Der Studierendenservice steht Studierenden und Studieninteressierten für Auskünfte bezüglich der Studieninformation und -organisation sowie Bewerbung zur Verfügung.
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 14:00 Uhr, Tel.: 0251 83 61208. Oder schicken Sie eine E-Mail an studierendenservice[at]kunstakademie-muenster.de
Anna Lea Fächner
Studierendenservice
T. +49 (0)251 83 61208
faechner[at]kunstakademie-muenster.de
Sprechzeiten: Mo. – Do., 10:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 14:00 Uhr
Leonardo-Campus 2
Raum 207
Wiebke Lammert
Praxissemester, Studienkoordination, Fachstudienberatung
T. +49 (0)251 83 61204
w.lammert[at]kunstakademie-muenster.de
Sprechzeiten: Mo. – Do., 10:00 – 12:00 Uhr
Leonardo-Campus 2
Raum 204
Esther Nienhaus
Studierendenservice
T. +49 (0)251 83 61207
nienhaus[at]kunstakademie-muenster.de
Sprechzeiten: Mo – Do, 10:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 14:00 Uhr
Leonardo-Campus 2
Raum 206
Studienberatung und Studierendensekretariat der Universität Münster
Wiebke Lammert
Praxissemester, Studienkoordination, Fachstudienberatung
T. +49 (0)251 83 61204
w.lammert[at]kunstakademie-muenster.de
Sprechzeiten: Mo. – Do., 10:00 – 12:00 Uhr
Leonardo-Campus 2
Raum 204
Grundlegende Prüfungsordnung im Studiengang Freie Kunst
Änderungsordnungen zur Prüfungsordnung im Studiengang Freie Kunst
- Studienplan (Einschreibung ab WiSe 2019/2020)
- Studienplan (Einschreibung ab WiSe 2013/14 bis SoSe 2019)
- Infoblatt Grundstudium
- Infomappe Freie Kunst
- Infomappe allgemeine Scheinanforderungen
- Leitfaden wissenschaftliches Arbeiten
- Leitfaden für künstlerische Prüfungen mit/ohne Online-Unterstützung
- Leitfaden für wissenschaftliche Online-Prüfungen
- Plagiatserklärung
Ordnungen der Kunstakademie Münster, bitte klicken Sie zum Download auf den jeweiligen Link:
- Feststellungsordnung Lehramt (Lesefassung der 5. Änderungsordnung)
- Prüfungsordnung Bachelor (Lehramt / nicht-amtliche Lesefassung der 8. Änderungsordnung)
- Prüfungsordnung Master (Lehramt / nicht-amtliche Lesefassung der 8. Änderungsordnung)
- Richtlinien zum Einsatz von Plagiatssoftware im Rahmen von Abschlussarbeiten
Bachelor
Grundlegende Prüfungsordnung im Studiengang Lehramt Bachelor
Änderungsordnungen zur Prüfungsordnung im Studiengang Lehramt Bachelor
- 1. Änderungsordnung zur Prüfungsordnung im Studiengang Bachelor Lehramt (vom 30.06.2015)
- 2. Änderungsordnung zur Prüfungsordnung im Studiengang Bachelor Lehramt (vom 29.11.2011)
- 3. Änderungsordnung zur Prüfungsordnung im Studiengang Bachelor Lehramt (vom 29.11.2011)
- 4. Änderungsordnung zur Prüfungsordnung im Studiengang Bachelor Lehramt (vom 29.11.2011)
- 5. Änderungsordnung zur Prüfungsordnung im Studiengang Bachelor Lehramt (vom 29.11.2011)
Master
Grundlegende Prüfungsordnung im Studiengang Lehramt Master
Änderungsordnungen zur Prüfungsordnung im Studiengang Lehramt Master
- 1. Änderungsordnung zur Prüfungsordnung im Studiengang Master Lehramt (vom 08.05.2012)
- 2. Änderungsordnung zur Prüfungsordnung im Studiengang Master Lehramt (vom 30.06.2015)
- 3. Änderungsordnung zur Prüfungsordnung im Studiengang Master Lehramt (vom 08.05.2012)
- 4. Änderungsordnung zur Prüfungsordnung im Studiengang Master Lehramt (vom 08.05.2012)
- 5. Änderungsordnung zur Prüfungsordnung im Studiengang Master Lehramt (vom 08.05.2012)
Allgemeine Informationen Bachelor/Master
- Infomappe Allgemeine Scheinanforderungen
- Leitfaden wissenschafltiches Arbeiten
- Leitfaden für künstlerische Prüfungen mit/ohne Online-Unterstützung
- Leitfaden für wissenschaftliche Online-Prüfungen
- Plagiatserklärung
Bachelor
Prüfungsordnung ab Einschreibung WiSe 2018/2019
Prüfungsordnung ab Einschreibung WiSe 2011/2012 bis SoSe 2018
Master
Prüfungsordnung ab Einschreibung WiSe 2019/2020
- Studienplan Master
- Modul Ästhetische Bildung
- Infomappe Praxissemester
- Infomappe Master-Arbeit
- Modulhandbuch
Prüfungsordnung ab Einschreibung WiSe 2014/15 bis SoSe 2019
- Studienplan Master
- Modul Ästhetische Bildung
- Infomappe Praxissemester
- Infomappe Master-Arbeit
- Modulhandbuch
Allgemeine Informationen Bachelor/Master
- Infomappe Allgemeine Scheinanforderungen
- Leitfaden wissenschafltiches Arbeiten
- Leitfaden für künstlerische Prüfungen mit/ohne Online-Unterstützung
- Leitfaden für wissenschaftliche Online-Prüfungen
- Plagiatserklärung
Bachelor
Prüfungsordnung ab Einschreibung WiSe 2018/2019
Prüfungsordnung ab Einschreibung WiSe 2011/12 bis SoSe 2018
Master
Prüfungsordnung ab Einschreibung WiSe 2019/2020
- Studienplan Master
- Modul Ästhetische Bildung
- Infomappe Praxissemester
- Infomappe Master-Arbeit
- Modulhandbuch
Prüfungsordnung ab Einschreibung WiSe 2014/15 bis SoSe 2019
- Studienplan Master
- Modul Ästhetische Bildung
- Infomappe Praxissemester
- Infomappe Master-Arbeit
- Modulhandbuch
Allgemeine Informationen Bachelor/Master
- Infomappe Allgemeine Scheinanforderungen
- Leitfaden wissenschafltiches Arbeiten
- Leitfaden für künstlerische Prüfungen mit/ohne Online-Unterstützung
- Leitfaden für wissenschaftliche Online-Prüfungen
- Plagiatserklärung
Bachelor
Prüfungsordnung ab Einschreibung WiSe 2018/19
Prüfungsordnung ab Einschreibung WiSe 2011/12 bis SoSe 2018
Master
Prüfungsordnung ab Einschreibung WiSe 2019/2020
- Studienplan Master
- Modul Ästhetische Bildung
- Infomappe Praxissemester
- Infomappe Master-Arbeit
- Modulhandbuch
Prüfungsordnung ab Einschreibung WiSe 2014/15 bis SoSe 2019
- Studienplan Master
- Modul Ästhetische Bildung
- Infomappe Praxissemester
- Infomappe Master-Arbeit
- Modulhandbuch
Allgemeine Informationen
- Infomappe Allgemeine Scheinanforderungen
- Leitfaden wissenschafltiches Arbeiten
- Leitfaden für künstlerische Prüfungen mit/ohne Online-Unterstützung
- Leitfaden für wissenschaftliche Online-Prüfungen
- Plagiatserklärung
Bachelor
Prüfungsordnung ab Einschreibung WiSe 2018/19
Prüfungsordnung ab Einschreibung WiSe 2011/12 bis SoSe 2018
Master
Prüfungsordnung ab Einschreibung WS 2019/2020
- Studienplan
- Modul Ästhetische Bildung
- Infomappe Praxissemester
- Infomappe Master-Arbeit
- Modulhandbuch
Prüfungsordnung ab Einschreibung WiSe 2014/15 bis SoSe 2019
- Studienplan Master
- Modul Ästhetische Bildung
- Infomappe Praxissemester
- Infomappe Master-Arbeit
- Modulhandbuch
Die Kunstakademie Münster besitzt das Promotionsrecht. Eine Promotion (Dr. phil) kann in den hauptamtlich vertretenen wissenschaftlichen Fächern Kunstdidaktik, Kunstgeschichte und Kunstwissenschaft erfolgen. Das Ziel des Promotionsstudiengangs und dieser Promotionsordnung besteht darin, qualitativ hochwertige Promotionen (mit nationaler und internationaler Reputation) an der Kunstakademie Münster zu ermöglichen und zu gewährleisten. Die Promotionsfächer werden durch die hauptamtlich an der Akademie vertretenen wissenschaftlichen Professuren vertreten. Sie stehen in besonderer Weise mit den Kulturen und Aktivitäten der freien Künste im Austausch und umfassen kunsttheoretische, kunsthistorische, ästhetische und kulturell-mediale Inhaltsfelder ebenso wie den Bereich der Kunstpädagogik, der künstlerischen Bildung und der professionsbezogenen Professionalisierung.
Das Profil des Promotionsstudiengangs wird durch die Verknüpfung des jeweiligen Promotionsstudiums mit den wissenschaftlichen und kulturellen Aktivitäten der Kunstakademie in Forschung und Lehre charakterisiert und ermöglicht dadurch ein Promotionsstudium mit besonderem Potential. Die Kunstakademie Münster bietet ausdrücklich eine intensive Betreuung der Promovierenden und ihrer Dissertationen sowie gleichermaßen berufsqualifizierende Weiterbildungsangebote an. Diese intensive Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses zeichnet sich in diesem Rahmen durch eine individuelle und am jeweiligen Forschungsschwerpunkt ansetzende Betreuung mit einem darauf zugeschnittenen Verlauf des Promotionsstudiums aus, ebenso wie durch den Austausch mit den aktuellen
nationalen und internationalen Diskursen von Kunst, Wissenschaft und künstlerischer Bildung.
Anfragen bzgl. einer Promotion richten Sie bitte an die hauptamtlich Lehrenden der kunstbezogenen Wissenschaften.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Promotionsordnung der Kunstakademie Münster.
Die Informationen in diesem Bereich sind den folgenden Ordnungen entnommen:
- Einschreibungsordnung der Kunstakademie Münster
- Abgabenordnung der Kunstakademie Münster vom 10.05.2011 i.d.F. der 3. Änderungsordnung vom 22.11.2016
- Beitragsordnung der Studierendenschaft der Kunstakademie Münster
- Bibliotheksgebührenordnung der Kunstakademie Münster
- Beitragsordnung des Studentenwerks Münster
Leistungsübersicht
Im Studierendenservice der Kunstakademie Münster können Sie eine Leistungsübersicht für Ihren Studiengang beantragen, aus der hervorgeht, welche Teilnahme- und Leistungsscheine Sie bisher erbracht bzw. nachgewiesenen haben.
Es reicht aus, wenn Sie uns die – durch die jeweilige Lehrkraft bestätigten – Leistungs- und Teilnahmescheine per E-Mail an studierendenservice[at]kunstakademie-muenster.de zukommen lassen.
Die Leistungs- und Teilnahmescheine sind als ausfüllbare PDF-Dateien hinterlegt. Um diese Funktion nutzen zu können, speichern Sie die Dateien ab und öffnen diese zum Ausfüllen mit einem PDF Reader z. B. Adobe Acrobat Reader.
Studiengang Freie Kunst
- Leistungsschein Kunstgeschichte/weiteres wiss. Fach/ Theorie und Didaktik der Kunst
hauptamtlich Lehrende: Kunstgeschichte: Prof. Dr. Gerd Blum, Prof. Dr. Georg Imdahl;
weiteres wissenschaftliches Fach: Prof. Dr. Nina Gerlach, Prof. Dr. Gesa Krebber, Prof. Dr. Jessica Ullrich, Prof. Dr. Birgit Engel (bis Februar 2022), Stefan Hölscher, Antje Dalbkermeyer und Dr. Simon Vagts - Teilnahmeschein Kunstgeschichte/weiteres wiss. Fach/ Theorie und Didaktik der Kunst
- Leistungsnachweis Atelierstudium
- Teilnahmenachweis Exkursion
- Teilnahmenachweis Kunst- und Gestaltungspraxis / Künstlerische Selbstständigkeit
- Teilnahmenachweis Werkstattkurs
Studiengang Lehramt (Bachelor und Master)
- Leistungsschein Kunstgeschichte/weiteres wiss. Fach/ Theorie und Didaktik der Kunst
- Teilnahmeschein Kunstgeschichte/weiteres wiss. Fach/ Theorie und Didaktik der Kunst
- Entwicklungsgespräch (Bachelor)
- Modulschein Ästhetische Bildung GymGes (1-Fach und 2-Fach) und Grundschule (Master)
- Modulschein Ästhetische Bildung HRSGe (Master)
- Leistungsnachweis Atelierstudium
- Teilnahmenachweis Werkstattkurs
Beurlaubung
Studierende können auf Antrag beurlaubt werden, wenn einer der folgenden Gründe gem. § 9 Einschreibungsordnung der Kunstakademie Münster vorliegt: ·
- Krankheit (Nachweis durch ärztliches Attest)
- Schwangerschaft, Mutterschutz, Erziehung eines im Haushalt lebenden minderjährigen Kindes (Nachweis durch Mutterpass bzw. Kopie der Geburtsurkunde)
- Freiwilliger Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst (Nachweis durch Bescheinigung der Dienststelle)
- Auslandsstudium (Nachweis durch Bescheinigung der ausländischen Hochschule)
- Pflege von Angehörigen (Nachweis durch Bescheinigung der Pflegestufe)
- Sonstiges (z.B. Auslandspraktikum, Nachweis erforderlich)
Wichtige Hinweise:
Beurlaubte Studierende sind nicht berechtigt Studien- oder Prüfungsleistungen zu erbringen gem. § 40 Abs. 4 KunstHG bzw. für Studienanteile an der Universität Münster gem. § 48 Abs. 5 HG.
Während einer Beurlaubung besteht kein Anspruch auf Inlands-BAföG-Zahlungen!
Während der Beurlaubung bleiben Sie weiterhin immatrikuliert, die Zählung der Fachsemester setzt während der Beurlaubung aus.
Lehramtsstudierende müssen sich auch an der Universität Münster beurlauben lassen: Informationen zur Beurlaubung auf den Seiten der Universität Münster
In folgenden Ausnahmefällen dürfen beurlaubte Studierende Studien- oder Prüfungsleistungen erbringen:
- die Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen,
- Teilnahme- und Zulassungsvoraussetzungen, die Folge eines Auslands- oder Praxissemesters selbst sind, für das beurlaubt worden ist,
- eine Beurlaubung aufgrund der Pflege und Erziehung von Kindern im Sinne des § 25 Abs. 5 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes erfolgt,
- eine Beurlaubung aufgrund der Pflege der Ehegattin oder des Ehegatten,
- eine Beurlaubung aufgrund der Pflege der eingetragenen Lebenspartnerin oder des eingetragenen Lebenspartners,
- eine Beurlaubung aufgrund der Pflege eines in gerader Linie Verwandten oder im ersten Grad Verschwägerten.
Für eine Beurlaubung reichen Sie bitte innerhalb der Rückmeldefrist den Antrag auf Beurlaubung im Studierendenservice der Kunstakademie Münster ein:
Antragsfristen: Anfang Februar für Beurlaubung im folgenden SoSe; Mitte Juli für Beurlaubung im folgenden WiSe
Die aktuelle Rückmeldefrist finden Sie unter dem Punkt Fristen und Termine.
Beurlaubung nach Ende der Rückmeldefrist
Bei Eintritt des Grundes für die Beurlaubung nach Ablauf der Rückmeldefrist kann die Beurlaubung bis spätestens zum Ende der zweiten Vorlesungswoche des Semesters, für das die Beurlaubung beantragt wird, beantragt werden.
Eine rückwirkende Beurlaubung für vergangene Semester ist nicht möglich. Beurlaubte Studierende sind im Urlaubssemester weiterhin ordentlich eingeschriebene Studierende an der Kunstakademie Münster.
Befreiung vom Semesterbeitrag
Beurlaubte Studierende können sich gemäß Beitragsordnung des Studierendenwerk Münsters vom Semesterbeitrag befreien lassen, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt (Nachweis erforderlich):
- Krankheit
- Schwangerschaft
- Auslandsstudium
- studienbegleitendes Auslandspraktikum
- Ableistung eines freiwilligen Wehrdienstes oder eines Bundesfreiwilligendienstes
→ Vom Semesterbeitrag befreite Studierende erhalten kein Semesterticket.
Wenn Sie sich nachträglich beurlauben und vom Semesterbeitrag befreien lassen möchten, reichen Sie bitte den Antrag auf Erstattung des Semesterbeitrags im Studierendenservice der Kunstakademie Münster ein.
Wenn Sie zum Wintersemester mit dem Master of Education (MEd) beginnen möchten, müssen Sie sich an der Universität Münster online bewerben.
Informationen hierzu finden Sie unter Fristen und Termine auf den Seiten der Universität Münster und in den FAQ des Studierendenseketariats der Universität Münster.
Online-Bewerbung - Studienstart im Wintersemester
Anfang Mai bis 15. Juli:
- Online-Bewerbung an der Universität Münster mit Bachelor-Zeugnis oder vorläufiger Bescheinigung oder Transcript of Records mit den Durchschnittsnoten pro Studienfach: Bewerbungportal der Universität Münster
Detaillierte Information zum Bewerbungsprozess für den Master of Education finden Sie auf den Seiten
An der Kunstakademie Münster müssen Sie sich nicht für den Master of Education bewerben.
Bachelorzeugnis, vorläufige Bescheinigung oder Transcript of records
Sie beantragen Ihr Bachelorzeugnis, Ihre vorläufige Bescheinigung oder Ihr Transcript of Records mit den Durchschnittsnoten an der Universität Münster beim entsprechenden Universität Münster Prüfungsamt (Prüfungsamt 1 der Universität Münster oder Prüfungsamt der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät).
Durchschnittsnote Kunst
Nachdem Sie Ihr Bachelorzeugnis bzw. die vorläufige Bescheinigung beim Prüfungsamt der Universität Münster beantragt haben, fragt das Prüfungsamt der Universität Münster Ihre Durchschnittsnote Kunst und ggf. die Note Ihrer Bachelorarbeit direkt bei der Prüfungsverwaltung der Kunstakademie ab.
Nur abgeschlossene Module können für die Berechnung der Durchschnittsnote und die Bestätigung der bisher erbrachten LPs berücksichtigt werden. Auch Leistungspunkte des Moduls „Künstlerische Entwicklung“ können nur berücksichtigt werden, wenn das Modul vollständig (inkl. beider Entwicklungsgespräche) abgeschlossen ist.
Bachelorarbeit an der Kunstakademie Münster
An der Kunstakademie Münster können Sie eine Bachelorarbeit im künstlerischen oder wissenschaftlichen Bereich schreiben. Weiterführende Informationen erhalten Sie über die Infomappe zur Bachelorarbeit: https://www.kunstakademie-muenster.de/infos-fuer-studierende/studienbuero >Studiengänge – Ordnungen, Modulhandbücher, Studienpläne >Lehramtsstudiengänge >Gymnasium 2-Fach> Bachelor
Die Bachelorarbeit kann auch an der Universität Münster geschrieben werden, Informationen erhalten Sie in Ihrem zuständigen Fachbereich der Universität Münster.
Bis spätestens 15. Oktober:
- Einschreibung an der Universität Münster und der Kunstakademie Münster = Beginn des Praxissemesters im Februar
Bis spätestens 15. November:
- Einschreibung an der Universität Münster und der Kunstakademie Münster = Beginn des Praxissemesters im September
Nach erfolgreicher Zulassung und Vorlage der erforderlichen Dokumente erfolgt die Einschreibung in den Master of Education zuerst im Studierendensekretariat an der Universität Münster. Reichen Sie eine Universität Münster-Studienbescheinigung über den Master of Education bei der Prüfungsverwaltung der Kunstakademie ein, Sie werden anschließend in den Master of Education an der Kunstakademie Münster eingeschrieben.
Rückmeldung zum Wintersemester
Wenn Sie sich zum WiSe in den Master of Education einschreiben möchten, melden sich zunächst wie gewohnt im Bachelor für das WiSe zurück, indem Sie den Semesterbeitrag auf das Konto der Kunstakademie Münster überweisen. https://www.kunstakademie-muenster.de/infos-fuer-studierende/studierendenservice > Rückmeldung
Modulhandbuch Master of Edcuation
Seit dem WiSe 2019/2020 erfolgt die Einschreibung in den Master of Education nach der Prüfungsordnung Version 2018. Das für Sie gültige Modulhandbuch und den Studienplan (ab Einschreibung WiSe 2019/20) finden Sie auf der Homepage unter https://www.kunstakademie-muenster.de/infos-fuer-studierende/studierendenservice >Studiengänge – Ordnungen, Modulhandbücher, Studienpläne >Lehramtsstudiengänge >Master/Prüfungsordnung ab Einschreibung WiSe 2019/20.
Praxissemester
Bei Fragen zum Praxissemester wenden Sie sich gerne an Wiebke Lammert, w.lammert[at]kunstakademie-muenster.de, Tel: 0251 83 61204, Raum 204, 2.OG.
Zentrum für Lehrerbildung
Weiterführende Informationen zum Master of Education finden Sie auf den Seiten des Zentrums für Lehrerbildung (ZfL) der Universität Münster
Wenn Sie zum Sommersemester mit dem Master of Education (MEd) beginnen möchten, müssen Sie sich an der Universität Münster online bewerben.
Informationen hierzu finden Sie unter Fristen und Termine auf den Seiten der Universität Münster und in den FAQ des Studierendenseketariats der Universität Münster
Online-Bewerbung - Studienstart im Sommersemester
Anfang November bis 15. Januar:
- Online-Bewerbung an der Universität Münster mit Bachelor-Zeugnis oder vorläufiger Bescheinigung oder Transcript of Records mit den Durchschnittsnoten pro Studienfach: Bewerbungportal der Universität Münster
Detaillierte Information zum Bewerbungsprozess für den Master of Education finden Sie auf den Seiten
An der Kunstakademie Münster müssen Sie sich nicht für den Master of Education bewerben.
Bachelorzeugnis, vorläufige Bescheinigung oder Transcript of records
Sie beantragen Ihr Bachelorzeugnis, Ihre vorläufige Bescheinigung oder Ihr Transcript of Records mit den Durchschnittsnoten an der Universität Münster beim entsprechenden Universität Münster Prüfungsamt (Prüfungsamt 1 der Universität Münster oder Prüfungsamt der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät).
Durchschnittsnote Kunst
Nachdem Sie Ihr Bachelorzeugnis bzw. die vorläufige Bescheinigung beim Prüfungsamt der Universität Münster beantragt haben, fragt das Prüfungsamt der Universität Münster Ihre Durchschnittsnote Kunst und ggf. die Note Ihrer Bachelorarbeit direkt bei der Prüfungsverwaltung der Kunstakademie ab.
Nur abgeschlossene Module können für die Berechnung der Durchschnittsnote und die Bestätigung der bisher erbrachten LPs berücksichtigt werden. Auch Leistungspunkte des Moduls „Künstlerische Entwicklung“ können nur berücksichtigt werden, wenn das Modul vollständig (inkl. beider Entwicklungsgespräche) abgeschlossen ist.
