge / Fort- und Weiterbildung

T. +49 (0)251 83 61314 F. +49 (0)251 83 61428
listau[at]kunstakademie-muenster.de
Leonardo-Campus 2
Raum 314