Bachelorarbeit an der Kunstakademie Münster
An der Kunstakademie Münster können Sie eine Bachelorarbeit im künstlerischen oder wissenschaftlichen Bereich schreiben. Weiterführende Informationen erhalten Sie über die Infomappe zur Bachelorarbeit: https://www.kunstakademie-muenster.de/infos-fuer-studierende/studienbuero >Studiengänge – Ordnungen, Modulhandbücher, Studienpläne >Lehramtsstudiengänge >Gymnasium 2-Fach> Bachelor
Die Bachelorarbeit kann auch an der Universität Münster geschrieben werden, Informationen erhalten Sie in Ihrem zuständigen Fachbereich der Universität Münster.
Einschreibung // Studienstart im Sommersemester
Bis Anfang/Mitte April (bitte genaue Einschreibungsfrist der Universität Münster beachten):
- Einschreibung an der Universität Münster und der Kunstakademie Münster = Beginn des Praxissemesters im September
Bis spätestens 15. Mai:
- Einschreibung an der Universität Münster und der Kunstakademie Münster = Beginn des Praxissemesters im Februar
Nach erfolgreicher Zulassung und Vorlage der erforderlichen Dokumente erfolgt die Einschreibung in den Master of Education zuerst im Studierendensekretariat an der Universität Münster. Reichen Sie eine Universität Münster-Studienbescheinigung über den Master of Education bei der Prüfungsverwaltung der Kunstakademie ein, Sie werden anschließend in den Master of Education an der Kunstakademie Münster eingeschrieben.
Rückmeldung zum Sommersemester
Wenn Sie sich zum SoSe in den Master of Education einschreiben möchten, melden sich zunächst wie gewohnt im Bachelor für das SoSe zurück, indem Sie den Semesterbeitrag auf das Konto der Kunstakademie Münster überweisen https://www.kunstakademie-muenster.de/infos-fuer-studierende/studierendenservice > Rückmeldung
Modulhandbuch Master of Edcuation
Seit dem WiSe 2019/2020 erfolgt die Einschreibung in den Master of Education nach der Prüfungsordnung Version 2018. Das für Sie gültige Modulhandbuch und den Studienplan (ab Einschreibung WiSe 2019/20) finden Sie auf der Homepage unter https://www.kunstakademie-muenster.de/infos-fuer-studierende/studierendenservice >Studiengänge – Ordnungen, Modulhandbücher, Studienpläne >Lehramtsstudiengänge >Master/Prüfungsordnung ab Einschreibung WiSe 2019/20.
Praxissemester
Bei Fragen zum Praxissemester wenden Sie sich gerne an Wiebke Lammert, w.lammert[at]kunstakademie-muenster.de, Tel: 0251 83-61204, Raum 204, 2.OG.
Zentrum für Lehrerbildung
Weiterführende Informationen zum Master of Education finden Sie auf den Seiten des Zentrums für Lehrerbildung (ZfL) der Universität Münster
Bis spätestens 15. Oktober:
- Einschreibung an der Kunstakademie Münster = Beginn des Praxissemesters im Februar
Bis spätestens 15. November:
- Einschreibung an der Kunstakademie Münster = Beginn des Praxissemesters im September
Die Einschreibung in den Master of Education an der Kunstakademie Münster kann bis zu den oben genannten Fristen erfolgen, sobald die Fächer Kunst und Bildungswissenschaften erfolgreich abgeschlossen worden sind und die benotete Bachelorarbeit vorliegt. Eine Einschreibung in den Master of Education an der Universität Münster entfällt, da Sie dort als Kooperationsstudierende im Bachelor/Master geführt werden.
Folgende Schritte müssen Sie für die Einschreibung in den Master of Education erledigen:
- Wintersemester
Wenn Sie sich zum WiSe in den Master of Education einschreiben möchten, melden sich zunächst wie gewohnt im Bachelor für das WiSe zurück, indem Sie den Semesterbeitrag auf das Konto der Kunstakademie Münster überweisen https://www.kunstakademie-muenster.de/infos-fuer-studierende/studierendenservice > Rückmeldung
- Einschreibung in den Master of Edcuation und Bachelorzeugnis beantragen
Sobald die benotete Bachelorarbeit vorliegt und alle erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen im Fach Kunst sowie im Fach Bildungswissenschaften nachgewiesen worden sind, können Sie sich in den Master of Education umschreiben lassen. Bitte beantragen Sie die Einschreibung per E-Mail an studierendenservice[at]kunstakademie-muenster.de.
Ihr Bachelorzeugnis und die weiteren Abschlussdokumente (Urkunde, Diploma Supplement, Transcript of Records) müssen Sie bei der Prüfungsverwaltung der Kunstakademie Münster mithilfe eines Formulars beantragen. Unter folgendem Link finden Sie das Antragsformular für die Erstellung des Zeugnisses. Das Bachelorzeugnis und die weiteren Abschlussdokumente erhalten Sie nach Ihrem Abschluss von der Prüfungsverwaltung der Kunstakademie Münster.
- Freischaltung BiWi-Module und DaZ-Module Universität Münster
Sobald Sie an der Kunstakademie Münster für den Master of Education eingeschrieben sind, müssen Sie sich bei Frau Dr. Janßen (Geschäftsstelle Bildungswissenschaften) für die Master-Module freischalten lassen. Sobald Sie freigeschaltet worden sind, können Sie über LSF/QISPOS auch die DaZ-Veranstaltungen belegen. Ablauf Freischaltung BiWi-Module und DaZ-Module
Eine Einschreibung in den Master of Education an der Universität Münster entfällt, da Sie dort als Kooperationsstudierende im Bachelor/Master geführt werden.
Weitere Informationen:
Bachelorarbeit an der Kunstakademie Münster
An der Kunstakademie Münster können Sie eine Bachelorarbeit im künstlerischen oder wissenschaftlichen Bereich schreiben.
Weiterführende Informationen erhalten Sie über die Infomappe zur Bachelorarbeit: https://www.kunstakademie-muenster.de/infos-fuer-studierende/studierendenservice >Studiengänge – Ordnungen, Modulhandbücher, Studienpläne > Lehramtsstudiengänge >Gymnasium 1-Fach > Bachelor.
Modulhandbuch Master of Edcuation
Seit dem WiSe 2019/2020 erfolgt die Einschreibung in den Master of Education nach der Prüfungsordnung Version 2018. Das für Sie gültige Modulhandbuch und den Studienplan (ab Einschreibung WiSe 2019/20) finden Sie auf der Homepage unter https://www.kunstakademie-muenster.de/infos-fuer-studierende/studierendenservice >Studiengänge – Ordnungen, Modulhandbücher, Studienpläne >Lehramtsstudiengänge >Gymnasium 1-Fach > Master/Prüfungsordnung ab Einschreibung WiSe 2019/20.
Praxissemester
Bei Fragen zum Praxissemester wenden Sie sich gerne an Wiebke Lammert, w.lammert[at]kunstakademie-muenster.de, Tel: 0251 83 61204, Raum 204, 2.OG.
Zentrum für Lehrerbildung
Weiterführende Informationen zum Master of Education finden Sie auf den Seiten des Zentrums für Lehrerbildung (ZfL) der Universität Münster
Bis Anfang/Mitte April (bitte genaue Einschreibungsfrist der Universität Münster für das Praxissemester beachten):
- Einschreibung an der Kunstakademie Münster = Beginn des Praxissemesters im September
Bis spätestens 15. Mai
- Einschreibung an der Kunstakademie Münster = Beginn des Praxissemesters im Februar
Die Einschreibung in den Master of Education an der Kunstakademie Münster kann bis zu den oben genannten Fristen erfolgen, sobald die Fächer Kunst und Bildungswissenschaften erfolgreich abgeschlossen worden sind und die benotete Bachelorarbeit vorliegt. Eine Einschreibung in den Master of Education an der Universität Münster entfällt, da Sie dort als Kooperationsstudierende im Bachelor/Master geführt werden.
Folgende Schritte müssen Sie für die Einschreibung in den Master of Education erledigen:
- Sommersemester
Wenn Sie sich zum SoSe in den Master of Education einschreiben möchten, melden sich zunächst wie gewohnt im Bachelor für das SoSe zurück, indem Sie den Semesterbeitrag auf das Konto der Kunstakademie Münster überweisen https://www.kunstakademie-muenster.de/infos-fuer-studierende/studierendenservice > Rückmeldung
- Einschreibung in den Master of Edcuation und Bachelorzeugnis beantragen
Sobald die benotete Bachelorarbeit vorliegt und alle erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen im Fach Kunst sowie im Fach Bildungswissenschaften nachgewiesen worden sind, können Sie sich in den Master of Education umschreiben lassen. Bitte beantragen Sie die Einschreibung per E-Mail an studierendenservice[at]kunstakademie-muenster.de.
Ihr Bachelorzeugnis und die weiteren Abschlussdokumente (Urkunde, Diploma Supplement, Transcript of Records) müssen Sie bei der Prüfungsverwaltung der Kunstakademie Münster mithilfe eines Formulars beantragen. Unter folgendem Link finden Sie das Antragsformular für die Erstellung des Zeugnisses. Das Bachelorzeugnis und die weiteren Abschlussdokumente erhalten Sie nach Ihrem Abschluss von der Prüfungsverwaltung der Kunstakademie Münster.
- Freischaltung BiWi-Module und DaZ-Module Universität Münster
Sobald Sie an der Kunstakademie Münster für den Master of Education eingeschrieben sind, müssen Sie sich bei Frau Dr. Janßen (Geschäftsstelle Bildungswissenschaften) für die Master-Module freischalten lassen. Sobald Sie freigeschaltet worden sind, können Sie über LSF/QISPOS auch die DaZ-Veranstaltungen belegen. Ablauf Freischaltung BiWi-Module und DaZ-Module
Eine Einschreibung in den Master of Education an der Universität Münster entfällt, da Sie dort als Kooperationsstudierende im Bachelor/Master geführt werden.
Weitere Informationen:
Bachelorarbeit an der Kunstakademie Münster
An der Kunstakademie Münster können Sie eine Bachelorarbeit im künstlerischen oder wissenschaftlichen Bereich schreiben.
Weiterführende Informationen erhalten Sie über die Infomappe zur Bachelorarbeit: https://www.kunstakademie-muenster.de/infos-fuer-studierende/studierendenservice >Studiengänge – Ordnungen, Modulhandbücher, Studienpläne > Lehramtsstudiengänge >Gymnasium 1-Fach > Bachelor.
Modulhandbuch Master of Edcuation
Seit dem WiSe 2019/2020 erfolgt die Einschreibung in den Master of Education nach der Prüfungsordnung Version 2018. Das für Sie gültige Modulhandbuch und den Studienplan (ab Einschreibung WiSe 2019/20) finden Sie auf der Homepage unter https://www.kunstakademie-muenster.de/infos-fuer-studierende/studierendenservice >Studiengänge – Ordnungen, Modulhandbücher, Studienpläne >Lehramtsstudiengänge >Gymnasium 1-Fach > Master/Prüfungsordnung ab Einschreibung WiSe 2019/20.
Praxissemester
Bei Fragen zum Praxissemester wenden Sie sich gerne an Wiebke Lammert, w.lammert[at]kunstakademie-muenster.de, Tel: 0251 83 61204, Raum 204, 2.OG.
Zentrum für Lehrerbildung
Weiterführende Informationen zum Master of Education finden Sie auf den Seiten des Zentrums für Lehrerbildung (ZfL) der Universität Münster
- Um eine Exmatrikulationsbescheinigung zu erhalten, müssen Sie einen Exmatrikulationsantrag ausfüllen und im Studierendenservice einreichen.
- Merkblatt zur Exmatrikulation mit Checkliste (Ausleihe, Ausstände)
- Bitte denken Sie daran, vor Beendigung Ihres Studiums alle ausgeliehenen Gegenstände an die jeweilige künstlerisch-technische Werkstatt - bzw. Bücher an die Bibliothek - zurück zu geben und finanzielle Ausstände dort zu begleichen. Gleichzeitig merken Sie sich bereits vor, Ihren Chip bzw. Schlüssel beim Hauswirtschaftsdienst an der Pforte zurück zu geben (bitte beachten Sie: für nicht abgegebene bzw. verlorene Schlüssel/Chips ist jeweils eine Gebühr in Höhe von 18,- € zu zahlen). Die Werkstattleitungen wie auch die Liegenschaftsverwaltung und die Bibliothek werden über Ihre bevorstehende Exmatrikulation unsererseits informiert.
Wir lassen Ihnen einen Exmatrikulationsbescheid per E-Mail und per Post zukommen. Sie erhalten außerdem eine Rentenversicherungsbescheinigung, auf der Ihre Studienzeiten ausgewiesen sind.
Studieninteressierte, die einzelne wissenschaftliche Vorlesungen, Seminare oder Kolloquien der künstlerischen Klassen an der Kunstakademie Münster besuchen wollen, können auf Antrag als Gasthörer*innen im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeiten zugelassen werden.
Gasthörerschaft in wissenschaftlichen Vorlesungen und Seminaren
Merkblatt Gasthörerschaft in wissenschaftlichen Veranstaltungen
Antrag auf Gasthörerschaft in wissenschaftlichen Vorlesungen
Gasthörerschaft im Kolloquium in einer künstlerischen Klasse
Merkblatt Gasthörerschaft im Kolloquium in einer künstlerischen Klasse
Antrag auf Gasthörerschaft im Kolloquium in einer künstlerischen Klasse
Bitte beachten: Die Teilnahme an Werkstattkursen, das praktische Arbeiten in den Klassen wie auch an Veranstaltungen im Bereich Kunst- und Gestaltungspraxis ist in beiden Gasthörerschaften nicht möglich.
- Für die Zulassung als Gasthörer*in ist der nach der Satzung über die Erhebung von Studienbeiträgen der Kunstakademie Münster fällige Gasthörerschaftsbeitrag zu entrichten; § 11 Absatz 4 gilt entsprechend.
- Gasthörer*innen sind nicht berechtigt, Prüfungen abzulegen. Sie können eine Bescheinigung über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen erhalten.
- Gasthörer*innen im Sinne dieser Vorschrift sind auch Teilnehmende von Weiterbildungsveranstaltungen der Hochschule
Kosten
Für das Studium als Gasthörer*in wird zurzeit einen Beitrag von 100,- Euro pro Semester erhoben.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Abgabenordnung der Kunstakademie Münster
Für die Zulassung als Gasthörer*in gelten die Fristen zur Einschreibung bzw. Rückmeldung.
Eingeschriebene Studierende anderer Hochschulen können im Rahmen der verfügbaren Studienplätze auf fristgerechten Antrag als Zweithörer*innen mit der Berechtigung zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen zugelassen werden.
Die Hochschule kann die Zulassung von Zweithörer*innen
- a) von dem Besuch anderer Lehrveranstaltungen oder
- b) von der Ablegung von Prüfungen oder
- c) von der Art der Veranstaltungabhängig machen.
Bei Studienangeboten, die die Kunstakademie Münster in Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen erbringt, legt die Kunstakademie fest, in welchen Studienabschnitten die Studierenden Ersthörer*innen der einen oder Zweithörer*innen der anderen Hochschule sind.
Zweithörer*innen werden nicht eingeschrieben. Sie werden durch die Zulassung und für die Dauer der Zulassung Angehörige der Hochschule, ohne Mitglied zu sein. Auf Zweithörer*innen finden die Vorschriften über die Einschreibung, ihrer Versagung, die Rückmeldung, Beurlaubung und die Exmatrikulation sinngemäß Anwendung. Mit dem Antrag auf Zulassung als Zweithörer*in ist eine Studienbescheinigung oder das Studienbuch der anderen Hochschule vorzulegen. Über die Zulassung wird Zweithörer*nnen eine Bescheinigung ausgestellt.
Für die Zulassung als Zweithörer*in gelten die Fristen zur Einschreibung bzw. Rückmeldung.
Gebühren
Die Kunstakademie Münster erhebt für das Studium von Zweithörer*innen im Sinne des §44 Abs.1 Kunsthochschulgesetz einen Beitrag von 100,- Euro pro Semester.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Abgabenordnug der Kunstakademie Münster
Kooperation Erziehungswissenschaften und Kunstgeschichte Universität Münster
Bei Zweithörer*innen aufgrund der „Kooperationsvereinbarung zwischen der Kunstakademie Münster und dem Institut für Erziehungswissenschaft der Universität Münster" oder der der "Kooperationsvereinbarung zwischen der Kunstakademie Münster und dem Institut für Kunstgeschichte der Universität Münster" wird auf die Erhebung des Beitrags gemäß § 2 Ansatz 1 b verzichtet.
Studiengang Freie Kunst
Ein Wechsel an die Kunstakademie Münster ist möglich, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- aktuelles Studium (gleichwertiger Studiengang) an einer Kunsthochschule
- erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung nach zwei Semestern
- Zusage für die Aufnahme in eine Künstlerklasse durch eine*n Künstlerprofessor*in der Kunstakademie Münster
- Internationale Bewerber*innen: Sprachnachweis: Der Sprachnachweis zur Einschreibung kann durch eines der folgende Zeugnisse erbracht werden: DSH-2, TestDaF TDN 4, telc Deutsch C1 Hochschule oder Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom
Rechtsgrundlage: Feststellungsordnung Freie Kunst
Studiengänge Lehramt Bachelor / Master
Bachelor: Ein Wechsel in einen Bachelorstudiengang der Kunstakademie Münster ist möglich, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- aktuelles Studium (gleichwertiger Studiengang) an einer Kunsthochschule oder an einer Hochschule in NRW
- erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung nach zwei Semestern
- Zusage für die Aufnahme in eine Künstlerklasse durch eine/n Künstlerprofessor*in der Kunstakademie Münster
- Internationale Bewerber*innen: Sprachnachweis: Der Sprachnachweis zur Einschreibung kann durch eines der folgende Zeugnisse erbracht werden: DSH-2, TestDaF TDN 4, telc Deutsch C1 Hochschule oder Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom
Bitte informieren Sie sich über die Bewerbung für ein zweites Fach, Bildungswissenschaften etc. direkt bei der Zentralen Studienberatung der Universität Münster.
Rechtsgrundlage: Feststellungsordnung Lehramt
Master: Die Voraussetzungen für HochschulwechslerInnen in einen Masterstudiengang an der Kunstakademie werden in der FAQ auf der Seite Bewerbung unter dem Reiter „Was müssen BewerberInnen für den MASTER of Education mit Bachelor-Abschlüssen anderer Hochschulen beachten?“ erläutert.
Studierende, die auf eigenen Wunsch die Klasse wechseln möchten, müssen die schriftliche Klassenzusage einer neuen Klassenleitung innerhalb der Rückmeldefrist im Studierendenservice einreichen (Formular siehe unten). Ohne neue Klassenzusage ist kein Klassenwechsel möglich.
Studierende, die von ihrer Klassenleitung zukünftig nicht weiter betreut werden, d.h. die Klasse verlassen sollen, haben 1 Semester Zeit, um sich eine neue Klasse zu suchen und verbleiben solange in der bisherigen Klasse. Die Bemühungen eine neue Klasse zu finden, sind durch die*den Studierende*n zu dokumentieren, sofern sie*er nach einem Semester keine neue Klasse finden kann; in diesem Fall vermittelt die*der Prorektor*in für Studium und Lehre.
Ein Antrag auf Klassenwechsel ist nur innerhalb der Rückmeldefrist möglich, das bedeutet:
Klassenwechsel mit Wirkung zum Wintersemester: Antragstellung bis Mitte Juli
Klassenwechsel mit Wirkung zum Sommersemester: Antragstellung bis Anfang Februar
Antrag auf Klassenwechsel
Klassenwechsel nach Abschluss des Orientierungsbereichs
Wir gehen davon aus, dass sich die Studierenden im Orientierungsbereich bereits in den ersten beiden Semestern mit den künstlerischen Klassen der Hochschule vertraut machen und erste Kontakte knüpfen. Nehmen Sie die Möglichkeit wahr, bereits vor dem Abschluss des orintierungsbereichs an Kolloquien der Klassen als Gast teilzunehmen, sprechen Sie hierzu gerne die jeweiligen Tutor*innen an. Nach Abschluss des Orientierungsbereichs muss eine Klassenzusage innerhalb der Rückmeldefrsit bis Mitte Juli vorliegen, da Sie ansonsten (sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind) formell in den Orientierungsbereich zurückgemeldet werden, dies jedoch ohne Zugangsberechtigung (Schlüssel) und eigenem Arbeitsplatz. Sie haben die Möglichkeit eine Klassenzugehörigkeit bis Mitte Dezember nachzureichen, um direkt in eine Klasse gemeldet zu werden. Es erfolgte keine automatisierte Zuweisung zu einer Klasse. Sofern Sie bis Mitte Dezember keinen Klassenzugang nachweisen benachrichtigen wir die betreuenden Dozent*inenn und Leitung des Orientierungsbereichs, um mit Ihnen zu vermitteln. Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Studierendenservice gerne zur Verfügung.
Seit dem WiSe 2021/2022 gibt es das Kultursemesterticket (KuSeTi) auch für Studierende der Kunstakademie Münster. Damit haben Sie die Möglichkeit, Ermäßigungen bis hin zu freiem Eintritt für kulturelle Einrichtungen in Münster zu bekommen. Für Studierende der Kunstakademie gibt es kein extra analoges oder digitales Ticket. Für die Inanspruchnahme reicht die Vorlage des Studierendenausweises der Kunstakademie Münster in der jeweiligen Einrichtung. Nicht überall gibt es eine unbeschränkte Anzahl an verfügbaren Plätzen mit dem KuSeTi oder eine Möglichkeit zur Buchung der Plätze im Voraus. Bitte informieren Sie sich daher auf der jeweiligen Homepage der Einrichtungen über die Details zum Kultursemesterticket.
Die bisher mit der Kunstakademie Münster kooperierenden Einrichtungen sind folgende:
- Einklang – Philharmonie für Alle e. V.
- Filmwerkstatt
- Franz-Hitze Akademie
- Hot Jazz Club
- Literaturverein
- Museum für Lackkunst
- Stadtmuseum Münster
- Theater Münster
- Theater im Pumpenhaus
- SC Münster (Volleyball)
- Westfälischer Kunstverein
- Wolfgang Borchert-Theater
- Universität Münster Baskets (Basketball)
Detaillierte Informationen zu Ticketkontingenten etc. können sie auf der Seite des AStA der Universität Münster finden Kultursemesterticket (asta.ms)
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an den AStA der Kunstakademie Münster Leonardo-Campus 2, Raum 061, 48149 Münster, kaasta[at]kunstakademie-muenster.de
Lydia Teupen
Finanzen, Beschaffung, Inventar
T. +49 (0)251 83 61322
teupen[at]kunstakademie-muenster.de
Leonardo-Campus 2
Raum 322
Abrechnung von Budgets (Klassen, Projekte, Förderungen):
Ernennung:
Die Ernennung zum/zur „Meisterschüler*in“ ist eine Auszeichnung für besondere, erheblich über dem Durchschnitt liegende künstlerische Leistungen im Rahmen Ihres Studiums[1].
Die Ernennung zum/zur Meisterschüler*in erfolgt auf Vorschlag der Klassenleitung, frühestens nach dem 8. Fachsemester. Die Ernennungsurkunden werden jedes Semester am Ende der Vorlesungszeit durch den/die Rektor*in der Kunstakademie Münster verliehen. Mit der Aushändigung der Meisterschüler*innen-Urkunde erfolgt die Ernennung zum/zur Meisterschüler*in. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie sich „Meisterschüler*in von Prof. XY“ nennen, unabhängig davon, ob Sie das Angebot eines Meisterschüler*innen-Jahrs wahrnehmen wollen.
Hinweis: Der Titel „Meisterschüler*in“ stellt keinen akademischen Grad dar.
Einschreibung:
Als Meisterschüler*in sind Sie berechtigt (nicht verpflichtet), im direkten Anschluss an Ihr Examen im Studiengang Freie Kunst bzw. nach Abschluss des Master of Education für maximal 2 weitere Semester an der Kunstakademie Münster eingeschrieben zu bleiben. In dieser Zeit können Sie grundsätzlich künstlerisch in Ihrer Klasse und in den Werkstätten arbeiten.
Hinweis: Als Meisterschüler*in sind Sie ordentlich eingeschriebene*r Studierende*r der Kunstakademie.
Um sich als Meisterschüler*in einschreiben zu lassen, beantragen Sie innerhalb der Rückmeldefrist Ihre Einschreibung als Meisterschüler*in beim Studierendenservice der Kunstakademie Münster, indem Sie fristgerecht den Semesterbeitrag überweisen. Das folgende Semester ist dann Ihr 1. Meisterschüler*innen-Semester.
Sollten Sie das Meisterschüler*innen-Jahr nicht antreten wollen, beantragen Sie stattdessen beim Studierendenservice Ihre Exmatrikulation zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihre Abschlussprüfung abgelegt haben.
Visabestimmungen im Meisterschüler*innen-Jahr für Nicht-EU-Ausländer*innen:
Falls Sie eine Einschreibung als Meisterschüler*in planen, wenden Sie sich im Vorfeld bitte hinsichtlich ihrer Aufenthaltserlaubnis bzw. Visa-Bedingungen an die Ausländerbehörde Ihres Wohnortes.
[1] § 1 der Ordnung für die Ernennung von Meisterschülerinnen und Meisterschülern an der Kunstakademie Münster v. 31.05.2000 in der Fassung der ersten Änderungsordnung vom 21.11.2013
Ordnung für die Ernennung von Meisterschülern (Lesefassung ÄO 2013)
Nach § 6 der Einschreibungsordnung sind Studierende verpflichtet, der Hochschule unverzüglich mitzuteilen:
- a) die Änderung des Namens, des Familienstandes und der Semester- oder Heimatanschrift,
- b) bestandene oder nicht bestandene Prüfungen, deren Ergebnis für die Fortsetzung des Fachstudiums erheblich ist,
- c) den Verlust von Studienbuch oder Studentenausweis.
Die Studierenden sind verpflichtet, bei den in der Hochschule eingesetzten automatisierten Verwaltungsabläufen und Verfahren mitzuwirken. Sie sind zur regelmäßigen, in der Regel wöchentlichen Kenntnisnahme der unter ihrer mit Einschreibung zugewiesenen Mail-Adresse erhaltenen Nachrichten verpflichtet.
Für Studierende gilt während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit das Mutterschutzgesetz.
Damit Sie Ihr künstlerisches Studium in dieser Zeit ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen für sich und Ihr ungeborenes bzw. gestilltes Kind fortsetzen können, muss die Kunstakademie eine individuelle Gefährdungsbeurteilung erstellen (z. B. in Bezug auf die Arbeit in den Werkstätten und Ateliers, Arbeitsmaterialien, etc.). Falls notwendig, werden daraufhin Schutzmaßnahmen veranlasst.
Bitte informieren Sie den Studierendenservice der Kunstakademie Münster so früh wie möglich über Ihre Schwangerschaft, damit die Hochschule Sie über Ihre Mutterschutzrechte beraten kann.
Melden Sie sich beim Studierendenservice, Raum 206, 2. OG, studierendenservice[at]kunstakademie-muenster.de
Ihre Daten werden vertraulich behandelt. Zu statistischen Zwecken ist die Hochschule zur Meldung an die Bezirksregierung (Aufsichtsbehörde) verpflichtet.
Themen im Beratungsgespräch:
- Infos zu Schutzfristen und eingegrenzten Tätigkeitszeiten
- notwendige Schutzmaßnahmen für Arbeitsabläufe gemäß Gefährdungsbeurteilung
- Nachteilsausgleiche in Studien- und Prüfungsverfahren
- allg. Infos zu Elternzeit, Beurlaubung, etc.
Der Studierendenservice freut sich auf Ihren Besuch!
Namensänderungen
Zu Fragen und Möglichkeiten rund um die Änderung Ihrer an der Hochschule gespeicherten Daten zu Namen und Geschlecht nimmt sich der Studierendenservice gerne persönlich Zeit für Sie. Schauen Sie gerne während der Sprechzeiten persönlich bei uns vorbei oder vereinbaren einen Termin unter studierendenservice[at]kunstakademie-muenster.de.
Sie haben die Möglichkeit bereits vor einer amtlichen Namens- und Personenstandsänderung (nach dem Personenstandsgesetz oder dem Transsexuellengesetz) Ihren Vornamen auf Ihrem Studierendenausweis ändern zu lassen. Bitte füllen Sie dafür den Antrag auf Änderung des Vornamens aus und reichen diesen im Studierendenservice ein. Beachten Sie auch die Hinweise auf dem Antragsformular.
Weiterführende Unterlagen:
- Antrag auf Änderung des Vornamens
- Handreichung für eine geschlechter- und diversitätssensible Sprache an der Kunstakademie Münster
Das Modul Praxissemester liegt organisatorisch und prüfungsrechtlich in der Verantwortung des Zentrum für Lehrkräftebildung (ZLB) der Universität Münster.
Einladung:
Erste Infoveranstaltungen zum Praxissemester im Fach Kunst an der Kunstakademie für neue Masterstudierende im WiSe 2024/25
- Do, 26.09.2024, 15:00 – 16:00 Uhr, Wiebke Lammert (per Zoom)
Diese Information gilt für Studierende, die voraussichtlich im Durchgang Februar 2025 in das Praxissemester gehen werden.
Checklisten des ZLB für die kommenden Praxissemester
Zuweisung zu einem Praxissemester-Durchgang
Die Zuordnung zu einem Praxissemesterdurchgang erfolgt bei der Mastereinschreibung.
Die konkreten Einschreibungsfristen ändern sich von Semester zu Semester ein wenig, Sie finden die Einschreibefristen auf der Homepage der Universität Münster.
Das Praxissemester startet je nachdem, ob Sie die Frist einhalten oder sich später umschreiben lassen, entweder Mitte Februar oder Mitte September. Die Zuweisung eines Praxissemester-Durchgangs ist verbindlich und kann nur für Härtefälle abweichend geregelt werden!
Das bedeutet aber auch: Sie haben Einfluss darauf, ob Sie im zweiten oder dritten Mastersemester ihr Praxissemester haben werden:
• fristgerechte Einschreibung in den Master = Praxissemester im zweiten Mastersemester
oder
• Späteinschreibung in den Master = Praxissemester im dritten Mastersemester.
Der Beginn des schulpraktischen Teils richtet sich nach dem Beginn der Schulhalbjahre. Er ist auf den 15. Februar (für das SoSe) und auf den 15. September (für das WiSe) festgelegt.
Beispiele:
a) Sie lassen sich im WiSe XY fristgerecht (beispielsweise bis 12.10.XY) in den Master umschreiben, dann beginnt Ihr Praxissemester am 15.02.XY des Folgejahres.
b) Sie lassen sich erst nach der Einschreibefrist (beispielsweise nach dem 12.10.XY) in den Master umschreiben, dann beginnt Ihr Praxissemster am 15.09.XY des Folgejahres.
Ausnahme Studiengang Grundschule: Seit WiSe 2016/17 wird an der Kunstakademie Münster das Praxissemester im Lehramt Grundschule nur noch in einem jährlichen Turnus jeweils im Sommersemester angeboten.
Ansprechpartnerin zum Thema Praxissemester an der Kunstakademie Münster
Wiebke Lammert
Praxissemester, Studienkoordination, Fachstudienberatung
T. +49 (0)251 83 61204
w.lammert[at]kunstakademie-muenster.de
Sprechzeiten: Mo. – Do., 10:00 – 12:00 Uhr
Leonardo-Campus 2
Raum 204
Die Prüfungsverwaltung informiert Studierende und Lehrende zu allen Fragen rund um die Organisation von Prüfungen an der Kunstakademie Münster.
Sie ist insbesondere zuständig für:
- Zulassungsverfahren und Planung der Prüfungen: O-Bereichsprüfung, Modulabschlussprüfungen, Bachelor-/Masterarbeiten, künstlerische Abschlussprüfungen (Examen)
- Ausstellung von Leistungsübersichten, Transcript of Records, Zeugnissen, Urkunden und sonstigen prüfungsrelevanten Bescheinigungen
- Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
- Anträge auf Nachteilsausgleich für Studierende
- Beglaubigungen/ Zweitschriften von Zeugnissen/ Abschlussdokumenten der Kunstakademie Münster
- sonstige prüfungsrechtliche Angelegenheiten.
Wir bitten alle Studierenden um die regelmäßige Abgabe ihrer Leistungs- und Teilnahmenachweise im Studierendenservice. Dies ermöglicht eine schnelle Erstellung von Leistungsübersichten etc. im Verlauf des Studiums und so können Anmeldungen zu Prüfungen unmittelbar bearbeitet werden.
Servicezeiten: Mo. – Do., 10:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 14:00 Uhr
Anna Lea Fächner
Studierendenservice
T. +49 (0)251 83 61208
faechner[at]kunstakademie-muenster.de
Sprechzeiten: Mo. – Do., 10:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 14:00 Uhr
Leonardo-Campus 2
Raum 207
Esther Nienhaus
Bachelor-/ Masterarbeiten
T. +49 (0)251 83 61207
nienhaus[at]kunstakademie-muenster.de
Sprechzeiten: Mo – Do, 10:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 14:00 Uhr
Leonardo-Campus 2
Raum 206
Eine Übersicht der Anmeldefristen für Prüfungen finden Sie unter: Fristen und Semestertermine.
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Prüfungen sowie die dazugehörigen Zulassungsanträge finden Sie jeweils im Bereich der verschiedenen Studiengänge, siehe unten: Studiengang Freie Kunst / Bachelor-Studiengänge / Master-Studiengänge.
Das künstlerische Studium findet in den ersten beiden Semestern im Orientierungsbereich statt. Am Ende des zweiten Semesters erfolgt eine Prüfung über den erfolgreichen Abschluss des O-Bereiches. Bei der O-Bereichsprüfung präsentieren die Studierenden ihre künstlerischen Arbeiten aus dem Orientierungsstudium.
Termin der nächsten O-Bereichsprüfung: 01. Juli 2024
Zur Prüfung über den erfolgreichen Abschluss des Orientierungsbereichs
wird zugelassen, wenn folgende Unterlagen der Kunstakademie Münster vorliegen:
- Leistungsnachweis über die künstlerische Arbeit im Orientierungsbereich
Für einen Wechsel vom O-Bereich in eine künstlerische Klasse und der Fortführung des Studiums in den künstlerischen Klassen sind darüber hinaus im Studierendenservice folgende Nachweise einzureichen:
- Werkstattschein (im Winter- oder Sommersemester zu belegen)
- Teilnahmenachweis „Epochen der Kunstgeschichte“ (wird in der Regel im Sommersemester angeboten)
- Teilnahmenachweis „Moderne und zeitgenössische Kunst“ (wird in der Regel im Wintersemester angeboten)
Hinweis: Eine Prüfungsleistung wird „ohne Erfolg" bewertet, wenn Studierende zu einem Prüfungstermin ohne triftige Gründe nicht erscheinen oder nach Beginn der Prüfung ohne triftige Gründe von der Prüfung zurücktreten.
Gründe für einen Rücktritt von der Prüfung (Abmeldung) oder das Versäumnis der Prüfung müssen unverzüglich schriftlich beim Studierendenservice angezeigt und glaubhaft gemacht werden.
Hat die zu prüfenden Person die O-Bereichsprüfung nicht bestanden, ist eine Wiederholung der Prüfung im darauffolgenden Semester zulässig. Die zu prüfende Person absolviert vor der Wiederholungsprüfung ein 3. Semester im Orientierungsbereich.
Wiebke Lammert
Praxissemster, Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, O-Bereichsprüfung, Promotion
T. +49 (0)251 83 61204
w.lammert[at]kunstakademie-muenster.de
Sprechzeiten: Mo. – Do., 10:00 – 12:00 Uhr
Leonardo-Campus 2
Raum 204
Leistungsübersicht
Im Studierendenservice der Kunstakademie Münster können Sie eine Leistungsübersicht für Ihren Studiengang beantragen, aus der hervorgeht, welche Teilnahme- und Leistungsscheine Sie bisher erbracht bzw. nachgewiesenen haben.
Es reicht aus, wenn Sie uns die – durch die jeweilige Lehrkraft bestätigten – Leistungs- und Teilnahmescheine per E-Mail an studierendenservice[at]kunstakademie-muenster.de zukommen lassen.
Die Leistungs- und Teilnahmescheine sind als ausfüllbare PDF-Dateien hinterlegt. Um diese Funktion nutzen zu können, speichern Sie die Dateien ab und öffnen diese zum Ausfüllen mit einem PDF Reader z. B. Adobe Acrobat Reader.
Studiengang Freie Kunst
- Leistungsschein Kunstgeschichte/weiteres wiss. Fach/ Theorie und Didaktik der Kunst
hauptamtlich Lehrende: Kunstgeschichte: Prof. Dr. Gerd Blum, Prof. Dr. Georg Imdahl;
weiteres wissenschaftliches Fach: Prof. Dr. Nina Gerlach, Prof. Dr. Gesa Krebber, Prof. Dr. Jessica Ullrich, Prof. Dr. Birgit Engel (bis Februar 2022), Stefan Hölscher, Antje Dalbkermeyer und Dr. Simon Vagts - Teilnahmeschein Kunstgeschichte/weiteres wiss. Fach/ Theorie und Didaktik der Kunst
- Leistungsnachweis Atelierstudium
- Teilnahmenachweis Exkursion
- Teilnahmenachweis Kunst- und Gestaltungspraxis / Künstlerische Selbstständigkeit
- Teilnahmenachweis Werkstattkurs
Studiengang Lehramt (Bachelor und Master)
- Leistungsschein Kunstgeschichte/weiteres wiss. Fach/ Theorie und Didaktik der Kunst
- Teilnahmeschein Kunstgeschichte/weiteres wiss. Fach/ Theorie und Didaktik der Kunst
- Entwicklungsgespräch (Bachelor)
- Modulschein Ästhetische Bildung GymGes (1-Fach und 2-Fach) und Grundschule (Master)
- Modulschein Ästhetische Bildung HRSGe (Master)
- Leistungsnachweis Atelierstudium
- Teilnahmenachweis Werkstattkurs
Für die Zulassung zum Studium in den künstlerischen Klassen ist ein abgeschlossenes Grundstudium nötig.
Folgende Leistungen/ Nachweise müssen dafür bis zum Ende der Vorlesungszeit des zweiten Semesters (15. Juli) im Studiengang Freie Kunst erbracht werden:
- 1 Leistungsnachweis "Atelierstudium" Orientierungsbereich
- 1 Teilnahmenachweis für „Moderne, Postmoderne und Gegenwart“
- 1 Teilnahmenachweis für „Epochen der Kunstgeschichte“
- 1 Teilnahmenachweis Werkstattkurs
- erfolgreiche O-Bereichsprüfung
- Klassenzusage einer Klassenleitung.
Bitte reichen Sie die oben aufgeführten Leistungs- und Teilnahmenachweise sowie eine Klassenzusage bis spätestens zum 15. Juli im Studierendenservice ein (studierendenservice[at]kunstakademie-muenster.de).
Formulare für Leistungs- und Teilnahmescheine
Klassenzusage (Antrag auf Klassenwechsel)
Sollten die erforderlichen Dokumente nicht fristgerecht vorliegen, kann keine Zulassung zum Studium in einer künstlerischen Klasse erfolgen und die/der Studierende verbleibt im Orientierungsbereich.
Der künstlerische Abschluss (Examen) im Studiengang Freie Kunst besteht aus einer Abschlussarbeit, die in Form einer Abschlussausstellung gezeigt wird. Dabei findet ein Abschlussgespräch mit einer Prüfungskommission im Rahmen einer Ausstellungsbegehung statt. Für die künstlerische Abschlussarbeit, die in der Abschlussausstellung gezeigt wird, wird kein Thema gestellt. Sie wird studienbegleitend angefertigt und umfasst eine Bearbeitungszeit von mindestens vier Monaten. Die Abschlussausstellung soll zeigen, dass die zum Examen antretende Person zu persönlichem künstlerischen Schaffen fähig ist. Sie soll zeigen, dass der eigene künstlerische Werkprozess bis zu einer angemessenen Schlüssigkeit, Tragfähigkeit und Dichte der künstlerischen Arbeit vorangetrieben wurde.
Die Prüfungskommission besteht aus der jeweiligen Klassenleitung der zu prüfenden Person, einer prüfenden Person aus dem Bereich Kunstwissenschaft sowie einer weiteren künstlerischen Professur. Auf dem Zulassungsantrag zur Examensprüfung wird abgefragt, welche Personen als 2. und 3. Prüfer*in gewünscht werden. Die Abschlussausstellung wird in der Regel in einem der drei Ausstellungsräume (A1, A2, A3) der Kunstakademie präsentiert. Die Prüfungen finden nur in der Vorlesungszeit statt, der traditionelle Prüfungstag ist der Dienstag. Für die künstlerische Abschlussprüfung wird die Bewertung „mit Erfolg“ oder „ohne Erfolg“ vergeben, eine Benotung findet nicht statt.
Für die Zulassung zur künstlerische Abschlussprüfung muss fristgerecht ein von der Klassenleitung unterschriebener Zulassungsantrag im Studierendenservice bei Esther Nienhaus eingereicht werden (studierendenservice[at]kunstakademie-muenster.de). Außerdem müssen bis zu einer festgesetzten Frist alle laut Studienplan erforderlichen Studienleistungsnachweise im Studierendenservice abgeben werden.
Zulassungsfristen für künstlerische Abschlussprüfungen (Examen):
- 01.4. - 30.4. für Prüfungen, die im folgenden Wintersemester stattfinden sollen
(spätestens am 30.9. müssen alle laut Studienplan erforderlichen Scheine vorliegen, also vor Beginn des Wintersemesters) - 01.10. – 31.10. für Prüfungen, die im folgenden Sommersemester stattfinden sollen
(spätestens am 31.3. müssen alle laut Studienplan erforderlichen Scheine vorliegen, also vor Beginn des Sommersemesters)
Zulassungsantrag Examensprüfung
Zulassungsanträge, die nach Ablauf der oben genannten Zulassungsfristen eingereicht werden, können leider nicht berücksichtigt werden.
Die Prüfungsberechtigten aus dem Bereich Kunstwissenschaft sind:
- Prof. Dr. Gerd Blum
- Prof. Dr. Erich Franz
- Prof. Dr. Nina Gerlach
- Stefan Hölscher
- Prof. Dr. Georg Imdahl
- Prof. Dr. Gesa Rahel Krebber
- Prof. Dr. Jessica Ullrich
- Prof. Dr. Ferdinand Ullrich
- Dr. Simon Vagts
Anerkennung der Examensprüfung als künstlerische Masterarbeit:
Falls Sie parallel in den Studiengang Freie Kunst und in einen Master-Studiengang Kunst auf Lehramt an der Kunstakademie Münster eingeschrieben sind, besteht die Möglichkeit, sich die Examensprüfung als künstlerische Masterarbeit inkl. Künstlerische Studienprüfung (KSP) anerkennen zu lassen. In diesem Fall wird auch eine Benotung für die Masterarbeit inkl. KSP vergeben. Den Wunsch auf Anerkennung können Sie auf dem Zulassungsantrag ankreuzen.
Hinweis: Eine Prüfungsleistung wird "ohne Erfolg" bewertet, wenn der/die Kandidat/in zu einem Prüfungstermin ohne triftige Gründe nicht erscheint oder wenn er/sie nach Beginn der Prüfung ohne triftige Gründe von der Prüfung zurücktritt. Gründe für einen Rücktritt von der Prüfung (Abmeldung) oder das Versäumnis der Prüfung müssen dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Hat der/die Kandidat/in den künstlerischen Abschluss nicht bestanden, so kann er/sie die Prüfung einmal wiederholen. Die Wiederholung ist frühestens zum nächsten Abschlusstermin möglich und muss spätestens nach einem Jahr erfolgen.
Nach erfolgreich abgelegter Examensprüfung werden das Abschlusszeugnis und der Akademiebrief automatisch von der Prüfungsverwaltung ausgestellt. Der Akademiebrief steht dem Diplomgrad gleich. Neben den Urkunden erhalten die Absolventen jeweils ein Transcript of Records, in dem alle während des Studiums erbrachten Leistungen verzeichnet sind, sowie ein Diploma Supplement. Im Diploma Supplement wird der abgeschlossene Studiengang detailliert erläutert.
Die Übergabe der Urkunden durch die Rektorin findet jeweils am Ende der Vorlesungszeit (Februar/ Juli) im Rahmen eines kleinen Festaktes statt. Die Absolvent/innen erhalten eine Einladung mit dem genauen Termin durch das Rektorat.
Sollten Absolvent*innen ihre Abschlussdokumente zeitlich vor dem oben genannten Verleihungstermin benötigen, können sie diese direkt von den Mitarbeiterinnen der Prüfungsverwaltung erhalten:
studierendenservice[at]kunstakademie-muenster.de
T. +49 (0)251 83 61208
Raum 206
Welcher Studienplan für Ihr Studium gültig ist, hängt davon ab, in welchem Semester Sie für Freie Kunst eingeschrieben worden sind, da es in den vergangenen Jahren Änderungen der Prüfungsordnung gab. Den für Sie gültigen Studienplan sowie die Prüfungsordnung finden Sie unter: Studiengänge - Ordnungen, Modulhandbücher, Studienpläne.
Wenn Sie innerhalb der Kunstakademie Münster Ihren Studiengang wechseln oder einen zweiten Studiengang hinzunehmen möchten, können sie in diesem Zusammenhang die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen aus dem ersten Studiengang beantragen. Auch für Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen oder im Rahmen von Auslandsaufenthalten erbracht wurden, kann eine Anerkennung beantragt werden.
Fristen für den Wechsel/ die Hinzunahme eines Studiengangs:
- Wechsel/ Hinzunahme mit Wirkung zum Sommersemester: Beantragung bis Ende Januar/ Anfang Februar
- Wechsel/ Hinzunahme mit Wirkung zum Wintersemester: Beantragung bis Mitte Juli
Bitte reichen Sie den Antrag auf Wechsel/ Hinzunahme des Studienganges innerhalb der oben genannten Fristen im Studierendenservice ein.
Wechsel/ Hinzunahme des Studienganges
Zur Beantragung der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen senden Sie bitte den entsprechenden Antrag (siehe unten) ausgefüllt an die Studienkoordinatorin Wiebke Lammert.
Antrag auf Anerkennung von Leistungen aus einem anderen Studiengang der Kunstakademie Münster
Antrag auf Anerkennung von Leistungen einer anderen Hochschule
Antrag auf Anerkennung von Leistungen aus Auslandsaufenthalten
Wiebke Lammert
Praxissemster, Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, O-Bereichsprüfung, Promotion
T. +49 (0)251 83 61204
w.lammert[at]kunstakademie-muenster.de
Sprechzeiten: Mo. – Do., 10:00 – 12:00 Uhr
Leonardo-Campus 2
Raum 204
Das künstlerische Studium findet in den ersten beiden Semestern im Orientierungsbereich statt. Am Ende des zweiten Semesters erfolgt eine Prüfung über den erfolgreichen Abschluss des O-Bereiches. Bei der O-Bereichsprüfung präsentieren die Studierenden ihre künstlerischen Arbeiten aus dem Orientierungsstudium.
Termin der nächsten O-Bereichsprüfung: 01. Juli 2024
Zur Prüfung über den erfolgreichen Abschluss des Orientierungsbereichs
wird zugelassen, wenn folgende Unterlagen der Kunstakademie Münster vorliegen:
- Leistungsnachweis über die künstlerische Arbeit im Orientierungsbereich
Für einen Wechsel vom O-Bereich in eine künstlerische Klasse und der Fortführung des Studiums in den künstlerischen Klassen sind darüber hinaus im Studierendenservice folgende Nachweise einzureichen:
- Werkstattschein (im Winter- oder Sommersemester zu belegen)
Hinweis: Eine Prüfungsleistung wird „ohne Erfolg" bewertet, wenn Studierende zu einem Prüfungstermin ohne triftige Gründe nicht erscheinen oder nach Beginn der Prüfung ohne triftige Gründe von der Prüfung zurücktreten.
Gründe für einen Rücktritt von der Prüfung (Abmeldung) oder das Versäumnis der Prüfung müssen unverzüglich schriftlich beim Studierendenservice angezeigt und glaubhaft gemacht werden.
Hat die zu prüfenden Person die O-Bereichsprüfung nicht bestanden, ist eine Wiederholung der Prüfung im darauffolgenden Semester zulässig. Die zu prüfende Person absolviert vor der Wiederholungsprüfung ein 3. Semester im Orientierungsbereich.
Leistungsübersicht
Im Studierendenservice der Kunstakademie Münster können Sie eine Leistungsübersicht für Ihren Studiengang beantragen, aus der hervorgeht, welche Teilnahme- und Leistungsscheine Sie bisher erbracht bzw. nachgewiesenen haben.
Es reicht aus, wenn Sie uns die – durch die jeweilige Lehrkraft bestätigten – Leistungs- und Teilnahmescheine per E-Mail an studierendenservice[at]kunstakademie-muenster.de zukommen lassen.
Die Leistungs- und Teilnahmescheine sind als ausfüllbare PDF-Dateien hinterlegt. Um diese Funktion nutzen zu können, speichern Sie die Dateien ab und öffnen diese zum Ausfüllen mit einem PDF Reader z. B. Adobe Acrobat Reader.
Studiengang Freie Kunst
- Leistungsschein Kunstgeschichte/weiteres wiss. Fach/ Theorie und Didaktik der Kunst
hauptamtlich Lehrende: Kunstgeschichte: Prof. Dr. Gerd Blum, Prof. Dr. Georg Imdahl;
weiteres wissenschaftliches Fach: Prof. Dr. Nina Gerlach, Prof. Dr. Gesa Krebber, Prof. Dr. Jessica Ullrich, Prof. Dr. Birgit Engel (bis Februar 2022), Stefan Hölscher, Antje Dalbkermeyer und Dr. Simon Vagts - Teilnahmeschein Kunstgeschichte/weiteres wiss. Fach/ Theorie und Didaktik der Kunst
- Leistungsnachweis Atelierstudium
- Teilnahmenachweis Exkursion
- Teilnahmenachweis Kunst- und Gestaltungspraxis / Künstlerische Selbstständigkeit
- Teilnahmenachweis Werkstattkurs
Studiengang Lehramt (Bachelor und Master)
- Leistungsschein Kunstgeschichte/weiteres wiss. Fach/ Theorie und Didaktik der Kunst
- Teilnahmeschein Kunstgeschichte/weiteres wiss. Fach/ Theorie und Didaktik der Kunst
- Entwicklungsgespräch (Bachelor)
- Modulschein Ästhetische Bildung GymGes (1-Fach und 2-Fach) und Grundschule (Master)
- Modulschein Ästhetische Bildung HRSGe (Master)
- Leistungsnachweis Atelierstudium
- Teilnahmenachweis Werkstattkurs
Für die Zulassung zum Studium in den künstlerischen Klassen ist ein erfolgreich abgeschlossener Orientierungsbereich nötig.
Folgende Leistungen/ Nachweise müssen dafür im zweiten Semester bis zum Ende der Vorlesungszeit (15. Juli ) in den Bachelor-Studiengängen erbracht werden:
- 1 Leistungsnachweis „künstlerisches Atelierstudium“ Orientierungsbereich
- 1 Teilnahmenachweis Werkstattkurs
- erfolgreiche O-Bereichsprüfung
- Klassenzusage einer Klassenleitung.
Bitte reichen Sie die oben aufgeführten Leistungs- und Teilnahmenachweise sowie eine Klassenzusage bis spätestens zum 15. Juli im Studierendenservice ein (studierendenservice[at]kunstakademie-muenster.de).
Formulare für Leistungs- und Teilnahmescheine
Klassenzusage (Antrag auf Klassenwechsel)
Sollten die erforderlichen Dokumente nicht fristgerecht vorliegen, kann keine Zulassung zum Studium in einer künstlerischen Klasse erfolgen. Studierende ohne Klassenzusage verbleiben im Orientierungsbereich .
Die Modulabschlussprüfung (MAP) im Modul „Künstlerischer Werkprozess – Entwicklung“ besteht aus zwei unabhängigen Entwicklungsgesprächen von jeweils mind. 20 – 30 Minuten Länge. Grundlage für die Gespräche ist die Präsentation von künstlerischen Originalarbeiten und/oder Arbeitsdokumentationen des 3. bis 5./6. Fachsemesters.
Ein Gespräch findet mit der eigenen Klassenleitung statt, das andere mit einem/r anderen Künstlerlehrer/in eigener Wahl, vorausgesetzt er/sie stimmt dem Entwicklungsgespräch zu. Mindestens eines der Gespräche, wenn möglich beide, soll/en im Rahmen eines Klassenkolloquiums stattfinden.
Die Entwicklungsgespräche können ab Beginn des 5. Bachelorsemesters jederzeit mit den Künstlerlehrer*innen verabredet und durchgeführt werden. Die erfolgreich absolvierten Entwicklungsgespräche werden auf einem dafür vorgesehenen Formular von den Künstlerlehrer*innen als „bestanden“ testiert. Das Modul wird durch die beiden Testate „mit Erfolg“ abgeschlossen. Eine Benotung erfolgt nicht.
Formular Entwicklungsgespräch
In welchen Bereichen Sie Ihre Bachelorarbeit grundsätzlich schreiben können, hängt davon ab, in welchen der Bachelor-Studiengänge Sie eingeschrieben sind (Übersicht siehe unten).
Für alle Studiengänge gilt: Wenn Sie Ihre Bachelorarbeit im Fach Kunst schreiben, haben Sie die Wahl zwischen einer Bachelorarbeit im Rahmen des künstlerischen Atelierstudiums oder einer Bachelorarbeit im Rahmen des kunstwissenschaftlichen Studiums.
Studiengänge BA Gym/Ge 2-Fach und BA HRSGe:
Die Bachelorarbeit kann grundsätzlich in einem der folgenden Bereiche geschrieben werden:
- im Fach Kunst (Kunstakademie Münster)
- im 2. Unterrichtsfach (Universität Münster)
- im Bereich Bildungswissenschaften (Universität Münster).
Studiengang BA Gym/Ge 1-Fach:
Die Bachelorarbeit kann grundsätzlich in einem der folgenden beiden Bereiche geschrieben werden:
- im Fach Kunst (Kunstakademie Münster)
- im Bereich Bildungswissenschaften (Universität Münster).
Studiengang BA Grundschule:
Die Bachelorarbeit kann grundsätzlich in einem der folgenden Bereiche geschrieben werden:
- im Fach Kunst (Kunstakademie Münster)
- in einem der Lernbereiche Sprachliche Grundbildung/ Mathematische Grundbildung (Universität Münster)
- im Bereich Bildungswissenschaften (Universität Münster).
Die Bachelorarbeit im künstlerischen Atelierstudium ist eine mindestens 10-seitige, selbstständig verfasste, schriftliche Reflexion zur eigenen künstlerischen Arbeit. Das vom Prüfungsausschuss festgelegte Thema der Bachelorarbeit lautet: „Reflexionen eigener künstlerischer Praxis“. Optional kann auf dem Zulassungsantrag ein Untertitel angegeben werden. Die Bachelorarbeit dient der intensiven, reflexiven Auseinandersetzung mit dem eigenen künstlerischen Werkprozess, der jeweiligen künstlerischen Erfahrungsgeschichte, der Überprüfung der eigenen Vorstellungen von künstlerischer Erfahrung und der Verhältnisbestimmung zur offenen Suche nach künstlerischen Problemen, Ausdrucksformen und Qualitäten.
Die Bachelorarbeit wird bewertet durch die Klassenleitung und einen/eine 2. Gutachter/in (weitere/r Künstlerprofessor/-in oder hauptamtlich wissenschaftlich Lehrende/r). Das Bewertungsverfahren für die Bachelorarbeit darf vier Wochen für die Erstbegutachtung und 2 Wochen für die Zweitbegutachtung nicht überschreiten.
Für die Zulassung zur Bachelorarbeit im künstlerischen Atelierstudium muss die/der Studierende einen von der Klassenleitung unterschriebenen Zulassungsantrag in der Prüfungsverwaltung einreichen.
Die Zulassung zur Bachelorarbeit kann frühestens ab Beginn des 5. Fachsemesters erfolgen. Der Zulassungsantrag kann zu jeder Zeit im Semester bei der Prüfungsverwaltung eingereicht werden.
Zulassungsvoraussetzungen sind:
- erfolgreicher Abschluss aller Orientierungsmodule
- mindestens ein Entwicklungsgespräch im Modul „Künstlerischer Werkprozess – Entwicklung“
- mindestens 1 Leistungsnachweis „Atelierstudium“ in der Klasse.
Die Bachelorarbeit im künstlerischen Atelierstudium wird studienbegleitend erstellt. Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt maximal 6 Monate und beginnt mit dem Tag der Zulassung. Spätestens am letzten Tag der Abgabefrist muss die/der Studierende die Bachelorarbeit bei der Prüfungsverwaltung einreichen. Dafür müssen zwei ausgedruckten Versionen sowie eine digitale Version (USB-Stick/CD-ROM) der Bachelorarbeit abgegeben werden. Die Bachelorarbeit muss eine unterschriebene Plagiatserklärung enthalten, sowohl in den ausgedruckten Versionen als auch in der digitalen Version.
Hinweis: Wird die Bachelorarbeit nicht fristgemäß vorgelegt, gilt sie als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. Die Bachelorarbeit kann im Falle des Nichtbestehens einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen.
Zulassungsantrag Bachelorarbeit im künstlerischen Atelierstudium
Richtlinien zum Einsatz von Plagiatssoftware im Rahmen von Abschlussarbeiten
Datenverarbeitungsvereinbarung
Verarbeitung personenbezogener Daten
Weitere Informationen zum Thema Bachelorarbeit finden Sie in der Infomappe Bachelorarbeit.
Die Prüfungsordnung Bachelor finden Sie unter: Ordnungen und Bekanntmachungen.
Die Bachelorarbeit kann entweder im Bereich W1: Kunstgeschichte – Entwicklung oder im Bereich W2: Theorie und Didaktik der Kunst – Entwicklung geschrieben werden.
Hinweis: Im Studiengang Grundschule B.A. kann die Bachelorarbeit nur im Bereich W2: Theorie und Didaktik der Kunst – Entwicklung geschrieben werden.
Die Bachelorarbeit im kunstwissenschaftlichen Studium ist eine circa 20-seitige, selbstständig verfasste, schriftliche Bearbeitung eines kunstwissenschaftlichen Themas. Das Thema der Bachelorarbeit wird auf Antrag der Prüfungskandidaten von der prüfenden Person vergeben, die dann auch die Anfertigung der Bachelorarbeit betreut. Die Studierenden haben ein Vorschlagsrecht hinsichtlich des Themas. Das Thema der kunstwissenschaftlichen Bachelorarbeit kann nur einmal und nur innerhalb der ersten Woche der Bearbeitungszeit ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden. Die kunstwissenschaftliche Bachelorarbeit soll die Fähigkeit belegen, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen.
Die Bachelorarbeit wird bewertet durch die betreuende und prüfende Person und einer weiteren begutachtenden Person (hauptamtlich wissenschaftlich Lehrende*r). Das Bewertungsverfahren für die Bachelorarbeit darf vier Wochen für die Erstbegutachtung und 2 Wochen für die Zweitbegutachtung nicht überschreiten.
Mögliche Erstgutachter*innen:
- Prof. Dr. Gerd Blum
- Antje Dalbkermeyer
- Prof. Dr. Georg Imdahl
- Prof. Dr. Gesa Krebber
- Prof. Dr. Jessica Ullrich (Vertretungsprofessur Prof. Dr. Nina Gerlach)
- Dr. Simon Vagts
Mögliche Zweitgutachter*innen:
- alle hauptamtlich Lehrenden (siehe oben)
- nach Absprache: Honorarprofessoren Prof. Dr. Ferdinand Ullrich und Prof. Dr. Erich Franz
- wissenschaftlicher Mitarbeiter: Stefan Hölscher
Die Auswahl der zweitprüfenden Person erfolgt nach Absprache mit der erstprüfenden Person und wird von der Prüfungsverwaltung bestimmt. Auf dem Zulassungsantrag kann ein Vorschlag eingetragen werden.
Für die Zulassung zur Bachelorarbeit im kunstwissenschaftlichen Studium müssen Prüfungskandidierende einen von der betreuenden / erstbegutachtenden Person unterschriebenen Zulassungsantrag in der Prüfungsverwaltung einreichen.
Die Zulassung zur Bachelorarbeit kann frühestens ab Beginn des 5. Fachsemesters erfolgen. Der Zulassungsantrag kann zu jeder Zeit im Semester bei der Prüfungsverwaltung eingereicht werden.
Zulassungsvoraussetzungen in allen Bachelorstudiengängen sind:
- erfolgreicher Abschluss aller Orientierungsmodule
- Bachelorarbeit im Bereich W1: mindestens die Hälfte der Leistungspunkte des Moduls „Kunstgeschichte – Entwicklung“ müssen absolviert und dokumentiert sein.
- Bachelorarbeit im Bereich W2: mindestens die Hälfte der Leistungspunkte des Moduls „Theorie und Didaktik der Kunst – Entwicklung“ müssen absolviert und dokumentiert sein.
Die Bachelorarbeit im kunstwissenschaftlichen Studium wird studienbegleitend erstellt. Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt maximal 6 Monate und beginnt mit dem Tag der Zulassung. Spätestens am letzten Tag der Abgabefrist muss die Bachelorarbeit bei der Prüfungsverwaltung eingereicht werden. Dafür müssen zwei ausgedruckten Versionen sowie eine digitale Version (USB-Stick/CD-ROM) der Bachelorarbeit abgegeben werden. Die Bachelorarbeit muss eine unterschriebene Plagiatserklärung enthalten, sowohl in den ausgedruckten Versionen als auch in der digitalen Version.
Hinweis: Wird die Bachelorarbeit nicht fristgemäß vorgelegt, gilt sie als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. Die Bachelorarbeit kann im Falle des Nichtbestehens einmal wiederholt werden. Dabei ist ein neues Thema zu stellen. Eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen.
Zulassungsantrag Bachelorarbeit im kunstwissenschaftlichen Studium
Richtlinien zum Einsatz von Plagiatssoftware im Rahmen von Abschlussarbeiten
Datenverarbeitungsvereinbarung
Verarbeitung personenbezogener Daten
Weitere Informationen zum Thema Bachelorarbeit finden Sie in der Infomappe Bachelorarbeit.
Die Prüfungsordnung Bachelor finden Sie unter: Ordnungen und Bekanntmachungen.
Ihr Bachelorzeugnis und die weiteren Abschlussdokumente (Urkunde, Diploma Supplement, Transcript of Records) müssen Sie beim Prüfungsamt der Universität Münster mithilfe eines Formulars beantragen. Das Bachelor-Zeugnis und die weiteren Abschlussdokumente erhalten Sie nach Ihrem Abschluss vom Prüfungsamt der Universität Münster.
Welche Kontaktperson dort für Sie zuständig ist, können Sie auf der Homepage der Universität Münster erfahren: Ansprechpartner (uni-muenster.de). Unter folgendem Link finden Sie das Antragsformular für die Erstellung der Abschlussdokumente.
Voraussetzung für die Erstellung des Zeugnisses ist, dass Sie alle erforderlichen Prüfungs- und Studienleistungen sowohl an der Kunstakademie Münster als auch an der Universität Münster erbracht haben. Sobald Sie Ihr Zeugnis beantragt haben, wendet sich das Prüfungsamt der Universität Münster direkt an die Prüfungsverwaltung der Kunstakademie Münster, um Ihre Fachnote Kunst, die im Fach Kunst erbrachten Leistungspunkte sowie ggf. die Note Ihrer Bachelorarbeit zu erfahren.
Ihr Bachelorzeugnis und die weiteren Abschlussdokumente (Urkunde, Diploma Supplement, Transcript of Records) müssen Sie bei der Prüfungsverwaltung der Kunstakademie Münster mithilfe eines Formulars beantragen. Unter folgendem Link finden Sie das Antragsformular für die Erstellung des Zeugnisses.
Das Bachelorzeugnis und die weiteren Abschlussdokumente erhalten Sie nach Ihrem Abschluss von der Prüfungsverwaltung der Kunstakademie Münster.
Voraussetzung für die Erstellung des Zeugnisses ist, dass Sie alle erforderlichen Prüfungs- und Studienleistungen sowohl an der Kunstakademie Münster als auch im Bereich Bildungswissenschaften an der Universität Münster erbracht haben. Sobald Sie Ihr Zeugnis beantragt haben, wendet sich die Prüfungsverwaltung der Kunstakademie Münster direkt an das Prüfungsamt der Universität Münster, um Ihre Fachnote für das Fach Bildungswissenschaften zu erfahren.
Welcher Studienplan für Ihr Studium gültig ist, hängt davon ab, in welchem Semester Sie in Ihren Master-Studiengang eingeschrieben worden sind, da es in den vergangenen Jahren Änderungen der Prüfungsordnung gab.
Den für Sie gültigen Studienplan sowie das entsprechende Modulhandbuch und die Prüfungsordnung finden Sie unter: Studiengänge - Ordnungen, Modulhandbücher, Studienpläne.
Wenn Sie innerhalb der Kunstakademie Münster Ihren Studiengang wechseln oder einen zweiten Studiengang hinzunehmen möchten, können sie in diesem Zusammenhang die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen aus dem ersten Studiengang beantragen. Auch für Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen oder im Rahmen von Auslandsaufenthalten erbracht wurden, kann eine Anerkennung beantragt werden.
Fristen für den Wechsel/ die Hinzunahme eines Studiengangs:
- Wechsel/ Hinzunahme mit Wirkung zum Sommersemester: Beantragung bis Ende Januar/ Anfang Februar
- Wechsel/ Hinzunahme mit Wirkung zum Wintersemester: Beantragung bis Mitte Juli
Bitte reichen Sie den Antrag auf Wechsel/ Hinzunahme des Studienganges innerhalb der oben genannten Fristen im Studierendenservice ein.
Wechsel/ Hinzunahme des Studienganges
Zur Beantragung der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen senden Sie bitte den entsprechenden Antrag (siehe unten) ausgefüllt an die Studienkoordinatorin Wiebke Lammert.
Antrag auf Anerkennung von Leistungen aus einem anderen Studiengang der Kunstakademie Münster
Antrag auf Anerkennung von Leistungen einer anderen Hochschule
Antrag auf Anerkennung von Leistungen aus Auslandsaufenthalten
Wiebke Lammert
Praxissemster, Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, O-Bereichsprüfung, Promotion
T. +49 (0)251 83 61204
w.lammert[at]kunstakademie-muenster.de
Sprechzeiten: Mo. – Do., 10:00 – 12:00 Uhr
Leonardo-Campus 2
Raum 204
Wenn Sie zum Wintersemester mit dem Master of Education (MEd) beginnen möchten, müssen Sie sich an der Universität Münster online bewerben.
Informationen hierzu finden Sie unter Fristen und Termine auf den Seiten der Universität Münster und in den FAQ des Studierendenseketariats der Universität Münster.
Online-Bewerbung - Studienstart im Wintersemester
Anfang Mai bis 15. Juli:
- Online-Bewerbung an der Universität Münster mit Bachelor-Zeugnis oder vorläufiger Bescheinigung oder Transcript of Records mit den Durchschnittsnoten pro Studienfach: Bewerbungportal der Universität Münster
Detaillierte Information zum Bewerbungsprozess für den Master of Education finden Sie auf den Seiten
An der Kunstakademie Münster müssen Sie sich nicht für den Master of Education bewerben.
Bachelorzeugnis, vorläufige Bescheinigung oder Transcript of records
Sie beantragen Ihr Bachelorzeugnis, Ihre vorläufige Bescheinigung oder Ihr Transcript of Records mit den Durchschnittsnoten an der Universität Münster beim entsprechenden Universität Münster Prüfungsamt (Prüfungsamt 1 der Universität Münster oder Prüfungsamt der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät).
Durchschnittsnote Kunst
Nachdem Sie Ihr Bachelorzeugnis bzw. die vorläufige Bescheinigung beim Prüfungsamt der Universität Münster beantragt haben, fragt das Prüfungsamt der Universität Münster Ihre Durchschnittsnote Kunst und ggf. die Note Ihrer Bachelorarbeit direkt bei der Prüfungsverwaltung der Kunstakademie ab.
Nur abgeschlossene Module können für die Berechnung der Durchschnittsnote und die Bestätigung der bisher erbrachten LPs berücksichtigt werden. Auch Leistungspunkte des Moduls „Künstlerische Entwicklung“ können nur berücksichtigt werden, wenn das Modul vollständig (inkl. beider Entwicklungsgespräche) abgeschlossen ist.
Bachelorarbeit an der Kunstakademie Münster
An der Kunstakademie Münster können Sie eine Bachelorarbeit im künstlerischen oder wissenschaftlichen Bereich schreiben. Weiterführende Informationen erhalten Sie über die Infomappe zur Bachelorarbeit: https://www.kunstakademie-muenster.de/infos-fuer-studierende/studienbuero >Studiengänge – Ordnungen, Modulhandbücher, Studienpläne >Lehramtsstudiengänge >Gymnasium 2-Fach> Bachelor
Die Bachelorarbeit kann auch an der Universität Münster geschrieben werden, Informationen erhalten Sie in Ihrem zuständigen Fachbereich der Universität Münster.
Bis spätestens 15. Oktober:
- Einschreibung an der Universität Münster und der Kunstakademie Münster = Beginn des Praxissemesters im Februar
Bis spätestens 15. November:
- Einschreibung an der Universität Münster und der Kunstakademie Münster = Beginn des Praxissemesters im September
Nach erfolgreicher Zulassung und Vorlage der erforderlichen Dokumente erfolgt die Einschreibung in den Master of Education zuerst im Studierendensekretariat an der Universität Münster. Reichen Sie eine Universität Münster-Studienbescheinigung über den Master of Education bei der Prüfungsverwaltung der Kunstakademie ein, Sie werden anschließend in den Master of Education an der Kunstakademie Münster eingeschrieben.
Rückmeldung zum Wintersemester
Wenn Sie sich zum WiSe in den Master of Education einschreiben möchten, melden sich zunächst wie gewohnt im Bachelor für das WiSe zurück, indem Sie den Semesterbeitrag auf das Konto der Kunstakademie Münster überweisen. https://www.kunstakademie-muenster.de/infos-fuer-studierende/studierendenservice > Rückmeldung
Modulhandbuch Master of Edcuation
Seit dem WiSe 2019/2020 erfolgt die Einschreibung in den Master of Education nach der Prüfungsordnung Version 2018. Das für Sie gültige Modulhandbuch und den Studienplan (ab Einschreibung WiSe 2019/20) finden Sie auf der Homepage unter https://www.kunstakademie-muenster.de/infos-fuer-studierende/studierendenservice >Studiengänge – Ordnungen, Modulhandbücher, Studienpläne >Lehramtsstudiengänge >Master/Prüfungsordnung ab Einschreibung WiSe 2019/20.
Praxissemester
Bei Fragen zum Praxissemester wenden Sie sich gerne an Wiebke Lammert, w.lammert[at]kunstakademie-muenster.de, Tel: 0251 83 61204, Raum 204, 2.OG.
Zentrum für Lehrerbildung
Weiterführende Informationen zum Master of Education finden Sie auf den Seiten des Zentrums für Lehrerbildung (ZfL) der Universität Münster
Wenn Sie zum Sommersemester mit dem Master of Education (MEd) beginnen möchten, müssen Sie sich an der Universität Münster online bewerben.
Informationen hierzu finden Sie unter Fristen und Termine auf den Seiten der Universität Münster und in den FAQ des Studierendenseketariats der Universität Münster
Online-Bewerbung - Studienstart im Sommersemester
Anfang November bis 15. Januar:
- Online-Bewerbung an der Universität Münster mit Bachelor-Zeugnis oder vorläufiger Bescheinigung oder Transcript of Records mit den Durchschnittsnoten pro Studienfach: Bewerbungportal der Universität Münster
Detaillierte Information zum Bewerbungsprozess für den Master of Education finden Sie auf den Seiten
An der Kunstakademie Münster müssen Sie sich nicht für den Master of Education bewerben.
Bachelorzeugnis, vorläufige Bescheinigung oder Transcript of records
Sie beantragen Ihr Bachelorzeugnis, Ihre vorläufige Bescheinigung oder Ihr Transcript of Records mit den Durchschnittsnoten an der Universität Münster beim entsprechenden Universität Münster Prüfungsamt (Prüfungsamt 1 der Universität Münster oder Prüfungsamt der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät).
Durchschnittsnote Kunst
Nachdem Sie Ihr Bachelorzeugnis bzw. die vorläufige Bescheinigung beim Prüfungsamt der Universität Münster beantragt haben, fragt das Prüfungsamt der Universität Münster Ihre Durchschnittsnote Kunst und ggf. die Note Ihrer Bachelorarbeit direkt bei der Prüfungsverwaltung der Kunstakademie ab.
Nur abgeschlossene Module können für die Berechnung der Durchschnittsnote und die Bestätigung der bisher erbrachten LPs berücksichtigt werden. Auch Leistungspunkte des Moduls „Künstlerische Entwicklung“ können nur berücksichtigt werden, wenn das Modul vollständig (inkl. beider Entwicklungsgespräche) abgeschlossen ist.
Bachelorarbeit an der Kunstakademie Münster
An der Kunstakademie Münster können Sie eine Bachelorarbeit im künstlerischen oder wissenschaftlichen Bereich schreiben. Weiterführende Informationen erhalten Sie über die Infomappe zur Bachelorarbeit: https://www.kunstakademie-muenster.de/infos-fuer-studierende/studienbuero >Studiengänge – Ordnungen, Modulhandbücher, Studienpläne >Lehramtsstudiengänge >Gymnasium 2-Fach> Bachelor
Die Bachelorarbeit kann auch an der Universität Münster geschrieben werden, Informationen erhalten Sie in Ihrem zuständigen Fachbereich der Universität Münster.
Einschreibung // Studienstart im Sommersemester
Bis Anfang/Mitte April (bitte genaue Einschreibungsfrist der Universität Münster beachten):
- Einschreibung an der Universität Münster und der Kunstakademie Münster = Beginn des Praxissemesters im September
Bis spätestens 15. Mai:
- Einschreibung an der Universität Münster und der Kunstakademie Münster = Beginn des Praxissemesters im Februar
Nach erfolgreicher Zulassung und Vorlage der erforderlichen Dokumente erfolgt die Einschreibung in den Master of Education zuerst im Studierendensekretariat an der Universität Münster. Reichen Sie eine Universität Münster-Studienbescheinigung über den Master of Education bei der Prüfungsverwaltung der Kunstakademie ein, Sie werden anschließend in den Master of Education an der Kunstakademie Münster eingeschrieben.
Rückmeldung zum Sommersemester
Wenn Sie sich zum SoSe in den Master of Education einschreiben möchten, melden sich zunächst wie gewohnt im Bachelor für das SoSe zurück, indem Sie den Semesterbeitrag auf das Konto der Kunstakademie Münster überweisen https://www.kunstakademie-muenster.de/infos-fuer-studierende/studierendenservice > Rückmeldung
Modulhandbuch Master of Edcuation
Seit dem WiSe 2019/2020 erfolgt die Einschreibung in den Master of Education nach der Prüfungsordnung Version 2018. Das für Sie gültige Modulhandbuch und den Studienplan (ab Einschreibung WiSe 2019/20) finden Sie auf der Homepage unter https://www.kunstakademie-muenster.de/infos-fuer-studierende/studierendenservice >Studiengänge – Ordnungen, Modulhandbücher, Studienpläne >Lehramtsstudiengänge >Master/Prüfungsordnung ab Einschreibung WiSe 2019/20.
Praxissemester
Bei Fragen zum Praxissemester wenden Sie sich gerne an Wiebke Lammert, w.lammert[at]kunstakademie-muenster.de, Tel: 0251 83-61204, Raum 204, 2.OG.
Zentrum für Lehrerbildung
Weiterführende Informationen zum Master of Education finden Sie auf den Seiten des Zentrums für Lehrerbildung (ZfL) der Universität Münster
Bis spätestens 15. Oktober:
- Einschreibung an der Kunstakademie Münster = Beginn des Praxissemesters im Februar
Bis spätestens 15. November:
- Einschreibung an der Kunstakademie Münster = Beginn des Praxissemesters im September
Die Einschreibung in den Master of Education an der Kunstakademie Münster kann bis zu den oben genannten Fristen erfolgen, sobald die Fächer Kunst und Bildungswissenschaften erfolgreich abgeschlossen worden sind und die benotete Bachelorarbeit vorliegt. Eine Einschreibung in den Master of Education an der Universität Münster entfällt, da Sie dort als Kooperationsstudierende im Bachelor/Master geführt werden.
Folgende Schritte müssen Sie für die Einschreibung in den Master of Education erledigen:
- Wintersemester
Wenn Sie sich zum WiSe in den Master of Education einschreiben möchten, melden sich zunächst wie gewohnt im Bachelor für das WiSe zurück, indem Sie den Semesterbeitrag auf das Konto der Kunstakademie Münster überweisen https://www.kunstakademie-muenster.de/infos-fuer-studierende/studierendenservice > Rückmeldung
- Einschreibung in den Master of Edcuation und Bachelorzeugnis beantragen
Sobald die benotete Bachelorarbeit vorliegt und alle erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen im Fach Kunst sowie im Fach Bildungswissenschaften nachgewiesen worden sind, können Sie sich in den Master of Education umschreiben lassen. Bitte beantragen Sie die Einschreibung per E-Mail an studierendenservice[at]kunstakademie-muenster.de.
Ihr Bachelorzeugnis und die weiteren Abschlussdokumente (Urkunde, Diploma Supplement, Transcript of Records) müssen Sie bei der Prüfungsverwaltung der Kunstakademie Münster mithilfe eines Formulars beantragen. Unter folgendem Link finden Sie das Antragsformular für die Erstellung des Zeugnisses. Das Bachelorzeugnis und die weiteren Abschlussdokumente erhalten Sie nach Ihrem Abschluss von der Prüfungsverwaltung der Kunstakademie Münster.
- Freischaltung BiWi-Module und DaZ-Module Universität Münster
Sobald Sie an der Kunstakademie Münster für den Master of Education eingeschrieben sind, müssen Sie sich bei Frau Dr. Janßen (Geschäftsstelle Bildungswissenschaften) für die Master-Module freischalten lassen. Sobald Sie freigeschaltet worden sind, können Sie über LSF/QISPOS auch die DaZ-Veranstaltungen belegen. Ablauf Freischaltung BiWi-Module und DaZ-Module
Eine Einschreibung in den Master of Education an der Universität Münster entfällt, da Sie dort als Kooperationsstudierende im Bachelor/Master geführt werden.
Weitere Informationen:
Bachelorarbeit an der Kunstakademie Münster
An der Kunstakademie Münster können Sie eine Bachelorarbeit im künstlerischen oder wissenschaftlichen Bereich schreiben.
Weiterführende Informationen erhalten Sie über die Infomappe zur Bachelorarbeit: https://www.kunstakademie-muenster.de/infos-fuer-studierende/studierendenservice >Studiengänge – Ordnungen, Modulhandbücher, Studienpläne > Lehramtsstudiengänge >Gymnasium 1-Fach > Bachelor.
Modulhandbuch Master of Edcuation
Seit dem WiSe 2019/2020 erfolgt die Einschreibung in den Master of Education nach der Prüfungsordnung Version 2018. Das für Sie gültige Modulhandbuch und den Studienplan (ab Einschreibung WiSe 2019/20) finden Sie auf der Homepage unter https://www.kunstakademie-muenster.de/infos-fuer-studierende/studierendenservice >Studiengänge – Ordnungen, Modulhandbücher, Studienpläne >Lehramtsstudiengänge >Gymnasium 1-Fach > Master/Prüfungsordnung ab Einschreibung WiSe 2019/20.
Praxissemester
Bei Fragen zum Praxissemester wenden Sie sich gerne an Wiebke Lammert, w.lammert[at]kunstakademie-muenster.de, Tel: 0251 83 61204, Raum 204, 2.OG.
Zentrum für Lehrerbildung
Weiterführende Informationen zum Master of Education finden Sie auf den Seiten des Zentrums für Lehrerbildung (ZfL) der Universität Münster
Bis Anfang/Mitte April (bitte genaue Einschreibungsfrist der Universität Münster für das Praxissemester beachten):
- Einschreibung an der Kunstakademie Münster = Beginn des Praxissemesters im September
Bis spätestens 15. Mai
- Einschreibung an der Kunstakademie Münster = Beginn des Praxissemesters im Februar
Die Einschreibung in den Master of Education an der Kunstakademie Münster kann bis zu den oben genannten Fristen erfolgen, sobald die Fächer Kunst und Bildungswissenschaften erfolgreich abgeschlossen worden sind und die benotete Bachelorarbeit vorliegt. Eine Einschreibung in den Master of Education an der Universität Münster entfällt, da Sie dort als Kooperationsstudierende im Bachelor/Master geführt werden.
Folgende Schritte müssen Sie für die Einschreibung in den Master of Education erledigen:
- Sommersemester
Wenn Sie sich zum SoSe in den Master of Education einschreiben möchten, melden sich zunächst wie gewohnt im Bachelor für das SoSe zurück, indem Sie den Semesterbeitrag auf das Konto der Kunstakademie Münster überweisen https://www.kunstakademie-muenster.de/infos-fuer-studierende/studierendenservice > Rückmeldung
- Einschreibung in den Master of Edcuation und Bachelorzeugnis beantragen
Sobald die benotete Bachelorarbeit vorliegt und alle erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen im Fach Kunst sowie im Fach Bildungswissenschaften nachgewiesen worden sind, können Sie sich in den Master of Education umschreiben lassen. Bitte beantragen Sie die Einschreibung per E-Mail an studierendenservice[at]kunstakademie-muenster.de.
Ihr Bachelorzeugnis und die weiteren Abschlussdokumente (Urkunde, Diploma Supplement, Transcript of Records) müssen Sie bei der Prüfungsverwaltung der Kunstakademie Münster mithilfe eines Formulars beantragen. Unter folgendem Link finden Sie das Antragsformular für die Erstellung des Zeugnisses. Das Bachelorzeugnis und die weiteren Abschlussdokumente erhalten Sie nach Ihrem Abschluss von der Prüfungsverwaltung der Kunstakademie Münster.
- Freischaltung BiWi-Module und DaZ-Module Universität Münster
Sobald Sie an der Kunstakademie Münster für den Master of Education eingeschrieben sind, müssen Sie sich bei Frau Dr. Janßen (Geschäftsstelle Bildungswissenschaften) für die Master-Module freischalten lassen. Sobald Sie freigeschaltet worden sind, können Sie über LSF/QISPOS auch die DaZ-Veranstaltungen belegen. Ablauf Freischaltung BiWi-Module und DaZ-Module
Eine Einschreibung in den Master of Education an der Universität Münster entfällt, da Sie dort als Kooperationsstudierende im Bachelor/Master geführt werden.
Weitere Informationen:
Bachelorarbeit an der Kunstakademie Münster
An der Kunstakademie Münster können Sie eine Bachelorarbeit im künstlerischen oder wissenschaftlichen Bereich schreiben.
Weiterführende Informationen erhalten Sie über die Infomappe zur Bachelorarbeit: https://www.kunstakademie-muenster.de/infos-fuer-studierende/studierendenservice >Studiengänge – Ordnungen, Modulhandbücher, Studienpläne > Lehramtsstudiengänge >Gymnasium 1-Fach > Bachelor.
Modulhandbuch Master of Edcuation
Seit dem WiSe 2019/2020 erfolgt die Einschreibung in den Master of Education nach der Prüfungsordnung Version 2018. Das für Sie gültige Modulhandbuch und den Studienplan (ab Einschreibung WiSe 2019/20) finden Sie auf der Homepage unter https://www.kunstakademie-muenster.de/infos-fuer-studierende/studierendenservice >Studiengänge – Ordnungen, Modulhandbücher, Studienpläne >Lehramtsstudiengänge >Gymnasium 1-Fach > Master/Prüfungsordnung ab Einschreibung WiSe 2019/20.
Praxissemester
Bei Fragen zum Praxissemester wenden Sie sich gerne an Wiebke Lammert, w.lammert[at]kunstakademie-muenster.de, Tel: 0251 83 61204, Raum 204, 2.OG.
Zentrum für Lehrerbildung
Weiterführende Informationen zum Master of Education finden Sie auf den Seiten des Zentrums für Lehrerbildung (ZfL) der Universität Münster
Das Modul Praxissemester liegt organisatorisch und prüfungsrechtlich in der Verantwortung des Zentrum für Lehrkräftebildung (ZLB) der Universität Münster.
Einladung:
Erste Infoveranstaltungen zum Praxissemester im Fach Kunst an der Kunstakademie für neue Masterstudierende im WiSe 2024/25
- Do, 26.09.2024, 15:00 – 16:00 Uhr, Wiebke Lammert (per Zoom)
Diese Information gilt für Studierende, die voraussichtlich im Durchgang Februar 2025 in das Praxissemester gehen werden.
Checklisten des ZLB für die kommenden Praxissemester
Zuweisung zu einem Praxissemester-Durchgang
Die Zuordnung zu einem Praxissemesterdurchgang erfolgt bei der Mastereinschreibung.
Die konkreten Einschreibungsfristen ändern sich von Semester zu Semester ein wenig, Sie finden die Einschreibefristen auf der Homepage der Universität Münster.
Das Praxissemester startet je nachdem, ob Sie die Frist einhalten oder sich später umschreiben lassen, entweder Mitte Februar oder Mitte September. Die Zuweisung eines Praxissemester-Durchgangs ist verbindlich und kann nur für Härtefälle abweichend geregelt werden!
Das bedeutet aber auch: Sie haben Einfluss darauf, ob Sie im zweiten oder dritten Mastersemester ihr Praxissemester haben werden:
• fristgerechte Einschreibung in den Master = Praxissemester im zweiten Mastersemester
oder
• Späteinschreibung in den Master = Praxissemester im dritten Mastersemester.
Der Beginn des schulpraktischen Teils richtet sich nach dem Beginn der Schulhalbjahre. Er ist auf den 15. Februar (für das SoSe) und auf den 15. September (für das WiSe) festgelegt.
Beispiele:
a) Sie lassen sich im WiSe XY fristgerecht (beispielsweise bis 12.10.XY) in den Master umschreiben, dann beginnt Ihr Praxissemester am 15.02.XY des Folgejahres.
b) Sie lassen sich erst nach der Einschreibefrist (beispielsweise nach dem 12.10.XY) in den Master umschreiben, dann beginnt Ihr Praxissemster am 15.09.XY des Folgejahres.
Ausnahme Studiengang Grundschule: Seit WiSe 2016/17 wird an der Kunstakademie Münster das Praxissemester im Lehramt Grundschule nur noch in einem jährlichen Turnus jeweils im Sommersemester angeboten.
Wiebke Lammert
Praxissemester, Studienkoordination, Fachstudienberatung
T. +49 (0)251 83 61204
w.lammert[at]kunstakademie-muenster.de
Sprechzeiten: Mo. – Do., 10:00 – 12:00 Uhr
Leonardo-Campus 2
Raum 204
Wenn Sie zum Wintersemester mit dem Master of Education (MEd) beginnen möchten, müssen Sie sich an der Universität Münster online bewerben.
Informationen hierzu finden Sie unter Fristen und Termine auf den Seiten der Universität Münster und in den FAQ des Studierendenseketariats der Universität Münster.
Online-Bewerbung - Studienstart im Wintersemester
Anfang Mai bis 15. Juli:
- Online-Bewerbung an der Universität Münster mit Bachelor-Zeugnis oder vorläufiger Bescheinigung oder Transcript of Records mit den Durchschnittsnoten pro Studienfach: Bewerbungportal der Universität Münster
Detaillierte Information zum Bewerbungsprozess für den Master of Education finden Sie auf den Seiten
An der Kunstakademie Münster müssen Sie sich nicht für den Master of Education bewerben.
Bachelorzeugnis, vorläufige Bescheinigung oder Transcript of records
Sie beantragen Ihr Bachelorzeugnis, Ihre vorläufige Bescheinigung oder Ihr Transcript of Records mit den Durchschnittsnoten an der Universität Münster beim entsprechenden Universität Münster Prüfungsamt (Prüfungsamt 1 der Universität Münster oder Prüfungsamt der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät).
Durchschnittsnote Kunst
Nachdem Sie Ihr Bachelorzeugnis bzw. die vorläufige Bescheinigung beim Prüfungsamt der Universität Münster beantragt haben, fragt das Prüfungsamt der Universität Münster Ihre Durchschnittsnote Kunst und ggf. die Note Ihrer Bachelorarbeit direkt bei der Prüfungsverwaltung der Kunstakademie ab.
Nur abgeschlossene Module können für die Berechnung der Durchschnittsnote und die Bestätigung der bisher erbrachten LPs berücksichtigt werden. Auch Leistungspunkte des Moduls „Künstlerische Entwicklung“ können nur berücksichtigt werden, wenn das Modul vollständig (inkl. beider Entwicklungsgespräche) abgeschlossen ist.
Bachelorarbeit an der Kunstakademie Münster
An der Kunstakademie Münster können Sie eine Bachelorarbeit im künstlerischen oder wissenschaftlichen Bereich schreiben. Weiterführende Informationen erhalten Sie über die Infomappe zur Bachelorarbeit: https://www.kunstakademie-muenster.de/infos-fuer-studierende/studienbuero >Studiengänge – Ordnungen, Modulhandbücher, Studienpläne >Lehramtsstudiengänge >Gymnasium 2-Fach> Bachelor
Die Bachelorarbeit kann auch an der Universität Münster geschrieben werden, Informationen erhalten Sie in Ihrem zuständigen Fachbereich der Universität Münster.
Bis spätestens 15. Oktober:
- Einschreibung an der Universität Münster und der Kunstakademie Münster = Beginn des Praxissemesters im Februar
Bis spätestens 15. November:
- Einschreibung an der Universität Münster und der Kunstakademie Münster = Beginn des Praxissemesters im September
Nach erfolgreicher Zulassung und Vorlage der erforderlichen Dokumente erfolgt die Einschreibung in den Master of Education zuerst im Studierendensekretariat an der Universität Münster. Reichen Sie eine Universität Münster-Studienbescheinigung über den Master of Education bei der Prüfungsverwaltung der Kunstakademie ein, Sie werden anschließend in den Master of Education an der Kunstakademie Münster eingeschrieben.
Rückmeldung zum Wintersemester
Wenn Sie sich zum WiSe in den Master of Education einschreiben möchten, melden sich zunächst wie gewohnt im Bachelor für das WiSe zurück, indem Sie den Semesterbeitrag auf das Konto der Kunstakademie Münster überweisen. https://www.kunstakademie-muenster.de/infos-fuer-studierende/studierendenservice > Rückmeldung
Modulhandbuch Master of Edcuation
Seit dem WiSe 2019/2020 erfolgt die Einschreibung in den Master of Education nach der Prüfungsordnung Version 2018. Das für Sie gültige Modulhandbuch und den Studienplan (ab Einschreibung WiSe 2019/20) finden Sie auf der Homepage unter https://www.kunstakademie-muenster.de/infos-fuer-studierende/studierendenservice >Studiengänge – Ordnungen, Modulhandbücher, Studienpläne >Lehramtsstudiengänge >Master/Prüfungsordnung ab Einschreibung WiSe 2019/20.
Praxissemester
Bei Fragen zum Praxissemester wenden Sie sich gerne an Wiebke Lammert, w.lammert[at]kunstakademie-muenster.de, Tel: 0251 83 61204, Raum 204, 2.OG.
Zentrum für Lehrerbildung
Weiterführende Informationen zum Master of Education finden Sie auf den Seiten des Zentrums für Lehrerbildung (ZfL) der Universität Münster
Wenn Sie zum Sommersemester mit dem Master of Education (MEd) beginnen möchten, müssen Sie sich an der Universität Münster online bewerben.
Informationen hierzu finden Sie unter Fristen und Termine auf den Seiten der Universität Münster und in den FAQ des Studierendenseketariats der Universität Münster
Online-Bewerbung - Studienstart im Sommersemester
Anfang November bis 15. Januar:
- Online-Bewerbung an der Universität Münster mit Bachelor-Zeugnis oder vorläufiger Bescheinigung oder Transcript of Records mit den Durchschnittsnoten pro Studienfach: Bewerbungportal der Universität Münster
Detaillierte Information zum Bewerbungsprozess für den Master of Education finden Sie auf den Seiten
An der Kunstakademie Münster müssen Sie sich nicht für den Master of Education bewerben.
Bachelorzeugnis, vorläufige Bescheinigung oder Transcript of records
Sie beantragen Ihr Bachelorzeugnis, Ihre vorläufige Bescheinigung oder Ihr Transcript of Records mit den Durchschnittsnoten an der Universität Münster beim entsprechenden Universität Münster Prüfungsamt (Prüfungsamt 1 der Universität Münster oder Prüfungsamt der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät).
Durchschnittsnote Kunst
Nachdem Sie Ihr Bachelorzeugnis bzw. die vorläufige Bescheinigung beim Prüfungsamt der Universität Münster beantragt haben, fragt das Prüfungsamt der Universität Münster Ihre Durchschnittsnote Kunst und ggf. die Note Ihrer Bachelorarbeit direkt bei der Prüfungsverwaltung der Kunstakademie ab.
Nur abgeschlossene Module können für die Berechnung der Durchschnittsnote und die Bestätigung der bisher erbrachten LPs berücksichtigt werden. Auch Leistungspunkte des Moduls „Künstlerische Entwicklung“ können nur berücksichtigt werden, wenn das Modul vollständig (inkl. beider Entwicklungsgespräche) abgeschlossen ist.
Bachelorarbeit an der Kunstakademie Münster
An der Kunstakademie Münster können Sie eine Bachelorarbeit im künstlerischen oder wissenschaftlichen Bereich schreiben. Weiterführende Informationen erhalten Sie über die Infomappe zur Bachelorarbeit: https://www.kunstakademie-muenster.de/infos-fuer-studierende/studienbuero >Studiengänge – Ordnungen, Modulhandbücher, Studienpläne >Lehramtsstudiengänge >Gymnasium 2-Fach> Bachelor
Die Bachelorarbeit kann auch an der Universität Münster geschrieben werden, Informationen erhalten Sie in Ihrem zuständigen Fachbereich der Universität Münster.
Einschreibung // Studienstart im Sommersemester
Bis Anfang/Mitte April (bitte genaue Einschreibungsfrist der Universität Münster beachten):
- Einschreibung an der Universität Münster und der Kunstakademie Münster = Beginn des Praxissemesters im September
Bis spätestens 15. Mai:
- Einschreibung an der Universität Münster und der Kunstakademie Münster = Beginn des Praxissemesters im Februar
Nach erfolgreicher Zulassung und Vorlage der erforderlichen Dokumente erfolgt die Einschreibung in den Master of Education zuerst im Studierendensekretariat an der Universität Münster. Reichen Sie eine Universität Münster-Studienbescheinigung über den Master of Education bei der Prüfungsverwaltung der Kunstakademie ein, Sie werden anschließend in den Master of Education an der Kunstakademie Münster eingeschrieben.
Rückmeldung zum Sommersemester
Wenn Sie sich zum SoSe in den Master of Education einschreiben möchten, melden sich zunächst wie gewohnt im Bachelor für das SoSe zurück, indem Sie den Semesterbeitrag auf das Konto der Kunstakademie Münster überweisen https://www.kunstakademie-muenster.de/infos-fuer-studierende/studierendenservice > Rückmeldung
Modulhandbuch Master of Edcuation
Seit dem WiSe 2019/2020 erfolgt die Einschreibung in den Master of Education nach der Prüfungsordnung Version 2018. Das für Sie gültige Modulhandbuch und den Studienplan (ab Einschreibung WiSe 2019/20) finden Sie auf der Homepage unter https://www.kunstakademie-muenster.de/infos-fuer-studierende/studierendenservice >Studiengänge – Ordnungen, Modulhandbücher, Studienpläne >Lehramtsstudiengänge >Master/Prüfungsordnung ab Einschreibung WiSe 2019/20.
Praxissemester
Bei Fragen zum Praxissemester wenden Sie sich gerne an Wiebke Lammert, w.lammert[at]kunstakademie-muenster.de, Tel: 0251 83-61204, Raum 204, 2.OG.
Zentrum für Lehrerbildung
Weiterführende Informationen zum Master of Education finden Sie auf den Seiten des Zentrums für Lehrerbildung (ZfL) der Universität Münster
Bis spätestens 15. Oktober:
- Einschreibung an der Kunstakademie Münster = Beginn des Praxissemesters im Februar
Bis spätestens 15. November:
- Einschreibung an der Kunstakademie Münster = Beginn des Praxissemesters im September
Die Einschreibung in den Master of Education an der Kunstakademie Münster kann bis zu den oben genannten Fristen erfolgen, sobald die Fächer Kunst und Bildungswissenschaften erfolgreich abgeschlossen worden sind und die benotete Bachelorarbeit vorliegt. Eine Einschreibung in den Master of Education an der Universität Münster entfällt, da Sie dort als Kooperationsstudierende im Bachelor/Master geführt werden.
Folgende Schritte müssen Sie für die Einschreibung in den Master of Education erledigen:
- Wintersemester
Wenn Sie sich zum WiSe in den Master of Education einschreiben möchten, melden sich zunächst wie gewohnt im Bachelor für das WiSe zurück, indem Sie den Semesterbeitrag auf das Konto der Kunstakademie Münster überweisen https://www.kunstakademie-muenster.de/infos-fuer-studierende/studierendenservice > Rückmeldung
- Einschreibung in den Master of Edcuation und Bachelorzeugnis beantragen
Sobald die benotete Bachelorarbeit vorliegt und alle erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen im Fach Kunst sowie im Fach Bildungswissenschaften nachgewiesen worden sind, können Sie sich in den Master of Education umschreiben lassen. Bitte beantragen Sie die Einschreibung per E-Mail an studierendenservice[at]kunstakademie-muenster.de.
Ihr Bachelorzeugnis und die weiteren Abschlussdokumente (Urkunde, Diploma Supplement, Transcript of Records) müssen Sie bei der Prüfungsverwaltung der Kunstakademie Münster mithilfe eines Formulars beantragen. Unter folgendem Link finden Sie das Antragsformular für die Erstellung des Zeugnisses. Das Bachelorzeugnis und die weiteren Abschlussdokumente erhalten Sie nach Ihrem Abschluss von der Prüfungsverwaltung der Kunstakademie Münster.
- Freischaltung BiWi-Module und DaZ-Module Universität Münster
Sobald Sie an der Kunstakademie Münster für den Master of Education eingeschrieben sind, müssen Sie sich bei Frau Dr. Janßen (Geschäftsstelle Bildungswissenschaften) für die Master-Module freischalten lassen. Sobald Sie freigeschaltet worden sind, können Sie über LSF/QISPOS auch die DaZ-Veranstaltungen belegen. Ablauf Freischaltung BiWi-Module und DaZ-Module
Eine Einschreibung in den Master of Education an der Universität Münster entfällt, da Sie dort als Kooperationsstudierende im Bachelor/Master geführt werden.
Weitere Informationen:
Bachelorarbeit an der Kunstakademie Münster
An der Kunstakademie Münster können Sie eine Bachelorarbeit im künstlerischen oder wissenschaftlichen Bereich schreiben.
Weiterführende Informationen erhalten Sie über die Infomappe zur Bachelorarbeit: https://www.kunstakademie-muenster.de/infos-fuer-studierende/studierendenservice >Studiengänge – Ordnungen, Modulhandbücher, Studienpläne > Lehramtsstudiengänge >Gymnasium 1-Fach > Bachelor.
Modulhandbuch Master of Edcuation
Seit dem WiSe 2019/2020 erfolgt die Einschreibung in den Master of Education nach der Prüfungsordnung Version 2018. Das für Sie gültige Modulhandbuch und den Studienplan (ab Einschreibung WiSe 2019/20) finden Sie auf der Homepage unter https://www.kunstakademie-muenster.de/infos-fuer-studierende/studierendenservice >Studiengänge – Ordnungen, Modulhandbücher, Studienpläne >Lehramtsstudiengänge >Gymnasium 1-Fach > Master/Prüfungsordnung ab Einschreibung WiSe 2019/20.
Praxissemester
Bei Fragen zum Praxissemester wenden Sie sich gerne an Wiebke Lammert, w.lammert[at]kunstakademie-muenster.de, Tel: 0251 83 61204, Raum 204, 2.OG.
Zentrum für Lehrerbildung
Weiterführende Informationen zum Master of Education finden Sie auf den Seiten des Zentrums für Lehrerbildung (ZfL) der Universität Münster
Bis Anfang/Mitte April (bitte genaue Einschreibungsfrist der Universität Münster für das Praxissemester beachten):
- Einschreibung an der Kunstakademie Münster = Beginn des Praxissemesters im September
Bis spätestens 15. Mai
- Einschreibung an der Kunstakademie Münster = Beginn des Praxissemesters im Februar
Die Einschreibung in den Master of Education an der Kunstakademie Münster kann bis zu den oben genannten Fristen erfolgen, sobald die Fächer Kunst und Bildungswissenschaften erfolgreich abgeschlossen worden sind und die benotete Bachelorarbeit vorliegt. Eine Einschreibung in den Master of Education an der Universität Münster entfällt, da Sie dort als Kooperationsstudierende im Bachelor/Master geführt werden.
Folgende Schritte müssen Sie für die Einschreibung in den Master of Education erledigen:
- Sommersemester
Wenn Sie sich zum SoSe in den Master of Education einschreiben möchten, melden sich zunächst wie gewohnt im Bachelor für das SoSe zurück, indem Sie den Semesterbeitrag auf das Konto der Kunstakademie Münster überweisen https://www.kunstakademie-muenster.de/infos-fuer-studierende/studierendenservice > Rückmeldung
- Einschreibung in den Master of Edcuation und Bachelorzeugnis beantragen
Sobald die benotete Bachelorarbeit vorliegt und alle erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen im Fach Kunst sowie im Fach Bildungswissenschaften nachgewiesen worden sind, können Sie sich in den Master of Education umschreiben lassen. Bitte beantragen Sie die Einschreibung per E-Mail an studierendenservice[at]kunstakademie-muenster.de.
Ihr Bachelorzeugnis und die weiteren Abschlussdokumente (Urkunde, Diploma Supplement, Transcript of Records) müssen Sie bei der Prüfungsverwaltung der Kunstakademie Münster mithilfe eines Formulars beantragen. Unter folgendem Link finden Sie das Antragsformular für die Erstellung des Zeugnisses. Das Bachelorzeugnis und die weiteren Abschlussdokumente erhalten Sie nach Ihrem Abschluss von der Prüfungsverwaltung der Kunstakademie Münster.
- Freischaltung BiWi-Module und DaZ-Module Universität Münster
Sobald Sie an der Kunstakademie Münster für den Master of Education eingeschrieben sind, müssen Sie sich bei Frau Dr. Janßen (Geschäftsstelle Bildungswissenschaften) für die Master-Module freischalten lassen. Sobald Sie freigeschaltet worden sind, können Sie über LSF/QISPOS auch die DaZ-Veranstaltungen belegen. Ablauf Freischaltung BiWi-Module und DaZ-Module
Eine Einschreibung in den Master of Education an der Universität Münster entfällt, da Sie dort als Kooperationsstudierende im Bachelor/Master geführt werden.
Weitere Informationen:
Bachelorarbeit an der Kunstakademie Münster
An der Kunstakademie Münster können Sie eine Bachelorarbeit im künstlerischen oder wissenschaftlichen Bereich schreiben.
Weiterführende Informationen erhalten Sie über die Infomappe zur Bachelorarbeit: https://www.kunstakademie-muenster.de/infos-fuer-studierende/studierendenservice >Studiengänge – Ordnungen, Modulhandbücher, Studienpläne > Lehramtsstudiengänge >Gymnasium 1-Fach > Bachelor.
Modulhandbuch Master of Edcuation
Seit dem WiSe 2019/2020 erfolgt die Einschreibung in den Master of Education nach der Prüfungsordnung Version 2018. Das für Sie gültige Modulhandbuch und den Studienplan (ab Einschreibung WiSe 2019/20) finden Sie auf der Homepage unter https://www.kunstakademie-muenster.de/infos-fuer-studierende/studierendenservice >Studiengänge – Ordnungen, Modulhandbücher, Studienpläne >Lehramtsstudiengänge >Gymnasium 1-Fach > Master/Prüfungsordnung ab Einschreibung WiSe 2019/20.
Praxissemester
Bei Fragen zum Praxissemester wenden Sie sich gerne an Wiebke Lammert, w.lammert[at]kunstakademie-muenster.de, Tel: 0251 83 61204, Raum 204, 2.OG.
Zentrum für Lehrerbildung
Weiterführende Informationen zum Master of Education finden Sie auf den Seiten des Zentrums für Lehrerbildung (ZfL) der Universität Münster
Leistungsübersicht
Im Studierendenservice der Kunstakademie Münster können Sie eine Leistungsübersicht für Ihren Studiengang beantragen, aus der hervorgeht, welche Teilnahme- und Leistungsscheine Sie bisher erbracht bzw. nachgewiesenen haben.
Es reicht aus, wenn Sie uns die – durch die jeweilige Lehrkraft bestätigten – Leistungs- und Teilnahmescheine per E-Mail an studierendenservice[at]kunstakademie-muenster.de zukommen lassen.
Die Leistungs- und Teilnahmescheine sind als ausfüllbare PDF-Dateien hinterlegt. Um diese Funktion nutzen zu können, speichern Sie die Dateien ab und öffnen diese zum Ausfüllen mit einem PDF Reader z. B. Adobe Acrobat Reader.
Studiengang Freie Kunst
- Leistungsschein Kunstgeschichte/weiteres wiss. Fach/ Theorie und Didaktik der Kunst
hauptamtlich Lehrende: Kunstgeschichte: Prof. Dr. Gerd Blum, Prof. Dr. Georg Imdahl;
weiteres wissenschaftliches Fach: Prof. Dr. Nina Gerlach, Prof. Dr. Gesa Krebber, Prof. Dr. Jessica Ullrich, Prof. Dr. Birgit Engel (bis Februar 2022), Stefan Hölscher, Antje Dalbkermeyer und Dr. Simon Vagts - Teilnahmeschein Kunstgeschichte/weiteres wiss. Fach/ Theorie und Didaktik der Kunst
- Leistungsnachweis Atelierstudium
- Teilnahmenachweis Exkursion
- Teilnahmenachweis Kunst- und Gestaltungspraxis / Künstlerische Selbstständigkeit
- Teilnahmenachweis Werkstattkurs
Studiengang Lehramt (Bachelor und Master)
- Leistungsschein Kunstgeschichte/weiteres wiss. Fach/ Theorie und Didaktik der Kunst
- Teilnahmeschein Kunstgeschichte/weiteres wiss. Fach/ Theorie und Didaktik der Kunst
- Entwicklungsgespräch (Bachelor)
- Modulschein Ästhetische Bildung GymGes (1-Fach und 2-Fach) und Grundschule (Master)
- Modulschein Ästhetische Bildung HRSGe (Master)
- Leistungsnachweis Atelierstudium
- Teilnahmenachweis Werkstattkurs
In den Vertiefungsmodulen der Masterstudiengänge müssen jeweils mündliche bzw. schriftliche Modulabschlussprüfungen (MAP) abgelegt werden. Es gibt pro Semester einen festgelegten Zeitraum (Prüfungsblock), in dem diese Modulabschlussprüfungen stattfinden. Mindestens eine*r der Prüfenden muss hauptamtlich Lehrende*r der Kunstakademie Münster sein (Professor*in, wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in).
- Anmeldefrist: 01. Mai bis 31. Mai für die Prüfung im Oktober des Jahres
- Anmeldefrist: 01. Oktober bis 31. Oktober des Vorjahres für die Prüfung im April
Um sich für eine Modulabschlussprüfung anzumelden, müssen Sie fristgerecht (Fristen siehe oben) ein ausgefülltes und von beiden Prüfer*innen bestätigtes Anmeldeformular im Studierendenservice bei Esther Nienhaus einreichen (studierendenservice[at]kunstakademie-muenster.de). Außerdem müssen bis zum Ende des Semesters auch alle weiteren erforderlichen Studienleistungen des betreffenden Moduls im Studierendenservice eingereicht werden. Die Prüfungstermine werden zentral von der Prüfungsverwaltung innerhalb der jeweiligen Prüfungsblöcke festgelegt. Mündliche Prüfungstermine können bei unvorhergesehener Verhinderung der prüfenden Person kurzfristig verlegt werden.
- MAP Anmeldeformular
- MAP Anmeldeformular (Individuelles Profilmodul 1-Fach)
Folgende Modulabschlussprüfungen müssen in den einzelnen Studiengängen abgelegt werden:
MA Ed. Gym/Ge 1-Fach (wahlweise 45 Min. mündliche Prüfung oder 4 h Klausur)
- Kunstgeschichte – Vertiefung
- Kunst und Gesellschaft – Vertiefung
- Theorie und Didaktik der Kunst – Vertiefung
- Individuelles Profilmodul - Vertiefung (für Studierende mit ab Einschreibung WiSe 2019/20)
MA Ed. Gym/Ge 2-Fach (wahlweise 45 Min. mündliche Prüfung oder 4 h Klausur)
- Kunstgeschichte – Vertiefung
- Theorie und Didaktik der Kunst – Vertiefung
MA Ed. HRSGe Prüfungsordnung ab Einschreibung WiSe 2014/15 bis SoSe 2019
(45 Min. mündliche Prüfung; 1 Prüfer*in Kunstgeschichte, 1 Prüfer*in Kunstdidaktik)
- Kunstgeschichte und Kunstdidaktik – Vertiefung
MA Ed. HRSGe Prüfungsordnung ab Einschreibung WiSe 2019/20
(45 Min. mündliche Prüfung; 2 Prüfer*innen Kunstdidaktik)
- Kunstdidaktik – Vertiefung
MA Ed. Grundschule
- Kunstgeschichte – Vertiefung (wahlweise 45 min mündliche Prüfung oder 4 h Klausur)
- Kunstdidaktik – Vertiefung (45 min mündliche Prüfung)
Abmeldung / Verhinderung / Krankmeldung
Eine Abmeldung von der Prüfung ist bis 7 Kalendertage vor dem Prüfungstag möglich. Die Abmeldung erfolgt bei der Prüfungsverwaltung der Kunstakademie Münster. Bei unvorhergesehener Verhinderung (z. B. Erkrankung) ohne vorherige Abmeldung der kandidierenden Person ist der Hinderungsgrund unverzüglich der Prüfungsverwaltung mitzuteilen und glaubhaft zu machen. Bei einer Erkrankung ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Zusätzlich zur Mitteilung an die Prüfungsverwaltung hat die kandidierende Person auch unmittelbar die prüfende Person über die eingetretene Verhinderung zu informieren. Die Mitteilungen können zunächst telefonisch oder durch E-Mail erfolgen; die Unterlagen für die Glaubhaftmachung des Hinderungsgrundes (z. B. das ärztliche Attest) sind dann jedoch unverzüglich (innerhalb von 3 Werktagen) nachzureichen. Bleibt die kandidierende Person ohne Abmeldung oder triftigen Hinderungsgrund der Prüfung fern, wird diese mit nicht ausreichend (5,0) bewertet.
hauptamtlich Lehrende Kunstgeschichte: Prof. Dr. Gerd Blum, Prof. Dr. Georg Imdahl
hauptamtlich Lehrende Theorie und Didaktik der Kunst: Antje Dalbkermeyer, Stefan Hölscher, Prof. Dr. Gesa Rahel Krebber, Prof. Dr. Jessica Ullrich und Dr. Simon Vagts
Als weitere Mitglieder der MAP-Kommission prüfungsberechtigt sind folgende Honorarprofessor*innen: Prof. Dr. Erich Franz, Prof. Dr. Ferdinand Ullrich.
Auf Antrag sind Gastprofessor*innen während Ihrer Gastprofessur als weitere Mitglieder der Prüfungskommission prüfungsberechtigt.
Die Künstlerische Studienprüfung (KSP) ist die Modulabschlussprüfung des Moduls "Künstlerischer Werkprozess - Vertiefung".
Hinweis: Studierende, die eine künstlerische Masterarbeit ablegen, müssen die KSP nicht als extra Prüfung absolvieren. Sie können die KSP im Rahmen ihrer künstlerischen Masterarbeit absolvieren.
Die KSP besteht aus einem 45-minütigen Prüfungsgespräch auf der Grundlage der Präsentation künstlerischer Originalarbeiten und / oder Projektdokumentationen der Masterphase. Die Prüfung wird von zwei gleichberechtigten Prüfer/innen abgenommen. Prüfer*innnen sind die eigene Klassenleitung und eine weitere Kunstlehrkraft eigener Wahl, vorausgesetzt die Lehrkraft stimmt zu. Auch frühere Arbeiten können zum Verständnis einer Werkentwicklung herangezogen werden.
Die Zulassung zur künstlerischen Studienprüfung kann jederzeit im Studierendenservice (studierendenservice[at]kunstakademie-muenster.de) beantragt werden. Bitte reichen Sie dafür den ausgefüllten und von der Klassenleitung unterschriebenen Zulassungsantrag (siehe unten) ein.
Prüfungszeitraum: in der Vorlesungszeit
Zulassungsvoraussetzung: 1 Leistungsnachweis Atelierstudium im Master
Anmeldeformular KSP
In welchen Bereichen Sie Ihre Masterrarbeit grundsätzlich schreiben können, hängt davon ab, in welchen der Master-Studiengänge Sie eingeschrieben sind (Übersicht siehe unten).
Für alle Studiengänge gilt: Wenn Sie Ihre Masterarbeit im Fach Kunst schreiben, haben Sie die Wahl zwischen einer Masterarbeit im Rahmen des künstlerischen Atelierstudiums oder einer Masterarbeit im Rahmen des kunstwissenschaftlichen Studiums.
Studiengänge MA Gym/Ge 2-Fach und BA HRSGe:
Die Masterarbeit kann grundsätzlich in einem der folgenden Bereiche geschrieben werden:
- im Fach Kunst (Kunstakademie Münster)
- im 2. Unterrichtsfach (Universität Münster)
- im Bereich Bildungswissenschaften (Universität Münster).
Studiengang MA Gym/Ge 1-Fach:
Die Masterarbeit kann grundsätzlich in einem der folgenden beiden Bereiche geschrieben werden:
- im Fach Kunst (Kunstakademie Münster)
- im Bereich Bildungswissenschaften (Universität Münster).
Studiengang MA Grundschule:
Die Masterarbeit kann grundsätzlich in einem der folgenden Bereiche geschrieben werden:
- im Fach Kunst (Kunstakademie Münster)
- in einem der Lernbereiche Sprachliche Grundbildung/ Mathematische Grundbildung (Universität Münster)
- im Bereich Bildungswissenschaften (Universität Münster).
Die Masterarbeit im künstlerischen Atelierstudium besteht aus einer in den Räumen der Kunstakademie öffentlich zugänglichen Präsentation künstlerischer Arbeiten bzw. einer künstlerischen Inszenierung/ Installation. Im Rahmen der Prüfung findet ein erläuterndes und reflektierendes Gespräch von höchstens 30 Minuten Länge mit einer Prüfungskommission statt. Die künstlerische Masterarbeit soll zeigen, dass der künstlerische Werkprozess bis zu einer angemessenen Schlüssigkeit, Tragfähigkeit und Dichte der künstlerischen Arbeit vorangetrieben wurde. Sie soll eine künstlerische Position und Haltung ebenso wie eine Reflexion der eigenen künstlerischen Arbeit von angemessener Tiefe zeigen. Die Masterarbeit wird grundsätzlich studienbegleitend innerhalb einer Frist von sechs Monaten angefertigt.
Die Prüfungskommission besteht aus der Klassenleitung der zu prüfenden Person, einer prüfenden Person aus dem Bereich Kunstwissenschaft sowie einer weiteren künstlerischen Professur. Auf dem Zulassungsantrag zur künstlerischen Masterarbeit wird abgefragt, welche Personen als 2. und 3. Prüfer*in gewünscht ist. Die Abschlussausstellung wird in der Regel in einem der drei Ausstellungsräume (A1, A2, A3) der Kunstakademie präsentiert. Die Prüfungen finden nur in der Vorlesungszeit statt, der traditionelle Prüfungstag ist der Dienstag. Die künstlerische Masterarbeit wird mit einer Note bewertet. Sind sich die Prüfenden in Bezug auf die Benotung nicht einig, wird die Note der Masterarbeit und/oder KSP aus dem arithmetischen Mittel der Einzelnoten gebildet.
Terminplan künstlerische Abschlussprüfungen im SoSe 2023
Für die Zulassung zur künstlerische Masterarbeit müssen Master-Studierende fristgerecht einen von der Klassenleitung unterschriebenen Zulassungsantrag im Studierendenservice einreichen. Außerdem muss bis zu einer festgesetzten Frist ein Leistungsnachweis Atelierstudium für das Modul "Künstlerischer Werkprozess – Vertiefung" im Studierendenservice abgeben werden.
Anmeldefristen für die künstlerische Masterarbeit:
- 01.4. – 30.4. für Prüfungen, die im folgenden Wintersemester stattfinden sollen
(spätestens am 30.9. muss der Leistungsschein Atelierstudium vorliegen, also vor Beginn des Wintersemesters) - 01.10. – 31.10. für Prüfungen, die im folgenden Sommersemester stattfinden sollen
(spätestens am 31.3. muss der Leistungsschein Atelierstudium vorliegen, also vor Beginn des Sommersemesters)
Zulassungsantrag künstlerische Masterarbeit
Zulassungsanträge, die nach Ablauf der oben genannten Anmeldefristen eingereicht werden, können leider nicht berücksichtigt werden.
Die Prüfungsberechtigten aus dem Bereich Kunstwissenschaft sind:
- Prof. Dr. Gerd Blum
- Prof. Dr. Erich Franz
- Prof. Dr. Nina Gerlach
- Stefan Hölscher
- Prof. Dr. Georg Imdahl
- Prof. Dr. Gesa Rahel Krebber
- Prof. Dr. Jessica Ullrich
- Prof. Dr. Ferdinand Ullrich
Anerkennung der künstlerische Masterarbeit als Examensprüfung:
Falls Sie parallel in einen Master-Studiengang Kunst auf Lehramt und in den Studiengang Freie Kunst an der Kunstakademie Münster eingeschrieben sind, besteht die Möglichkeit, sich die künstlerische Masterarbeit als Examensprüfung anerkennen zu lassen. Den Wunsch auf Anerkennung können Sie auf dem Zulassungsantrag ankreuzen.
Hinweis: Eine prüfungsrelevante Leistung gilt als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, wenn die zu prüfende Person ohne triftige Gründe nicht zu dem festgesetzten Termin erscheint oder wenn sie nach ihrem Beginn ohne triftige Gründe von ihr zurücktritt. Dasselbe gilt, wenn die Masterarbeit nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird. Die für den Rücktritt oder das Versäumnis nach Absatz 1 geltend gemachten Gründe müssen dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit der kandidierenden Person kann die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangt werden. Die Masterarbeit kann im Fall des Nichtbestehens einmal wiederholt werden.
Die Prüfungsordnung Master finden Sie unter: Ordnungen und Bekanntmachungen.
Die Masterarbeit kann in allen Master-Studiengängen entweder im Bereich W1: Kunstgeschichte - Vertiefung oder im Bereich W2: Theorie und Didaktik der Kunst - Vertiefung geschrieben werden.
Die Masterarbeit im kunstwissenschaftlichen Studium ist eine circa 40-seitige, selbstständig verfasste, schriftliche Bearbeitung eines kunstwissenschaftlichen Themas. Studierende schlagen ein Thema in Absprache mit dem/der betreuenden Professor*in in einer kunstwissenschaftlichen Disziplin selbst vor und stellt einen entsprechenden Antrag bei der Prüfungsverwaltung. Der Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit kann nur einmal und nur innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Bearbeitungszeit ohne Angabe von Gründen zurückgenommen, bzw. das ausgegebene Thema zurückgegeben werden. Im Fall der Wiederholung ist die Rückgabe nur zulässig, wenn die/der Studierende bei der Anfertigung der ersten Masterarbeit von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat. Eine wissenschaftliche Masterarbeit soll zeigen, dass die/der Studierende dazu in der Lage ist, ein Problem nach wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen.
Die Masterarbeit wird bewertet durch den/die betreuende/n Prüfer/in und einen/eine 2. Gutachter/in (hauptamtlich wissenschaftlich Lehrende/r). Das Bewertungsverfahren für die Masterarbeit darf vier Wochen für die Erstbegutachtung und 2 Wochen für die Zweitbegutachtung nicht überschreiten.
Mögliche Erstgutachter*innen:
- Prof. Dr. Gerd Blum
- Prof. Dr. Georg Imdahl
- Prof. Dr. Gesa Rahel Krebber
- Prof. Dr. Jessica Ullrich (Vertretungsprofessur Prof. Dr. Nina Gerlach)
- Antje Dalbkermeyer im Grundschullehramt
Mögliche Zweitgutachter*innen:
- alle hauptamtlich lehrenden Professor*innen (siehe oben)
- nach Absprache: Honorarprofessoren Prof. Dr. Ferdinand Ullrich und Prof. Dr. Erich Franz
- wissenschaftliche Mitarbeitende: Stefan Hölscher, Antje Dalbkermeyer, Dr. Simon Vagts.
Die Auswahl der/des Zweitprüfenden erfolgt nach Absprache mit der/dem Erstprüfenden und wird von der Prüfungsverwaltung bestimmt. Auf dem Zulassungsantrag kann ein Vorschlag eingetragen werden.
Für die Zulassung zur Masterarbeit im kunstwissenschaftlichen Studium muss die/der Studierende einen von dem/der betreuenden Erstgutachter/in unterschriebenen Zulassungsantrag in der Prüfungsverwaltung einreichen.
Der Zulassungsantrag kann zu jeder Zeit im Semester bei der Prüfungsverwaltung eingereicht werden.
Zulassungsvoraussetzungen in allen Masterstudiengängen sind:
- Masterarbeit im Bereich W1: abgeschlossenes Modul „Kunstgeschichte – Vertiefung“
- Masterarbeit im Bereich W2: abgeschlossenes Modul „Theorie und Didaktik der Kunst – Vertiefung“.
Die Masterarbeit im kunstwissenschaftlichen Studium wird studienbegleitend erstellt. Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt maximal 6 Monate und beginnt mit dem Tag der Zulassung. Spätestens am letzten Tag der Abgabefrist muss die/der Studierende die Masterarbeit bei der Prüfungsverwaltung einreichen. Dafür müssen zwei ausgedruckten Versionen sowie eine digitale Version (USB-Stick/CD-ROM) der Masterarbeit abgegeben werden. Die Masterarbeit muss eine unterschriebene Plagiatserklärung enthalten, sowohl in den ausgedruckten Versionen als auch in der digitalen Version.
Hinweis: Wird die Masterarbeit nicht fristgemäß vorgelegt, gilt sie als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. Die Note für die Arbeit wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen gebildet, sofern die Differenz nicht mehr als 2,0 beträgt. Beträgt die Differenz mehr als 2,0 oder lautet eine Bewertung „nicht ausreichend“, die andere aber „ausreichend“ oder besser, wird vom Prüfungsausschuss ein/e dritte Prüfer/in zur Bewertung der Masterarbeit bestimmt. In diesem Fall wird die Note der Arbeit aus dem arithmetischen Mittel der drei Noten gebildet. Die Arbeit kann jedoch nur dann als „ausreichend“ oder besser bewertet werden, wenn mindestens zwei Noten „ausreichend“ oder besser sind. Die Bachelorarbeit kann im Falle des Nichtbestehens einmal wiederholt werden. Dabei ist ein neues Thema zu stellen. Eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen.
Zulassungsantrag Masterarbeit im kunstwissenschaftlichen Studium
Richtlinien zum Einsatz von Plagiatssoftware im Rahmen von Abschlussarbeiten
Datenverarbeitungsvereinbarung
Verarbeitung personenbezogener Daten
Weitere Informationen zum Thema Masterarbeit finden Sie in der Infomappe Masterarbeit.
Die Prüfungsordnung Master finden Sie unter: Ordnungen und Bekanntmachungen.
Esther Nienhaus
Bachelor-/ Masterarbeiten
T. +49 (0)251 83 61207
nienhaus[at]kunstakademie-muenster.de
Sprechzeiten: Mo – Do, 10:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 14:00 Uhr
Leonardo-Campus 2
Raum 206
Ihr Masterzeugnis und die weiteren Abschlussdokumente (Urkunde, Diploma Supplement, Transcript of Records) müssen Sie beim Prüfungsamt der Universität Münster mithilfe eines Formulars beantragen. Das Master-Zeugnis und die weiteren Abschlussdokumente erhalten Sie nach Ihrem Abschluss vom Prüfungsamt der Universität Münster.
Welche Kontaktperson dort für Sie zuständig ist, können Sie auf der Homepage der Universität Münster erfahren: Ansprechpartner (uni-muenster.de). Unter folgendem Link finden Sie das Antragsformular für die Erstellung der Abschlussdokumente.
Voraussetzung für die Erstellung der Abschlussdokumente ist, dass Sie alle erforderlichen Prüfungs- und Studienleistungen sowohl an der Kunstakademie Münster als auch an der Universität Münstererbracht haben. Sobald Sie Ihre Abschlussdokumente beantragt haben, wendet sich das Prüfungsamt der Universität Münster direkt an die Prüfungsverwaltung der Kunstakademie Münster, um Ihre Fachnote Kunst, die im Fach Kunst erbrachten Leistungspunkte sowie ggf. die Note Ihrer Masterarbeit zu erfahren.
Ihr Masterzeugnis und die weiteren Abschlussdokumente (Urkunde, Diploma Supplement, Transcript of Records) müssen Sie bei der Prüfungsverwaltung der Kunstakademie Münster mithilfe eines Formulars beantragen. Unter folgendem Link finden Sie das Antragsformular für die Erstellung der Abschlussdokumente.
Das Masterzeugnis und die weiteren Abschlussdokumente erhalten Sie nach Ihrem Abschluss von der Prüfungsverwaltung der Kunstakademie Münster.
Voraussetzung für die Erstellung der Abschlussdokumente ist, dass Sie alle erforderlichen Prüfungs- und Studienleistungen sowohl an der Kunstakademie Münster als auch im Bereich Bildungswissenschaften an der Universität Münster Münster erbracht haben. Sobald Sie Ihre Abschlussdokumente beantragt haben, wendet sich die Prüfungsverwaltung der Kunstakademie Münster direkt an das Prüfungsamt der Universität Münster Münster, um Ihre Fachnote für das Fach Bildungswissenschaften zu erfahren.
Esther Nienhaus
Bachelor-/ Masterarbeiten
T. +49 (0)251 83 61207
nienhaus[at]kunstakademie-muenster.de
Sprechzeiten: Mo – Do, 10:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 14:00 Uhr
Leonardo-Campus 2
Raum 206
Welcher Studienplan für Ihr Studium gültig ist, hängt davon ab, in welchem Semester Sie in Ihren Bachelor-Studiengang eingeschrieben worden sind, da es in den vergangenen Jahren Änderungen der Prüfungsordnung gab.
Den für Sie gültigen Studienplan sowie das entsprechende Modulhandbuch und die Prüfungsordnung finden Sie unter: Studiengänge - Ordnungen, Modulhandbücher, Studienpläne.
Wenn Sie innerhalb der Kunstakademie Münster Ihren Studiengang wechseln oder einen zweiten Studiengang hinzunehmen möchten, können sie in diesem Zusammenhang die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen aus dem ersten Studiengang beantragen. Auch für Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen oder im Rahmen von Auslandsaufenthalten erbracht wurden, kann eine Anerkennung beantragt werden.
Fristen für den Wechsel/ die Hinzunahme eines Studiengangs:
- Wechsel/ Hinzunahme mit Wirkung zum Sommersemester: Beantragung bis Ende Januar/ Anfang Februar
- Wechsel/ Hinzunahme mit Wirkung zum Wintersemester: Beantragung bis Mitte Juli
Bitte reichen Sie den Antrag auf Wechsel/ Hinzunahme des Studienganges innerhalb der oben genannten Fristen im Studierendenservice ein.
Wechsel/ Hinzunahme des Studienganges
Zur Beantragung der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen senden Sie bitte den entsprechenden Antrag (siehe unten) ausgefüllt an die Studienkoordinatorin Wiebke Lammert.
Antrag auf Anerkennung von Leistungen aus einem anderen Studiengang der Kunstakademie Münster
Antrag auf Anerkennung von Leistungen einer anderen Hochschule
Antrag auf Anerkennung von Leistungen aus Auslandsaufenthalten
Wiebke Lammert
Praxissemster, Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, O-Bereichsprüfung, Promotion
T. +49 (0)251 83 61204
w.lammert[at]kunstakademie-muenster.de
Sprechzeiten: Mo. – Do., 10:00 – 12:00 Uhr
Leonardo-Campus 2
Raum 204
Das Modul Praxissemester liegt organisatorisch und prüfungsrechtlich in der Verantwortung des Zentrum für Lehrkräftebildung (ZLB) der Universität Münster.
Einladung:
Erste Infoveranstaltungen zum Praxissemester im Fach Kunst an der Kunstakademie für neue Masterstudierende im WiSe 2024/25
- Do, 26.09.2024, 15:00 – 16:00 Uhr, Wiebke Lammert (per Zoom)
Diese Information gilt für Studierende, die voraussichtlich im Durchgang Februar 2025 in das Praxissemester gehen werden.
Checklisten des ZLB für die kommenden Praxissemester
Zuweisung zu einem Praxissemester-Durchgang
Die Zuordnung zu einem Praxissemesterdurchgang erfolgt bei der Mastereinschreibung.
Die konkreten Einschreibungsfristen ändern sich von Semester zu Semester ein wenig, Sie finden die Einschreibefristen auf der Homepage der Universität Münster.
Das Praxissemester startet je nachdem, ob Sie die Frist einhalten oder sich später umschreiben lassen, entweder Mitte Februar oder Mitte September. Die Zuweisung eines Praxissemester-Durchgangs ist verbindlich und kann nur für Härtefälle abweichend geregelt werden!
Das bedeutet aber auch: Sie haben Einfluss darauf, ob Sie im zweiten oder dritten Mastersemester ihr Praxissemester haben werden:
• fristgerechte Einschreibung in den Master = Praxissemester im zweiten Mastersemester
oder
• Späteinschreibung in den Master = Praxissemester im dritten Mastersemester.
Der Beginn des schulpraktischen Teils richtet sich nach dem Beginn der Schulhalbjahre. Er ist auf den 15. Februar (für das SoSe) und auf den 15. September (für das WiSe) festgelegt.
Beispiele:
a) Sie lassen sich im WiSe XY fristgerecht (beispielsweise bis 12.10.XY) in den Master umschreiben, dann beginnt Ihr Praxissemester am 15.02.XY des Folgejahres.
b) Sie lassen sich erst nach der Einschreibefrist (beispielsweise nach dem 12.10.XY) in den Master umschreiben, dann beginnt Ihr Praxissemster am 15.09.XY des Folgejahres.
Ausnahme Studiengang Grundschule: Seit WiSe 2016/17 wird an der Kunstakademie Münster das Praxissemester im Lehramt Grundschule nur noch in einem jährlichen Turnus jeweils im Sommersemester angeboten.
Ansprechpartnerin zum Thema Praxissemester an der Kunstakademie Münster
Wiebke Lammert
Praxissemester, Studienkoordination, Fachstudienberatung
T. +49 (0)251 83 61204
w.lammert[at]kunstakademie-muenster.de
Sprechzeiten: Mo. – Do., 10:00 – 12:00 Uhr
Leonardo-Campus 2
Raum 204
Vorbereitungsdienst für ein Lehramt in NRW zum 01.05.2025
Terminplan des Ministeriums für Schule und Bildung zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt in NRW zum 01.05.2025 - ohne Gewährleistung - zum Download. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Kolleg*innen der Universität Münster (https://www.uni-muenster.de/Lehrerbildung/lehramtsstudium/referendariat) zur Verfügung.
Weiterführende Informationen
Unter folgendem Link finden Sie Informationen und weiterführende Links der Universität Münster/ des Zentrums für Lehrerbildung (ZfL) zum Thema Referendariat.
Für Absolvent/innen des Studiengangs Master of Education Gym/Ge 1-Fach: Möglichkeiten zum Einstieg in das Referendariat je nach Bundesland
Die Kunstakademie Münster besitzt das Promotionsrecht. Eine Promotion (Dr. phil) kann in den hauptamtlich vertretenen wissenschaftlichen Fächern Kunstdidaktik, Kunstgeschichte und Kunstwissenschaft erfolgen.
Anfragen bzgl. einer Promotion richten Sie bitte an die hauptamtlich Lehrenden der kunstbezogenen Wissenschaften.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Promotionsordnung der Kunstakademie Münster.
Ansprechpartnerin
Wiebke Lammert
Praxissemster, Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, O-Bereichsprüfung, Promotion
T. +49 (0)251 83 61204
w.lammert[at]kunstakademie-muenster.de
Sprechzeiten: Mo. – Do., 10:00 – 12:00 Uhr
Leonardo-Campus 2
Raum 204
Wenn Sie innerhalb der Kunstakademie Münster Ihren Studiengang wechseln oder einen zweiten Studiengang hinzunehmen möchten, können sie in diesem Zusammenhang die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen aus dem ersten Studiengang beantragen. Auch für Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen oder im Rahmen von Auslandsaufenthalten erbracht wurden, kann eine Anerkennung beantragt werden.
Fristen für den Wechsel/ die Hinzunahme eines Studiengangs:
- Wechsel/ Hinzunahme mit Wirkung zum Sommersemester: Beantragung bis Ende Januar/ Anfang Februar
- Wechsel/ Hinzunahme mit Wirkung zum Wintersemester: Beantragung bis Mitte Juli
Bitte reichen Sie den Antrag auf Wechsel/ Hinzunahme des Studienganges innerhalb der oben genannten Fristen im Studierendenservice ein.
Wechsel/ Hinzunahme des Studienganges
Zur Beantragung der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen senden Sie bitte den entsprechenden Antrag (siehe unten) ausgefüllt an die Studienkoordinatorin Wiebke Lammert.
Antrag auf Anerkennung von Leistungen aus einem anderen Studiengang der Kunstakademie Münster
Antrag auf Anerkennung von Leistungen einer anderen Hochschule
Antrag auf Anerkennung von Leistungen aus Auslandsaufenthalten
Wiebke Lammert
Praxissemster, Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, O-Bereichsprüfung, Promotion
T. +49 (0)251 83 61204
w.lammert[at]kunstakademie-muenster.de
Sprechzeiten: Mo. – Do., 10:00 – 12:00 Uhr
Leonardo-Campus 2
Raum 204
Studierende können einen Nachteilsausgleich für Studien- und Prüfungsleistungen beantragen, wenn ein Grund vorliegt, durch den die/der Studierende benachteiligt wird.
Gründe für einen Nachteilsausgleich können sein:
- chronische Erkrankung
- Behinderung
- Schwangerschaft
- Pflege eines Kindes im Alter von bis zu 10 Jahren
- Pflege pflegebedürftiger naher Angehöriger im Sinne des Pflegezeitgesetzes.
Um einen Nachteilsausgleich zu beantragen, wenden Sie sich bitte an Wiebke Lammert.
Durch einen Nachteilsausgleich werden die formellen Studien- bzw. Prüfungsbedingungen individuell angepasst, um eine Benachteiligung/ Diskriminierung der/des betroffenen Studierenden zu vermeiden. Ein Nachteilsausgleich hat keine Erleichterung in Bezug auf die geprüften Inhalte zur Folge. Die Inanspruchnahme eines Nachteilsausgleichs wird nicht im Zeugnis vermerkt. Details zu möglichen Nachteilsausgleichen sind nachfolgend aufgeführt.
Wiebke Lammert
Praxissemester, Studienkoordination, Fachstudienberatung
T. +49 (0)251 83 61204
w.lammert[at]kunstakademie-muenster.de
Sprechzeiten: Mo. – Do., 10:00 – 12:00 Uhr
Leonardo-Campus 2
Raum 204
Nachteilsausgleiche für Organisation und Durchführung des Studiums
Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten sind auf flexible Studienstrukturen in besonderem Maße angewiesen, da sie ihre Arbeitskraft häufig nicht voll dem Studium widmen können, sondern zusätzliche Zeit und Energie für die Organisation des alltäglichen Lebens, für Therapie und Reha-Maßnahmen brauchen.
Manche Studierende müssen krankheitsbedingt immer wieder für längere oder kürzere Zeiten, oft auch unvorhergesehen, pausieren, wie beispielsweise Dialysepatienten, Menschen mit MS-Erkrankung oder Rheumaschüben. Krankenhaus- und Reha-Aufenthalte unterbrechen den Studienrhythmus.
Daneben können sich vielfältige Barrieren – physischer oder kommunikativer Art – benachteiligend und studienzeitverlängernd auswirken.
Maßnahmen zum Nachteilsausgleich
Die folgende Übersicht benennt mögliche und bewährte Maßnahmen zum Nachteilsausgleich:
- individueller Studienplan und Verlängerung von Abschlussfristen
- Anpassung des Studienverlaufsplans
- Zulassung zu Veranstaltungen unter Vorbehalt
- bevorzugte Zulassung zu teilnahmebegrenzten Lehrveranstaltungen
- Abweichung von Anwesenheitspflichten
- Modifikationen im Zusammenhang mit Praktika
- Modifikationen im Zusammenhang mit Exkursionen und Auslandsaufenthalten
- Anschaffung notwendiger Ausstattungen
Es ist nicht möglich, verbindliche Vorgaben für Nachteilsausgleiche zu geben. Die Nachteilsausgleiche müssen immer individuell und situationsbezogen vereinbart werden. Der Einzelfall ist entscheidend. Die kompensierenden Maßnahmen müssen erforderlich und geeignet sein, den Nachteil auszugleichen. Vielfach geht es um die Verabredung mehrerer ineinandergreifender Maßnahmen.
FAQ Nachteilsausgleich Studium und Lehre:
Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten haben ein Recht darauf, chancengleich studieren zu können. Dazu müssen individuell und situationsbezogen Benachteiligungen im Studium ausgeglichen werden, die durch eine Behinderung bedingt sind. Nachteilsausgleiche sind keine „Vergünstigungen“.
Studierende mit Bewegungs- und Sinnesbeeinträchtigungen können genauso wie Studierende mit länger andauernden, chronisch-somatischen oder psychischen Erkrankungen, mit Teilleistungsstörungen wie Legasthenie, mit Autismus oder anderen längerfristigen Beeinträchtigungen einen Anspruch auf Nachteilsausgleich bei der Studienorganisation und in Prüfungssituationen haben.
Eingeschlossen sind jeweils auch chronische Krankheiten mit episodischem Verlauf, also beispielsweise Rheuma, Epilepsie, Multiple Sklerose oder Allergien.
Um einen Anspruch auf Nachteilsausgleich geltend machen zu können, müssen Studierende eine längerfristige Beeinträchtigung nachweisen, die die Kriterien einer Behinderung erfüllt. Der Schwerbehindertenausweis ist eine Möglichkeit des Nachweises, ein fachärztliches Attest eine andere.
Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten haben einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Nachteilsausgleiche im Studium und bei Prüfungen. Jedoch besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Nachteilsausgleich.
Studierende sollten sich bei speziellem Bedarf frühzeitig an die jeweiligen Dozenten und Dozentinnen wenden und mit ihnen angemessene Vorkehrungen verabreden.
Studierende können das Studium beeinträchtigungsbedingt häufig nicht oder nicht in jeder Studienphase im vorgegebenen oder erhofften Tempo absolvieren.
Ist das der Fall, sollten Studierende möglichst umgehend zusammen mit der Fachstudienberatung Wiebke Lammert im Rahmen des Vollzeitstudiums einen individuellen, auf die eigenen Belange abgestimmten Studienverlaufsplan erstellen („faktisches Teilzeitstudium“).
Beauftragte für Studierende mit Behinderung und/ oder chronischer Erkrankung:
Fairy von Lilienfeld
Raum 075, Altbauriege
Tel.: +49 251 8361 075
lilienfe@kunstakademie-muenster.de
Fachstudienberatung:
Wiebke Lammert
Raum 2.04
Tel: +49 251 8361204
w.lammert@kunstakademie-muenster.de
weitere Ansprechpartner/innen extern:
Sozialberatung Studierendenwerk Münster
Anschrift: Bismarckallee 5, 48151 Münster
Tel.: +49 251 - 8370
E-Mail: info@stw-muenster.de
Web: https://www.stw-muenster.de/sozialberatung/beratung/studierende-mit-behinderung/
Gründe für einen Nachteilsausgleich können sein:
- Schwangerschaft
- Pflege und Erziehung eines Kindes im Alter von bis zu 10 Jahren
- Pflege pflegebedürftiger naher Angehöriger im Sinne des Pflegezeitgesetzes.
Um einen Nachteilsausgleich zu beantragen, wenden Sie sich bitte an Wiebke Lammert.
Sie haben die Möglichkeit, sich beglaubigte Kopien Ihrer an der Kunstakademie Münster erworbenen Zeugnisse/ Abschlussdokumente erstellen zu lassen. Sollten Sie Ihr Zeugnis verloren haben, können Sie die Erstellung einer Zweitschrift beantragen.
Hinweis: Sie können keine beglaubigten Kopien für Zeugnisse und Dokumente erhalten, die ursprünglich durch andere Hochschulen bzw. andere Institutionen ausgestellt wurden.
Für Beglaubigungen und Zweitschriften wenden Sie sich bitte an Tino Stöveken.
Tino Stöveken
Beglaubigung / Zweitausfertigung von Zeugnissen / Abschlussdokumenten der Kunstakademie Münster
T. +49 (0)251 83 61205
stoeveken[at]kunstakademie-muenster.de
Leonardo-Campus 2
Raum 205
Wenn Sie Ihr Studium an der Kunstakademie Münster im Wintersemester 2024/25 (Vorlesungszeit: 07. Oktober 2024 – 31. Januar 2025) fortsetzen möchten, müssen Sie sich fristgerecht rückmelden. Die Rückmeldung erfolgt, indem Sie bis zum 19.07.2024 den Semesterbeitrag in Höhe von 310,00 € überweisen.
Alle Studierenden der Kunstakademie Münster haben am 22. Mai 2024 die Zahlungsaufforderung für die Rückmeldung zum Sommersemester 2024 per E-Mail an die ...@uni-muenster.de E-Mailadresse erhalten.
Nach Zahlungseingang des Semesterbeitrags werden Sie automatisch rückgemeldet. Sie als Studierende*r müssen außer der Überweisung des Semesterbeitrags nichts Weiteres veranlassen. Sie erhalten Ihren Studierendenausweis per Post. Falls Sie eine Immatrikulationsbescheinigung benötigen (diese gilt auch als Bescheinigung nach § 9 BAföG), melden Sie sich bitte im Studierendenservice (studierendenservice@kunstakademie-muenster.de, 0251-83 61 208).
Kontoverbindung Semesterbeitrag in Höhe von 310,00€ für das Wintersemester 2024/25 (bitte den angegebenen Verwendungszweck benutzen)
Empfänger: Landeskasse Düsseldorf
IBAN: DE55 3005 0000 0001 5631 13
Bank: HELABA
BIC: WELADEDDXXX
Verwendungszweck: 95000000843 MatrNr XXXX, Nachname, Vorname
Studierendenausweis und Immatrikulationsbescheingung
Nach Zahlungseingang erhalten Sie Ihren Studierendenausweis per Post. Falls Sie eine Immatrikulationsbescheinigung benötigen (diese gilt auch als Bescheinigung nach § 9 BAföG), melden Sie sich bitte im Studierendenservice (studierendenservice@kunstakademie-muenster.de, 0251-83 61 208).
Lehramt - Rückmeldung an der Uni Münster
Durch die Rückmeldung an der Kunstakademie Münster werden Sie automatisch von der Kunstakademie an der Uni Münster rückgemeldet. Die E-Mail-Aufforderung der Uni Münster können Sie ignorieren. Eine Beurlaubung an der Uni Münster muss von Ihnen selbst dort beantragt werden.
Beurlaubung / Klassenwechsel / Wechsel oder Hinzunahme Studiengang
Frist für Beurlaubung / Klassenwechsel / Wechsel oder Hinzunahme Studiengang:
- für das Wintersemester 2024/25: bis zum 19. Juli 2024
Bitte reichen Sie das entsprechende Formular bis spätestens zum 19. Juli 2024 im Studierendenservice der Kunstakademie Münster ein:
- Beurlaubung
- Klassenwechsel
Studierende, die auf eigenen Wunsch die Klasse wechseln möchten, müssen die schriftliche Klassenzusage einer neuen Klassenleitung fristgerecht (Frist siehe oben) im Studierendenservice einreichen. Ohne neue Klassenzusage ist kein Klassenwechsel möglich.
Studierende, die von ihrer Klassenleitung zukünftig nicht weiter betreut werden, d.h. die Klasse verlassen sollen, haben 1 Semester Zeit, um sich eine neue Klasse zu suchen und verbleiben solange in der bisherigen Klasse. - Wechsel des Studiengangs
Beim Semesterbeitrag handelt sich um einen Pflichtbeitrag, der anteilig für das Semesterticket (Deutschlandticket), für die Studierendenschaft (AStA-Beitrag) und das Studierendenwerk Münster (Mensa, Studentenwohnheime etc.) erhoben wird.
Für das Wintersemester 2024/25 ist ein Semesterbeitrag in Höhe von 310,- Euro zu entrichten, der sich wie folgt zusammensetzt:
- Studierendenwerk Münster: 120,00 Euro
- AStA-Beitrag: 13,60 Euro
- Deutschlandticket: 176,40 Euro
Semesterbeitrag Sommersemester 2024, 330,-€:
- Studierendenwerk Münster: 120,00 Euro
- AStA-Beitrag: 8,20 Euro
- Semesterticket: 201,80 Euro
Rechtsgrundlagen:
- Beitragsordnung der Studierendenschaft der Kunstakademie Münster
- Beitragsordnung des Studierendenwerks Münster
Schwerbehinderte, die nach dem Schwerbehindertengesetz Anspruch auf Beförderung haben und im Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis mit der entsprechenden Wertmarke sind, können sich von der Beitragspflicht für das Semesterticket befreien lassen. Bitte melden Sie sich für eine Befreiung vor der Überweisung des Semesterbeitrags im Studierendenservice!
Promovend*innen, die nachweisen, dass ihr Erst- und Zweitwohnsitz außerhalb von NRW liegt, können sich vom Beitrag für das Semesterticket befreien lassen.
Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht für das Semesterticket VGM/NRW
Die Kunstakademie Münster erhebt KEINE Studiengebühren!
Wie erhalte ich das Ticket?
Das Deutschlandticket können Sie über den Online Ticket Shop NRW unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und Matrikelnummer herunterladen.
Alternativ: www.ots-nrw.de, Rubrik „Deutschlandsemesterticket“, „Westfalentarif“, „Kunstakademie Münster“
Sprachkurse (studienbegleitend)
Mit Beginn des bevorstehenden Wintersemesters 2023-24 können alle Studierende der Kunstakademie Angebote des Sprachenzentrums der Universität Münster nutzen. Die Kunstakademie sichert durch eine Kooperation mit der Universität ein Kontingent von insgesamt 15 Kursplätzen auch für Studierende, die nicht mit einem zweiten Fach an der Universität eingeschrieben sind.
Kursplätze für die Kunstakademie Münster im Veranstaltungsprogramm des Sprachenzentrums der Universität Münster - Beginn WS 23/24:
- Deutsch als Fremdsprache (studienbegleitend) der Niveaustufe B2/C1 bzw. C1 – Zur sprachlichen Unterstützung internationaler Studierender der Kunstakademie (10 Plätze)
- Informationen zum Einstufungstest und zur Kurswahl finden Sie hier: https://www.uni-muenster.de/Sprachenzentrum/courses/WiSe23?lang=german_parallel
- Romanische Sprachen: Französisch-, Italienisch- und Spanisch-Kursen der Niveaustufe B2/C1 bzw. C1 – zur Vorbereitung auf Erasmus-Aufenthalte im Ausland (5 Plätze)
- Informationen zum Einstufungstest und zur Kurswahl finden Sie hier:
Anmeldung
Die Studierenden der Kunstakademie müssen sich auf der Homepage des Sprachenzentrums (https://www.uni-muenster.de/Sprachenzentrum/) registrieren, können nach erfolgreich abgelegtem Einstufungstest (der sogenannte C-Test, der in Präsenz abgelegt wird, die Termine finden Sie unter https://www.uni-muenster.de/Sprachenzentrum/) zwischen den Veranstaltungen wählen; für den Kursbesuch und den Erwerb von Leistungs- bzw. Teilnahmescheinen gelten die Regelungen des Sprachenzentrums.
Ansprechpersonen
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Sprachenzentrum unter https://www.uni-muenster.de/Sprachenzentrum/SPZ/kontakt/index.html
Merkblatt
O.g. Informationen haben wir auf einem Merkblatt für Sie zusammgefasst.
Anmerkung
Bitte beachten Sie, dass es sich bei vorgenanntem Angebot nicht um studienvorbereitende Sprachkurse handelt um eine ggf. notwendige Sprachqualifikation zur Studienaufnahme an der Kunstakademie Münster zu erlangen.
Eingeschriebene Studierende der Kunstakademie Münster sind grundsätzlich durch die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (UK NRW) gesetzlich unfallversichert. Dieser Versicherungsschutz besteht bei allen studienbezogenen Tätigkeiten, die im organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule liegen, wie auch für unmittelbar studienbezogene Wege.
Im Falle von studentischen Unfällen im Zusammenhang mit studienbezogenen Tätigkeiten, die im organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule liegen oder auch auf unmittelbar studienbezogenen Wegen ist umgehend eine Unfallanzeige einzureichen, um die gesetzliche Unfallversicherung zu informieren. Dies ist besonders wichtig, da auch eine jetzt ggf. noch geringfügige Verletzung zu späterem Zeitpunkt gesundheitliche Auswirkungen haben kann. Daher dokumentieren wir alle Unfälle zeitnah. Im Rahmen von Exkursionen ist zu dokumentieren und durch die*den betreuende*n begleitende*n Lehrende*n zu bestätigen, dass sich der Unfall im Rahmen des studentischen Teils der Exkursion (z.B. kein privaten Ausflüge) ereignete. Seitens der Hochschule werden keine (Behandlungs-)kosten übernommen bzw. eine Kostenträgerschaft zugesichert. Die weitere Bearbeitung erfolgt zwischen dem*der Studierenden und der Unfallkasse NRW.
Eine Broschüre zum gesetzlichen Unfallschutz für Studierende finden Sie unter https://www.kunstakademie-muenster.de/fileadmin/media/Website_2018/Studierendenservice/Sonstiges/Broschuere_Gesetzlicher_Unfallversicherungsschutz_Studierende.pdf sowie auf den Seiten der Unfallkasse NRW (https://www.unfallkasse-nrw.de/versicherte-und-leistungen/default-title.html). Bei Unfällen in Bezug auf Tätigkeiten an der Hochschule stehen weiterhin die Kollegen des Bereich Arbeitsschutz zur Verfügung (https://www.kunstakademie-muenster.de/infos-fuer-studierende/arbeitsschutz-und-brandschutz)
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Unfallkasse NRW
Unfallanzeige
/// Verbindliches Formblatt zur Unfallanzeige
Zur zeitnahen Aufnahme einer Unfallanzeige, wenden Sie sich bitte an:
Tino Stöveken
Dezernent: Akademische und studentische Angelegenheiten
T. +49 (0)251 83 61205
stoeveken[at]kunstakademie-muenster.de
Leonardo-Campus 2
Raum 205
1. Beantragung des Studiengangwechsels und einer Einstufungsbescheinigung an der Kunstakademie Münster
Antrag auf Wechsel des Studienganges innerhalb der Frist bei Wiebke Lammert w.lammert[at]kunstakademie-muenster.de einreichen
Fristen für den Wechsel eines Studienganges:
- für das Sommersemester bis Ende Januar/Anfang Februar
- für das Wintersemester bis Mitte Juli
Anhand der bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen stellt Wiebke Lammert eine Fachsemestereinstufung und Anerkennung aus.
Daraufhin werden Sie an der Kunstakademie Münster in den neuen Studiengang eingeschrieben und erhalten per E-Mail die neue Studienbescheinigung (1-Fach Bachelor Kunst Gym/Ges) und Übersicht über die Anerkennung und Fachsemestereinstufung.
Im nächsten Schritt müssen Sie eine Einschuftungsbescheinigung BiWI beantragen und sich damit im Studierendensekretariat der Universität Münster umschreiben lassen.
2. Beantragung Einstufungsbescheinigung BiWi
Planen Sie für die Bearbeitungszeit an der Universität Münster bitte mindestens eine Woche ein, bis Sie die Einstufungsbescheinigung erhalten!
Bei der Geschäftsstelle Bildungswissenschaften lassen Sie sich eine Einstufungsbescheinigung für BiWi im Kooperativen Studium für den 1-Fach Bachelor Kunst Gym/Ges (Großfach Kunst) ausstellen.
Hierfür bitte vorlegen:
- Studienbescheinigung (1-Fach Bachelor Kunst Gym/Ges) der Kunstakademie Münster und
- Leistungsübersicht BIWI aus bisherigem Studium
Hinweis: Ohne anrechenbare Leistungen erfolgt die Einstufung ins erste Fachsemester.
Ansprechpartnerinnen/Sprechzeiten:
https://www.uni-muenster.de/Bildungswissenschaften/organisation/geschaeftsstelle.html
Dr. Iris Janßen Vera Meier, M.A.
Tel.: 0251 83-21215 Tel.: 0251 83-24234
janssen.iris[at]uni-muenster.de beratung.bildwiss[at]uni-muenster.de
3. UMSCHREIBUNG IM STUDIERENDENSEKRETARIAT DER Universität Münster
Persönliche Beantragung: Besuchszeiten: Mo – Fr: 10:00 – 12:30 Uhr und Mo – Do: 13:30 – 15:00 Uhr
Bitte reichen Sie folgende Dokument zur Einschreibung im Studierendensekretariat der Universität Münster ein:
- Einstufungsbescheinigung BIWI,
- Studienbescheinigung (1-Fach Bachelor Kunst Gym/Ges) der Kunstakademie und
- Personalausweis.
Die Umschreibung wird dann direkt durchgeführt.
Schriftliche Beantragung:
Die Umschreibung kann unter Angabe der Universität Münster-Matrikelnummer postalisch oder auch in Form einer E-Mail an studierendenverwaltung[at]uni-muenster.de von Ihrer Uni-E-Mail-Adresse aus beantragt werden. Einstufungs- und Studienbescheinigung müssen dem formlosen Antrag (mit der Bitte um Umschreibung in das Kooperative Studium für den 1-Fach Bachelor Kunst (Großfach Kunst)) beigefügt bzw. der E-Mail als pdf-oder jpeg-Dokument angehängt werden).
Zeitraum:
- für das Sommersemester Anfang Februar bis Ende März
- für das Wintersemester Anfang August bis Ende September
Hinweis: Um sich für ein Sommersemester umschreiben zu können, muss die Einstufung für BiWi wegen des Jahresturnus ins 2., 4. oder 6. Fachsemester ausgestellt sein.
Postanschrift des Studierendensekretariats: Studierendensekretariat der Universität Münster, Schlossplatz 2, 48149 Münster
Besuchsanschrift des Studierendensekretariats: Schlossgarten 3 (Botanicum), 48149 Münster
https://www.uni-muenster.de/studium/studierendensekretariat.html
1. Beantragung der Hinzunahme und einer Einstufungsbescheinigung an der Kunstakademie Münster
Antrag auf Hinzunahme des Studienganges innerhalb der Frist bei Wiebke Lammert w.lammert[at]kunstakademie-muenster.de einreichen
Fristen für die Hinzunahme eines Studienganges:
- für das Sommersemester bis Ende Januar / Anfang Februar
- für das Wintersemester bis Mitte Juli
Anhand der erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen stellt Wiebke Lammert eine Fachsemestereinstufung und Anerkennung aus.
Daraufhin werden Sie an der Kunstakademie Münster in den neuen Studiengang eingeschrieben und erhalten per E-Mail die neue Studienbescheinigung (1-Fach Bachelor Kunst Gym/Ges) und Übersicht über die Anerkennung und Fachsemestereinstufung.
In den nächsten Schritten müssen Sie eine Einschreibungsbescheinigung BiWI beantragen, sich online an der Universität Münster bewerben und sich im Studierendensekretariat der Universität Münster einsschreiben lassen.
2. Beantragung Einschreibungsbescheinigung Bildungswissenschaften (BiWi) an der Universität Münster
Bei der Geschäftsstelle Bildungswissenschaften der Universität Münster lassen Sie sich eine Einstufungsbescheinigung für BiWi im Kooperativen Studium für den 1-Fach Bachelor Kunst Gym/Ges (Großfach Kunst) ausstellen.
Hierfür bitte vorlegen:
- Studienbescheinigung (1-Fach Bachelor Kunst Gym/Ges) der Kunstakademie Münster
Ansprechpartnerinnen/Sprechzeiten:
https://www.uni-muenster.de/Bildungswissenschaften/organisation/geschaeftsstelle.html
Dr. Iris Janßen Vera Meier, M.A.
Tel.: 0251 83-21215 Tel.: 0251 83-24234
janssen.iris[at]uni-muenster.de beratung.bildwiss[at]uni-muenster.de
3. Einschreibung im Studierendensekretariat der Universität Münster
Um sich an der Universität Münster für das Fach Bildungswissenschaften mit Abschlussziel „Kunstakademie - Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen“ einzuschreiben, führen Sie bitte die Online-Immatrikulation für zulassungsfreie Studiengänge durch.
Auswahl Online-Immatrikulation:
Beantrage Studienfächer:
Abschluss: Kunstakademie - LA Gymnasien und Gesamtschulen
1. Studienfach: Bildungswissenschaften
Bitte beachten Sie, dass die Online-Immatrikulation erst
- ab Anfang August für das Wintersemester und
- ab Anfang Februar für das Sommersemester
für das Fach Bildungswissenschaften mit dem Abschluss „Kunstakademie – LA Gymnasien und Gesamtschulen“ freigeschaltet wird.
Nach dem Absenden des Online Antrags erhalten Sie automatisch den auszudruckenden Immatrikulationsantrag per E-Mail.
Folgende Unterlagen müssen zusammen mit dem unterschriebenen Immatrikulationsantrag an das Studierendensekretariat der Universität Münster per Post geschickt werden:
- Einschreibungsbescheinigung BIWI,
- Studienbescheinigung (1-Fach Bachelor Kunst Gym/Ges) der Kunstakademie Münster,
- Amtlich beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses und
- Rückumschlag für die Rücksendung.
Zeitraum für die Einschreibung:
- für das Sommersemester Anfang Februar bis Ende März
- für das Wintersemester Anfang August bis Ende September
Postanschrift des Studierendensekretariats: Studierendensekretariat der Universität Münster, Schlossplatz 2, 48149 Münster
Besuchsanschrift des Studierendensekretariats: Schlossgarten 3 (Botanicum), 48149 Münster
https://www.uni-muenster.de/studium/studierendensekretariat.html
Wenn Sie an der Kunstakademie Münster das Fach Kunst in einem Lehramtsstudiengang studieren, können Sie ab dem 3. Fachsemester den Studiengang Freie Kunst als 2. Studiengang parallel studieren. Die Anerkennung erfolgt immer rückwirkend ab dem 1. Fachsemester des Lehramtsstudienganges.
1. Beantragung der Hinzunahme des Studienganges Freie Kunst an der Kunstakademie Münster
Antrag auf Hinzunahme des Studienganges innerhalb der Frist bei Wiebke Lammert w.lammert[at]kunstakademie-muenster.de einreichen
Fristen für die Hinzunahme des Studiengangs Freie Kunst:
- für das Sommersemester bis Ende Januar / Anfang Februar
- für das Wintersemester bis Mitte Juli
Die Anerkennung der bisher im Lehramt erbrachten Fachsemester erfolgt für den Studiengang Freie Kunst rückwirkend. Bisher erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen können Sie für den Studiengang Freie Kunst anerkennen lassen.
Daraufhin werden Sie an der Kunstakademie Münster in den Studiengang Freie Kunst eingeschrieben und erhalten per E-Mail eine neue Studienbescheinigung.
2. Regelungen zur Anerkennung
Alle im Lehramtsstudiengang erbrachten Leistungs- und Teilnahmescheine sind anerkennungsfähig für den Studiengang Freie Kunst.
Besonderheiten im Studiengang Freie Kunst:
- Im Studiengang Freie Kunst können nur große Leistunsscheine erbracht werden, daher werden kleine Leistungsscheine aus dem Lehramtsstudium als Teilnahmescheine anerkannt.
- Mindestens zwei Leistungsscheine müssen bei hauptamtlich Lehrenden erbracht werden.
1. Beantragung des Studiengangwechsels und einer Einstufungsbescheinigung an der Kunstakademie Münster
Antrag auf Wechsel des Studienganges innerhalb der Frist bei Wiebke Lammert w.lammert[at]kunstakademie-muenster.de einreichen
Fristen für den Wechsel eines Studienganges:
- für das Sommersemester bis Ende Januar / Anfang Februar
- für das Wintersemester bis Mitte Juli
Anhand der erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen stellt Wiebke Lammert eine Fachsemestereinstufung und Anerkennung aus.
2. Neuer Zulassungbescheid der Kunstakademie Münster
Beantragen Sie frühzeitig einen Zulassungsbescheid für den neuen Studiengang per E-Mail studierendenserivice[at]kunstakademie-muenster.de im Studierendenservice der Kunstakademie Münster. Den Zulassungsbescheid müssen Sie fristgerecht an der Universität Münster mit der Online-Bewerbung einreichen, da Sie einen Bonus von 0,8 Punkten auf Ihren NC erhalten.
3. Online-Bewerbung an der Universität Münster
Informieren Sie sich auf den Seiten der Universität Münster über die Bewerbungsfristen etc. für Ihren gewünschten Studiengang und bewerben sich dort fristgerecht.
4. Einschreibung an der Universität Münster und Kunstakademie Münster
Nach erfolgreicher Zulassung an der Universität Münster müssen Sie sich dort einschreiben lassen. Bitte schicken Sie die neue Studienbescheinigung der Universität Münster per E-Mail studierendenservice@kunstakademie-muenster.de an den Studierendenservice der Kunstakademie Münster und beantragen die Umschreibung in den neuen Studiengang.